Die Besoldung im Referendariat

1)Die Besoldungsgruppe

Da Beamte in sogenannte Besoldungsgruppen eingeteilt werden hängt die Höhe Ihres Gehaltes als Referendar davon ab, in welcher Besoldungsgruppe Sie sind. Als Referendarin oder Referendar werden Sie in die Besoldungsgruppe eingruppiert, in welche Sie auch beim Einstieg in das Lehramt kommen würden.
Ihre Anwärterbezüge richten sich also nach der Besoldungsgruppe des Eingangsamts.
Lehrer und Lehrerinnen sind in Besoldungsgruppe A, welche sich in Untergruppen von  A2 bis A13 gliedern.
Das heißt, wenn Sie z.B. Grundschullehrer /in werden, sind Sie in der Besoldungsgruppe A12, wenn Sie  Lehrer / in am Gymnasium oder der berufsbildenden Schule werden, sind Sie in der Besoldungsgruppe A 13.

2)Das Bundesland in dem der Referendar arbeitet

Seit 2006 darf jedes Bundesland die Besoldung seiner Beamten und Beamtinnen selbst bestimmen (Föderalismusreform I ). Deshalb haben die Bundesländer inzwischen eigene Besoldungstabellen, deren Anwärterbezüge unterschiedlich hoch sind, eingeführt. Unter Besoldungstabellen finden Sie die Anwärterbezüge für jedes Bundesland aufgelistet.
Berlin ist mit 1.274,11 € in Besoldungsgruppe A13 nach wie vor bundesweit Schlusslicht bei der Höhe der Besoldung. Baden-Württemberg ist dagegen mit 1.391,46 € in Besoldungsgruppe A13 ganz vorne dabei. (Stand 2017).

3)Familienzuschlag

Die Rechtsgrundlage für den Familienzuschlag findet sich im Besoldungsrecht des Bundes  in den §§ 39 f. Bundesbesoldungsgesetz. Wenn Sie verheiratet sind und/ oder Kinder haben erhalten Sie einen Familienzuschlag. Der Familienzuschlag unterscheidet sich teils erheblich. So erhalten Sie, wenn Sie verheiratet sind, ohne Kinder,  z.B. in Bremen bei A12 fast 239,24 € und in Baden-Württemberg nur 139,31 €.
Für jedes Kind erhöht sich der Zuschlag.
Eine ausführliche Tabelle zum Familienzuschlag in den einzelnen Ländern finden Sie unter Höhe Familienzuschlag für Beamte

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Die Frage bleibt – Was verdient ein Referendar denn nun während der Ausbildung?

Beispiel:

Besoldung A12, zuzüglich Familienzuschlag
Referendarin, Grundschule in NRW  (Grundbetrag A12 = 1.400,37 €)
verheiratet, keine Kinder            (Familienzuschlag Stufe1 = 137,50 €)

Neben dem sog. Anwärtergrundbetrag werden – unter Berücksichtigung der dienstlichen und persönlichen Voraussetzungen – der Familienzuschlag sowie vermögenswirksame Leistungen gewährt.


Das ist dann z.B. noch davon abhängig in welcher Lohnsteuerklasse Sie sind, ob Sie Kirchensteuer zahlen u.s.w.

Genderhinweis

Genderhinweis

Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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