Verbeamtung als Lehrer – Voraussetzungen Ablauf
Die zentralen Voraussetzungen im Detail
1. Pädagogische und fachliche Tauglichkeit
Ihre fachliche Qualifikation weisen Sie primär durch Ihre Ausbildung nach. Zugleich bewertet die Schulleitung Ihre pädagogische Eignung fortlaufend.
- Fachlicher Nachweis: In der Regel erbringen Sie diesen durch den erfolgreichen Abschluss des Studiums (1. Staatsexamen oder Master of Education) sowie des Vorbereitungsdienstes (2. Staatsexamen).
- Pädagogische Prüfung in der Praxis: Während der Probezeit (Beamte auf Probe) beurteilt die Schulleitung Ihre Eignung durch Unterrichtsbesuche. Außerdem erstellt sie dienstliche Beurteilungen. Schließlich findet oft eine finale „Verbeamtungsstunde“ statt.
2. Gesundheitliche Eignung
Die gesundheitliche Prüfung durch den Amtsarzt soll folglich sicherstellen, dass Sie voraussichtlich bis zum Erreichen der Altersgrenze dienstfähig bleiben.
- Die Untersuchung: Diese umfasst normalerweise eine ausführliche Anamnese, eine körperliche Untersuchung, Sehtest, Hörtest sowie eine Blut- und Urinanalyse.
- Prüfkriterien: Der Arzt prüft beispielsweise die psychische Gesundheit. Allerdings ist eine abgeschlossene Psychotherapie heute kein pauschaler Ablehnungsgrund mehr. Zudem führt starkes Übergewicht (BMI) oft zu einer vertieften Prüfung. Darüber hinaus schließt der Amtsarzt chronische Erkrankungen aus, die eine vorzeitige Dienstunfähigkeit riskieren.
3. Ein „sauberes“ Führungszeugnis
Für den Schuldienst verlangt die Behörde zwingend das „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ (Belegart O oder OE). Dementsprechend verhindern einschlägige Vorstrafen die Verbeamtung.
4. Altersgrenze Verbeamtung
Die Bundesländer regeln die Höchstaltersgrenzen jedoch nicht einheitlich (z. B. NRW 42 Jahre, Bayern 45 Jahre). Dennoch sind Ausnahmen oft bei Kindererziehungszeiten möglich.
Deshalb finden Sie unter Referendariat alle Informationen zu den Altersgrenzen und zum Lehramtsreferendariat.
Zusammenfassung der Voraussetzungen
| Voraussetzung | Nachweis / Prüfung durch | Beispiele |
|---|---|---|
| Fachlich / Pädagogisch | Staatsexamina & Schulleitung | Unterrichtsbesuche, Gutachten |
| Gesundheitlich | Amtsärztliches Zeugnis | Belastbarkeit, BMI-Check |
Wegweiser: Die drei Stufen Ihrer Verbeamtung
Auf Ihrem Weg zum lebenslangen Beamtenverhältnis durchlaufen Sie typischerweise drei Phasen:
- 1. Beamter auf Widerruf (BaW): Zunächst erhalten Sie diesen Status für die Dauer Ihres Referendariats.
- 2. Beamter auf Probe (BaP): Danach beweisen Sie in der Praxis Ihre Eignung.
- 3. Beamter auf Lebenszeit (BaL): Letztendlich erfolgt die endgültige Vereidigung, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.
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Gesundheitliche Voraussetzung für die Verbeamtung als Lehrer
Das Gesundheitsamt stellt in einer amtsärztlichen Untersuchung die Eignung der künftigen Lehrkraft fest. Hierbei darf der Arzt keine Einschränkungen finden, die für die Zukunft erwarten lassen, dass der Anwärter seinen dienstlichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
Dies könnte beispielsweise eine mögliche Dienstunfähigkeit sein.
Weitere Informationen zur Verbeamtung trotz Psychotherapie.
Könnte Ihre Verbeamtung aufgrund von Übergewicht abgelehnt werden?
Hierbei zieht die Behörde die Grenze meist bei einem BMI-Wert von 35 (Adipositas 2. Grades). Der Gesetzgeber hat diesen Wert erhöht, nachdem wissenschaftliche Studien belegten, dass leichtes Übergewicht oft ein geringeres Mortalitätsrisiko birgt. Somit muss der Dienstherr selbst bei einem BMI über 35 im Einzelfall detailliert begründen, warum eine vorzeitige Dienstunfähigkeit wahrscheinlich ist.
Handlungsempfehlungen bei gesundheitlichen Zweifeln
Falls Sie befürchten, dass der Dienstherr Ihnen aufgrund gesundheitlicher Störungen eine Verbeamtung verweigert, sollten Sie deshalb frühzeitig einen Vertrauensarzt aufsuchen. Dadurch haben Sie oft noch die Möglichkeit, rechtzeitig Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

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