Beihilfestelle Sachsen-Anhalt

Beihilfestelle Sachsen-Anhalt: Kontakt, App und aktuelle Formulare

Stand der Informationen: Oktober 2026 – Geprüft und aktualisiert

Die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten für Landesbeamte, Lehramtsanwärter (Referendare) und Versorgungsempfänger in Sachsen-Anhalt erfolgt zentral über die Bezügeverwaltung des Ministeriums der Finanzen. Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Kontaktdaten, Informationen zur Beihilfe-App dBeihilfePlus, Antragsformulare sowie die geltenden Bemessungssätze für 2026.

Wichtige Erstfragen zur Beihilfestelle Sachsen-Anhalt

1. Wie erreiche ich die Beihilfestelle Sachsen-Anhalt am besten telefonisch?

Sie erreichen die zentrale Auskunft unter der Telefonnummer 0391 545-0 (Standort Magdeburg) oder 0340 6506-0 (Standort Dessau-Roßlau). Die direkte Durchwahl Ihres zuständigen Sachbearbeiters finden Sie immer oben rechts auf Ihrem letzten Beihilfebescheid.

2. Kann ich meinen Beihilfeantrag komplett digital per App einreichen?

Ja, für reguläre Folgerechnungen können Sie die offizielle App dBeihilfePlus des Landes Sachsen-Anhalt nutzen. Wichtig: Der Erstantrag (Langantrag) sowie Rechnungen aufgrund von Unfällen müssen weiterhin klassisch in Papierform per Post eingereicht werden.

3. Wo finde ich die Formulare für den Beihilfeantrag?

Die aktuellen Vordrucke – insbesondere den Kurzantrag und den Langantrag (Stand 2026) – finden Sie als kostenlose PDF-Downloads weiter unten in unserer Tabelle oder direkt beim Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt.

4. Wie hoch ist der Beihilfebemessungssatz in Sachsen-Anhalt?

Der Beihilfesatz für aktive Beamte ohne Kinder oder mit einem Kind liegt bei 50 Prozent. Sobald Sie zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder haben (oder in Pension gehen), steigt Ihr persönlicher Bemessungssatz auf 70 Prozent an; für Kinder selbst werden 80 Prozent erstattet.

1. Kontakt & Erreichbarkeit der Beihilfestelle

Bitte halten Sie bei telefonischen oder schriftlichen Rückfragen immer Ihre persönliche Beihilfenummer bereit, die Sie oben auf Ihrem letzten Bescheid finden.

Abteilung / DienststelleKontaktinformationen
Ministerium der Finanzen – BeihilfefestsetzungsstelleOtto-von-Guericke-Straße 4, 39104 Magdeburg
Telefon (Magdeburg): 0391 545-0
Telefon (Dessau-Roßlau): 0340 6506-0
Direkter SachbearbeiterIhre persönliche Durchwahl entnehmen Sie bitte oben rechts dem Briefkopf Ihres letzten Beihilfebescheids.

2. Die Beihilfe-App „dBeihilfePlus“ für Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt treibt die Digitalisierung in der Verwaltung stark voran. Mit der offiziellen App dBeihilfePlus können Beamtinnen und Beamte ihre Arztrechnungen, Rezepte und Belege ganz einfach per Smartphone oder Tablet abfotografieren und digital einreichen. Das spart nicht nur Portokosten und Papier, sondern beschleunigt oft auch die Bearbeitungszeit.

  • Verfügbarkeit: Die App ist kostenlos im Apple App Store (iOS) und im Google Play Store (Android) downloadbar.
  • Voraussetzung: Für die einmalige Registrierung benötigen Sie Ihre persönliche Beihilfenummer.
  • Anwendungsbereich: Die App eignet sich optimal für die Einreichung allgemeiner Aufwendungen (dies ersetzt in der Praxis den Kurzantrag).

Wichtiger Hinweis für Erstanträge (z. B. für Referendare)

Wenn Sie Ihren ersten Beihilfeantrag stellen (Langantrag) oder Aufwendungen infolge eines Unfalls einreichen (bei denen mögliche Schadensersatzansprüche gegen Dritte bestehen), können Sie die App leider noch nicht nutzen. In diesen speziellen Fällen ist es zwingend erforderlich, den herkömmlichen Langantrag in Papierform auszufüllen und per Post an die zuständige Beihilfestelle zu senden.

3. Anträge & Formulare zum Download (Stand 2026)

Möchten Sie die App nicht nutzen oder müssen Sie einen Erstantrag stellen, benötigen Sie die offiziellen PDF-Formulare der Bezügeverwaltung Sachsen-Anhalt. Achten Sie stets darauf, die aktuellste Version der Vordrucke zu verwenden, um zeitaufwendige Rückfragen der Sachbearbeiter zu vermeiden.

Formular / DokumentOffizieller Download-Link (PDF)
Langantrag (Erstantrag)
Zwingend notwendig für die erstmalige Beantragung von Beihilfeleistungen.
PDF-Download: Langantrag (Stand 01/2026)
Kurzantrag
Für alle Folgebeantragungen, sofern sich an Ihren persönlichen Verhältnissen nichts geändert hat.
PDF-Download: Kurzantrag (Stand 01/2026)
Anlagen (z. B. Pflege, Unfall)
Spezifische Ergänzungsblätter für besondere medizinische Aufwendungen.
PDF-Download: Anlagen zum Beihilfeantrag

4. Beihilfebemessungssätze in Sachsen-Anhalt

Wie viel Geld Sie von der Beihilfestelle zurückbekommen, hängt von Ihrem persönlichen Bemessungssatz ab. Die restlichen Kosten (der sogenannte Eigenanteil) müssen Sie über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung (PKV) absichern.

  • Aktive Beamtinnen und Beamte (ohne oder mit einem Kind): 50 %
  • Aktive Beamte mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern: 70 %
  • Berücksichtigungsfähige Ehepartner / Lebenspartner: 70 % (sofern die Einkommensgrenze unterschritten wird)
  • Berücksichtigungsfähige Kinder: 80 %
  • Versorgungsempfänger (Pensionäre): 70 %

Möchten Sie tiefergehend verstehen, wie sich diese Quoten im Detail zusammensetzen? Dann lesen Sie unseren ausführlichen Ratgeber zu den Beihilfebemessungssätzen.

5. Besonderheiten: Geburt eines Kindes

Familiäre Veränderungen haben in Sachsen-Anhalt direkte Auswirkungen auf Ihre Bezüge und Ihren Beihilfeanspruch. Gerade bei der Geburt eines Kindes gibt es finanzielle Unterstützungen: Die Säuglingserstausstattung, spezielle Schwangerschaftsaufwendungen sowie Hebammenleistungen sind beihilfefähig. Außerdem hebt bereits das zweite berücksichtigungsfähige Kind Ihren eigenen Bemessungssatz von 50 % auf 70 % an.

Alle wichtigen Fristen und eine exakte Aufschlüsselung der erstattungsfähigen Kosten finden Sie in unserem Beitrag: Beihilfe bei der Geburt eines Kindes.

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