Beihilfe Schleswig-Holstein 2026: Ihr umfassender Ratgeber

6. Oktober 2026

Geprüft und aktualisiert: Oktober 2026

Als Beamter, Lehramtsanwärter oder Referendar im nördlichsten Bundesland ist die Beihilfe Schleswig-Holstein Ihr wichtigster finanzieller Rückhalt im Krankheitsfall.

Häufige Einstiegsfragen zur Beihilfe in Schleswig-Holstein

Wie hoch ist der Beihilfesatz in Schleswig-Holstein?

Der reguläre Bemessungssatz für aktive Beamte in Schleswig-Holstein liegt bei 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Sobald Sie in Pension gehen oder mindestens zwei berücksichtigungsfähige Kinder haben, erhöht sich dieser Anteil auf 70 Prozent.

Gibt es in Schleswig-Holstein eine Kostendämpfungspauschale?

Nein, die Beihilfestelle in Schleswig-Holstein verzichtet vollständig auf den Abzug einer Kostendämpfungspauschale. Sie müssen also keine jährliche Praxisgebühr aus eigener Tasche zahlen, bevor Erstattungen fließen.

Quick-Check: Beihilfe Schleswig-Holstein 2026

  • Bemessungssätze: 50 % für aktive Beamte, 70 % ab mehr als einem Kind oder für Pensionäre.
  • Kostendämpfungspauschale: In Schleswig-Holstein wird keine Kostendämpfungspauschale erhoben.
  • WICHTIG – Pauschale Beihilfe: Nur wenn das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) den Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse auch als A13-Beamter weiterzahlt, muss ab diesem Moment zwingend eine der gesetzlichen Härtefall-Bedingungen nach § 80a LBG SH erfüllt werden!
  • Antragsfrist: Ein Jahr nach Rechnungsdatum. Rechnungen können bequem per App eingereicht werden.
  • Heilpraktiker: Heilpraktikerleistungen sind in Schleswig-Holstein nicht beihilfefähig.

Wer hat Anspruch auf Beihilfe in Schleswig-Holstein?

Wenn Sie als Beamter auf Widerruf (BaW), Beamter auf Probe (BaP) oder Beamter auf Lebenszeit (BaL) im Dienst des Landes Schleswig-Holstein stehen, haben Sie einen verlässlichen Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall durch Ihren Dienstherrn. Dies gilt selbstverständlich auch für Lehramtsanwärter und Referendare ab dem ersten Tag.

Die Beihilfe deckt dabei einen festen prozentualen Anteil Ihrer Krankheits-, Geburts- und Pflegekosten ab. Um umfassend geschützt zu sein und auf keinen Rechnungen sitzen zu bleiben, müssen Sie die verbleibenden Restkosten zwingend über eine private Krankenversicherung (PKV) absichern.

Die aktuellen Bemessungssätze in Schleswig-Holstein 2026

Die Höhe Ihrer Erstattung richtet sich immer nach Ihrem beruflichen und familiären Status. Eine überaus positive Besonderheit in Schleswig-Holstein: Es erfolgt keine Kürzung der Bemessungssätze, falls Sie einen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung erhalten. Hier ist die offizielle Übersicht für Sie:

Status / Personengruppe Bemessungssatz
Beihilfeberechtigte (regulär) 50 %
Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind 70 %
Versorgungsempfänger (Pensionäre) 70 %
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner 70 %
Ehegatte / Lebenspartner, wenn mehr als 1 Kind berücksichtigungsfähig ist 90 %
Kinder (regulär) 80 %
Kinder, wenn mehr als 2 Kinder berücksichtigungsfähig sind 90 %

Wichtiger Hinweis für Ehegatten: Der Anspruch für Ihren Partner besteht nur dann, wenn dessen Einkommen die strenge Grenze von 20.000 Euro im Vorvorkalenderjahr (VVKJ) nicht überschreitet.

Beihilfefähige Leistungen: Was wird erstattet?

Das Leistungsrecht in Schleswig-Holstein unterscheidet sich in einigen wichtigen Punkten stark von den Regelungen des Bundes. Wir haben die wichtigsten Erstattungsregeln für Sie kompakt zusammengefasst:

Ambulante Behandlung & Medikamente

  • Ärzte: Die Erstattung erfolgt im Rahmen der Beihilfe bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
  • Heilpraktiker: Eine Erstattung von Heilpraktikerbehandlungen ist in Schleswig-Holstein leider komplett ausgeschlossen.
  • Medikamente: Verordnungsfähige Medikamente werden bis zu den Festbeträgen erstattet. Eine zusätzliche Kürzung findet glücklicherweise nicht statt.
  • Sehhilfen: Beihilfe wird geleistet, jedoch gibt es keine finanzielle Unterstützung für Brillenfassungen.

Krankenhausbehandlung (Stationär)

Bei einem Krankenhausaufenthalt werden Regelleistungen und Wahlleistungen grundsätzlich erstattet. Sie müssen in Schleswig-Holstein jedoch mit folgenden Zuzahlungen bzw. Kürzungen rechnen:

  • Für die Unterbringung im Zweibettzimmer wird ein Betrag von 7,50 Euro pro Tag abgezogen.
  • Für privatärztliche Behandlungen (Chefarztbehandlung) erfolgt eine pauschale Kürzung von 25 Euro pro Tag.

Zahnbehandlung & Zahnersatz

  • Zahnärzte: Die Kosten werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen.
  • Material- und Laborkosten (M+L): Sowohl bei regulären Materialien als auch bei Edelmetall und Keramik werden die Kosten lediglich zu 40 % anerkannt.
  • Implantate: Es werden in der Regel maximal 2 Implantate je Kiefer anerkannt; in eng definierten medizinischen Ausnahmefällen sind bis zu 4 Implantate beihilfefähig.

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Sollte der Pflegefall eintreten, leistet die Beihilfe feste Maximalbeträge entsprechend des festgestellten Pflegegrades. Bei der stationären Pflege gelten beispielsweise aktuell folgende monatlichen Beträge für die Erstausstattung bzw. Basispflege:

Pflegeart Pflegegrad 1 Pflegegrad 3 Pflegegrad 5
Häusliche Pflege durch Angehörige – 599 EUR 990 EUR
Stationäre Pflege 131 EUR 1.319 EUR 2.096 EUR

Beachten Sie: Bei der stationären Pflege werden in Schleswig-Holstein zuzüglich 100 % für verbleibende Kosten (inklusive Unterkunft und Verpflegung) abzüglich des festgesetzten Eigenanteils übernommen.

Existenziell wichtig: Sichern Sie Ihr Einkommen bei Dienstunfähigkeit ab

Die Beihilfe kümmert sich hervorragend um Ihre medizinische Versorgung. Aber was geschieht mit Ihrem monatlichen Einkommen, wenn Sie wegen einer physischen oder psychischen Erkrankung Ihren Dienst dauerhaft quittieren müssen?

Vor allem für junge Beamte auf Probe (BaP), Lehramtsanwärter und Referendare besteht hier eine gefährliche Versorgungslücke, da der Staat in den ersten fünf Dienstjahren in der Regel keinen Schutz durch ein Ruhegehalt bietet. Ohne private Vorsorge droht bei einer Entlassung der finanzielle Absturz.

Eine Versicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) ist daher unverzichtbar. Erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber im Detail, was Ihr Dienstherr bei Dienstunfähigkeit zahlt und wie Sie sich von Anfang an richtig schützen.


Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Beihilfe Schleswig-Holstein

Werden Behandlungen beim Heilpraktiker erstattet?

Anders als bei der Bundesbeihilfe werden die Kosten für eine naturheilkundliche Behandlung bei einem Heilpraktiker in Schleswig-Holstein grundsätzlich nicht durch die Beihilfe übernommen. Wenn Sie darauf Wert legen, müssen Sie diesen Baustein komplett über Ihre PKV absichern.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für meinen Ehegatten?

Ihr Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner ist in Schleswig-Holstein nur dann beihilfeberechtigt, wenn seine eigenen Einkünfte im Vorvorkalenderjahr die Grenze von 20.000 Euro nicht überstiegen haben.

Wie lange habe ich Zeit, meine Rechnungen einzureichen?

Sie haben genau ein Jahr Zeit, um Ihre Arztrechnungen, Rezepte und Belege bei der Beihilfestelle (DLZP) einzureichen. Die Frist beginnt immer mit dem Rechnungsdatum oder dem Tag des Medikamentenkaufs.

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Setzen Sie auf echte Fachexpertise: Die Spezialisten von Info-Beihilfe prüfen Ihre individuelle Situation als Beamter in Schleswig-Holstein und erstellen Ihnen einen maßgeschneiderten Tarifvergleich.

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Landesverordnung über die Gewährung von Beihilfen an Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein (Beihilfeverordnung – BhVO)

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