
Stand: Oktober 2026 – Geprüft und aktualisiert
Viele Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst fragen sich im Laufe ihres Berufslebens, welche Summe im Ruhestand tatsächlich auf dem Konto ankommt. Egal ob im Verwaltungsdienst mit A 9 oder im Lehramt mit A 13: Eine feste gesetzliche Formel bestimmt die spätere Pension. Jedes volle ruhegehaltfähige Dienstjahr bringt exakt 1,79375 Prozent Ruhegehalt – bis nach 40 Dienstjahren das gesetzliche Maximum von 71,75 Prozent der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge erreicht wird.
Wichtige Erstfragen zur Beamtenpension nach Dienstjahren
1. Wann haben Beamte überhaupt Anspruch auf eine Pension oder Mindestversorgung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Ruhegehalt und damit auf die Mindestversorgung besteht erst, wenn Sie die 5-jährige Wartezeit (§ 4 BeamtVG) erfüllt haben und in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen wurden. Beamte auf Widerruf (Referendare) und Beamte auf Probe erhalten bei einer krankheitsbedingten Entlassung unter 5 Jahren 0,00 Euro Pension und werden lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
2. Warum ist die Pension nach 10 und 20 Dienstjahren bei A 9 fast gleich hoch?
Weil in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen sowie bei kürzeren Dienstzeiten die gesetzliche Mindestversorgung greift. Solange die reguläre Prozentformel (Dienstjahre × 1,79375 %) einen niedrigeren Betrag ergibt als die gesetzliche Mindestpension, stockt der Dienstherr das Ruhegehalt automatisch auf diesen Mindestbetrag auf. Bei A 9 übertrifft die eigene Prozentrechnung erst ab rund 28 Dienstjahren die Mindestversorgung.
3. Welche Abzüge gehen von der Brutto-Pension im Ruhestand noch ab?
Anders als in der gesetzlichen Rente ist die Beamtenpension voll einkommensteuerpflichtig. Zudem müssen Sie von Ihrer Netto-Pension Ihren Eigenanteil für die beihilfekonforme private Krankenversicherung (PKV) sowie die private Pflegepflichtversicherung begleichen (im Ruhestand übernimmt die Beihilfe in den meisten Fällen 70 % der Krankheitskosten).
Quick-Check: Die wichtigsten Fakten zur Pension
- Unter 5 Dienstjahren (Widerruf & Probe): 0,00 € Anspruch auf Ruhegehalt bei Krankheit/Freizeitunfall!
- Steigerungssatz: 1,79375 % pro ruhegehaltfähigem Dienstjahr.
- Höchstpension: Maximal 71,75 % nach 40 vollen Dienstjahren.
- Mindestversorgung (ab 5 Jahren & Lebenszeit): Mindestens 35 % der eigenen Dienstbezüge (amtsabhängig) oder 65 % aus der Endstufe A 4 plus Zuschlag (amtsunabhängig).
1. Der Vergleich zwischen A 9 und A 13: Wann greift die Mindestversorgung?
Wer nach erfüllter 5-jähriger Wartezeit und Verbeamtung auf Lebenszeit früher aus dem Dienst ausscheidet oder einer niedrigeren Besoldungsgruppe angehört, fällt finanziell nicht ins Leere. In diesen Fällen sichert die gesetzliche Mindestversorgung den Lebensunterhalt ab.
Überraschend ist dabei vor allem ein Blick auf die Besoldungsgruppe A 9: Selbst nach 20 Dienstjahren zahlt der Dienstherr hier noch die pauschale Mindestversorgung von 2.452,63 Euro brutto aus, weil die normale Prozentrechnung (35,88 %) weniger ergeben würde. Erst ab etwa 28 Dienstjahren übersteigt die reguläre Formel in dieser Besoldungsgruppe die Mindestgrenze. Im höheren Dienst bzw. Lehramt mit A 13 greift zunächst die amtsabhängige Mindestversorgung (35 % der Bezüge = 2.507,45 Euro), bevor ab rund 20 Dienstjahren der regulär erdiente Prozentsatz höher liegt.
2. Tabelle: Beamtenpension von 0 bis 40 Dienstjahren (A 9 vs. A 13)
Die folgende Übersicht zeigt den direkten Vergleich von den ersten Dienstjahren ohne Versorgungsanspruch bis hin zum Höchstsatz nach 40 Jahren (Modellrechnung für Bundesbeamte nach dem aktuellen Entwurf zum Bundesalimentationsgesetz, Basis Endstufe 8):
| Dienstjahre / Status | Ruhegehaltssatz | Pension bei A 9 (Brutto) | Pension bei A 13 (Brutto) |
|---|---|---|---|
| Unter 5 Jahren (Widerruf & Probe) | 0,00 % (Wartezeit nicht erfüllt) | 0,00 € (Nachversicherung GKV/DRV) | 0,00 € (Nachversicherung GKV/DRV) |
| Ab 5 Jahren* (auf Lebenszeit) | 8,97 % (Mindestversorgung) | 2.452,63 € | 2.507,45 € |
| 10 Jahre | 17,94 % (Mindestversorgung) | 2.452,63 € | 2.507,45 € |
| 20 Jahre | 35,88 % | 2.452,63 € | 2.570,14 € |
| 30 Jahre | 53,81 % | 2.609,43 € | 3.855,20 € |
| 35 Jahre | 62,78 % | 3.044,33 € | 4.497,74 € |
| 40 Jahre | 71,75 % (Maximum) | 3.479,24 € | 5.140,27 € |
Wichtiger Hinweis zur Einordnung der Zahlen: Da die oben genannten Zahlen aus einem aktuellen Gesetzentwurf des Bundes stammen (Modellrechnung auf Basis der Endstufe), geben sie eine sehr gute erste Orientierung für die eigene Ruhestandsplanung – sie ersetzen jedoch weder eine offizielle Auskunft Ihrer Versorgungsstelle noch eine individuelle Auswertung Ihrer persönlichen Versorgungslücke (insbesondere bei Landesbeamten, abweichenden Erfahrungsstufen oder Teilzeit).
3. Vorsicht bei vorzeitigem Ruhestand: Abschläge, Steuern & PKV
Ein vorzeitiger Ruhestand kostet bares Geld: Jeder Monat vor der regulären gesetzlichen Altersgrenze mindert die Pension dauerhaft um 0,3 Prozent. Bei einer Dienstunfähigkeit begrenzt das Gesetz diesen Versorgungsabschlag auf maximal 10,8 Prozent.
Zudem gehen von den genannten Bruttobeträgen im Ruhestand noch die Einkommensteuer sowie der eigene Beitragsanteil für die private Krankenversicherung (PKV) und die Pflegepflichtversicherung ab. Über die Beihilfeverordnung übernimmt der Dienstherr im Ruhestand zwar weiterhin den Großteil der Krankheitskosten (in der Regel 70 %), dennoch entsteht gegenüber dem aktiven Einkommen ein deutlicher Einschnitt.
4. Die Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit rechtzeitig schließen
Die Tabelle zeigt deutlich: Zwischen der letzten aktiven Besoldung und dem Ruhegehalt bei einem frühen Ausscheiden klafft eine erhebliche finanzielle Lücke – und in den ersten 5 Dienstjahren auf Widerruf oder Probe besteht bei Krankheit sogar überhaupt kein Pensionsanspruch. Da ein vorzeitiger Ruhestand meist durch eine unerwartete Dienstunfähigkeit eintritt, lässt sich dieser Einschnitt kaum durch eigenes Sparen ausgleichen.
Eine frühzeitig abgeschlossene Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel fängt genau diese Differenz auf. Weil sich die Tarife und Bedingungen am Markt ständig weiterentwickeln, lohnt sich auch für bereits versicherte Beamte im aktiven Dienst ein regelmäßiger Versicherungsvergleich. So lässt sich sicherstellen, dass der Vertrag eine vollwertige Beamtenklausel enthält und die monatliche Auszahlung zur aktuellen Lebenssituation passt.
Individuelle Auswertung & Vergleich zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Setzen Sie auf echte Fachexpertise: Die Spezialisten von Info-Beihilfe prüfen Ihre persönliche Versorgungssituation und erstellen einen maßgeschneiderten Tarifvergleich zur Dienstunfähigkeitsversicherung.
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