Im Falle einer Dienstunfähigkeit ist die Versorgungssituation bisher unzureichend. An Beamte bei Polizei, Bundespolizei, Berufsfeuerwehr, Strafvollzugsdienst, Zoll und Justizvollzugsdienst werden hohe Anforderungen bezüglich Psyche und körperlicher Fitness gestellt. Trotzdem ist die Versorgungssituation Beamter im Falle einer Dienstunfähigkeit nicht ausreichend.
Als Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit keinen Versorgungsanspruch
Sie werden bei spezieller Dienstunfähigkeit (z. B. Polizeidienstunfähigkeit und Vollzugsdienstunfähigkeit) entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort wird geprüft, inwieweit eine Erwerbsminderung vorliegt und ob die weiteren Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sind.
Da in der Regel bei einem Beamten auf Widerruf die vorgeschriebene fünfjährige Wartezeit nicht erfüllt ist, werden keinerlei Versorgungsleistungen gezahlt.
Als Beamter auf Probe haben Sie einen ersten Leistungsanspruch.
Aber nur, wenn Ihre Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung zurückzuführen ist. Ansonsten gilt das Gleiche wie für den Beamten auf Widerruf.
Das heißt Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Selbst als Beamter auf Lebenszeit bleibt eine deutliche Versorgungslücke.
Jeder fünfte Beamte erreicht die Regelsaltersgrenze nicht
Jeder fünfte Beschäftigte im öffentlichen Dienst erreicht die gesetzliche Regelaltersgrenze nicht. Die Hauptursache für Dienstunfähigkeit waren laut amtlicher Statistik bei jüngeren Beamten Freizeitunfälle. Später liegen der Dienstunfähigkeit in neun von zehn Fällen Krankheiten zugrunde.
Wichtig für Ihren Versicherungsschutz zur Dienstunfähigkeit
Achten Sie als Beamter darauf, dass Sie die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung vereinbart haben.
Die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel oder eine einfache Berufsunfähigkeitsversicherung reichen nicht aus. Im Zweifel stehen Sie im Falle einer Dienstunfähigkeit nicht nur ohne Job, sondern auch ohne Rentenzahlung da.
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Eine Absicherung unter 1.200 Euro für Beamte auf Widerruf/Probe ist nicht bedarfsgerecht. Möglicherweise müssen Sie ein ganzes Leben lang Ihren Lebensunterhalt aus den Versicherungsleistungen bestreiten.
Umfangreiche Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung sind wichtig, damit Sie immer richtig versichert sind, selbst wenn Ihr Gesundheitszustand mal nicht mehr so gut sein sollte wie heute. Nachversicherungsgarantien greifen zum Beispiel bei Beförderung, Heirat, Geburt eines Kindes und Immobilienerwerb.
Die Leistungsdauer bei Beamten auf Probe/Widerruf sollte 72 Monate betragen. Wenn Sie Beamter auf Lebenszeit werden, sollte diese Beschränkung auf 72 Monate nicht mehr gelten. Einige Versicherer schränken auch hier die Leistungsdauer ein.
Fazit:
Während Ihrer Ausbildung haben Sie bei Dienstunfähigkeit und spezieller Dienstunfähigkeit keine Versorgungsansprüche (Ausnahme: Dienstunfall). Bei Dienstunfähigkeit werden Sie aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Voraussetzung für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass für mindestens 60 Monate Beiträge gezahlt wurden. Ist diese Voraussetzung erfüllt, wird nur bei Erwerbsminderung geleistet.
Aber auch das führt zu keiner nennenswerten Verbesserung der Versorgungssituation. Die Erwerbsminderungsrente wird für den abzusehenden finanziellen Bedarf in einer solchen Notlage bei Weitem nicht ausreichen. Schon während Ihrer Ausbildung sollten Sie auch an Ihre Zukunft denken und vorsorgen für das Alter. Ab Pensionierung erhalten Sie höchstens 71,75 % Ihres letzten Bruttobezuges. Gleichzeitig fällt dann in der Regel der Anspruch auf Heilfürsorge weg.
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