Stand: Oktober 2026 – Rechtlich geprüft und aktualisiert (inkl. LBG NRW & ÖGDG NRW)
Rund um die gesundheitliche Eignungsprüfung beim Amtsarzt in Nordrhein-Westfalen (NRW) halten sich in Lehramts- und Beamtenforen hartnäckige Mythen: Müssen Lehramtsanwärter schon vor dem Vorbereitungsdienst zum Gesundheitsamt? Bedeutet ein erhöhter Body-Mass-Index (BMI) oder eine frühere Gesprächstherapie automatisch das Aus für die Verbeamtung durch die Bezirksregierung?
Die gute Nachricht direkt zu Beginn: Nordrhein-Westfalen gehört bei der Verbeamtung zu den modernsten und bewerberfreundlichsten Bundesländern. Für Lehramtsreferendare fällt der Gang zum Gesundheitsamt vor Ausbildungsbeginn im Regelfall sogar vollständig weg! In diesem Ratgeber erfahren Sie alle 10 entscheidenden Fakten zum Amtsarzt NRW (Stand 2026), die maßgeblichen Paragrafen des Landesrechts sowie den richtigen Fahrplan für Ihre Kranken- und Dienstunfähigkeitsversicherung.
Wichtige Erstfragen zum Termin: Amtsarzt NRW
1. Steht in NRW bereits vor dem Referendariat eine Untersuchung beim Amtsarzt an?
Für angehende Lehrkräfte im Regelfall nein! Beim Eintritt in den Vorbereitungsdienst (Beamtenverhältnis auf Widerruf) an Schulen in NRW fordern das Schulministerium (MSB NRW) und die fünf Bezirksregierungen grundsätzlich kein amtsärztliches Gesundheitszeugnis an. Die Pflichtuntersuchung im Gesundheitsamt erfolgt für Lehrerinnen und Lehrer erst nach dem Staatsexamen, sobald Sie eine feste Planstelle als Beamter auf Probe antreten. (Ausnahme: Im Polizei- und Justizvollzugsdienst sowie bei den Berufsfeuerwehren in NRW findet bereits vor Ausbildungsstart eine eigene polizei- bzw. amtsärztliche Tauglichkeitsprüfung statt).
2. Haben Gesundheitsämter in NRW Einblick in meine Krankenakte oder ePA?
Nein, niemals ohne Ihre schriftliche Schweigepflichtentbindung. Weder die Untere Gesundheitsbehörde noch die Bezirksregierung können auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) oder Daten Ihrer gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung zugreifen. Benötigt die Amtsärztin oder der Amtsarzt zur Bewertung einer Vorerkrankung einen Facharztbefund, werden Sie gebeten, diesen Bericht selbst einzureichen oder Ihren behandelnden Arzt gezielt von der Schweigepflicht zu entbinden.
3. Welches Gesundheitsamt führt die Untersuchung in Nordrhein-Westfalen durch?
In Nordrhein-Westfalen gilt nach § 19 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW) das feste Wohnortprinzip: Die einstellende Bezirksregierung (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster) übermittelt den Untersuchungsauftrag direkt an das Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Quick-Check Amtsarzt NRW: Das Wichtigste auf einen Blick
- Zeitpunkt im Lehramt: Keine Untersuchung vor dem Referendariat! Geprüft wird erst vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe (Planstelle). Vor der Lebenszeiternennung erfolgt nur noch bei auffälligen Fehlzeiten in der Probezeit eine Nachprüfung.
- Gesetzliche Basis: Die Eignungsprüfung erfolgt nach § 10 LBG NRW durch die 53 Unteren Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte in NRW.
- Gebühren & Kosten: Mit dem offiziellen Untersuchungsauftrag der Bezirksregierung übernimmt das Land NRW die Kosten direkt (keine Vorkasse für Planstellen-Bewerber).
- Bewerberfreundliche Prognose: Weder ein BMI über 30 noch eine erfolgreich abgeschlossene Psychotherapie führen in NRW automatisch zur Ablehnung.
- Versicherungs-Strategie: Nutzen Sie bereits vor dem Referendariat eine anonyme Risikovoranfrage für Ihre PKV und Dienstunfähigkeitsversicherung (DU), um sich Ihren Gesundheitszustand frühzeitig zu sichern!
Inhaltsverzeichnis: 10 Fakten zum Amtsarzt in NRW
- 01. Zeitpunkte nach § 10 LBG NRW: Widerruf, Probe und Lebenszeit
- 02. Untersuchungsablauf: Was prüft das Gesundheitsamt in NRW konkret?
- 03. Übergewicht & BMI in NRW: Wann wird Adipositas zum Problem?
- 04. Psychotherapie & mentale Gesundheit: Wie urteilen NRW-Amtsärzte?
- 05. Prognosemaßstab & Wahrheitspflicht (§ 12 BeamtStG / § 48 VwVfG NRW)
- 06. Unterlagen-Checkliste für NRW (inkl. Masernschutz-Nachweis)
- 07. Kosten & Abrechnung nach AVerwGebO NRW: Wer trägt die Gebühren?
- 08. Dauer & Datenschutz: Was erfährt die Bezirksregierung wirklich?
- 09. Plan B & Schwerbehinderung (5-Jahres-Prognose in NRW)
- 10. Wichtige Trennung: Amtsarzt NRW vs. PKV & Dienstunfähigkeitsversicherung
- Extra: Häufige Spezialfragen zum Amtsarzt Nordrhein-Westfalen
Amtsarzt NRW: Die 10 wichtigsten Fakten zur Untersuchung (Stand 2026)
01. Zeitpunkte nach § 10 LBG NRW: Widerruf, Probe und Lebenszeit
Wann genau Sie in Nordrhein-Westfalen zum Amtsarzt müssen, regelt § 10 Abs. 1 Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW) in Verbindung mit den Erlassen des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB NRW). Je nach Beamtenstatus gilt eine klare Dreiteilung:
- Vor dem Referendariat (Beamter auf Widerruf): Lehramtsanwärter sowie Rechtsreferendare am Oberlandesgericht müssen in NRW vor Beginn des Vorbereitungsdienstes nicht zum Amtsarzt. Da das Widerrufsverhältnis nach dem Examen kraft Gesetzes endet, verzichtet das Land auf eine Vorab-Untersuchung. Nur wenn der Ausbildungsbehörde schwerste akute Einschränkungen bekannt werden, kann im Einzelfall ein Zeugnis über die unmittelbare Ausbildungsfähigkeit verlangt werden.
- Vor Antritt der Planstelle (Beamter auf Probe): Hier liegt in NRW die zentrale Hürde. Wer nach dem Zweiten Staatsexamen eine feste Stelle an einer öffentlichen Schule (z. B. über das Einstellungsportal LEO NRW) oder bei einer Kommune bzw. Landesbehörde annimmt, muss zwingend vor der Ernennung zum Beamten auf Probe amtsärztlich untersucht werden. Geprüft wird dabei bereits die langfristige Eignung für die spätere Lebenszeitverbeamtung.
- Vor der Verbeamtung auf Lebenszeit: Nach erfolgreicher dreijähriger Probezeit erfolgt die Umwandlung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit in NRW im Regelfall ohne erneuten Besuch beim Amtsarzt! Eine zweite Untersuchung ordnet die Bezirksregierung nur an, wenn im Erstgutachten ein ausdrücklicher Nachuntersuchungsvorbehalt eingetragen wurde oder wenn während der Probezeit außergewöhnlich hohe Krankheitstage (in der Praxis meist ab ca. 30 bis 42 Fehltagen oder bei längeren zusammenhängenden Ausfällen) aufgetreten sind.
Rechtlicher Hinweis (§ 10 Abs. 2 LBG NRW): Wird die gesundheitliche Eignung bereits für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe bejaht, darf sie vor der Ernennung auf Lebenszeit nur dann neu geprüft werden, wenn sich die gesundheitlichen Umstände in der Probezeit wesentlich verschlechtert haben.
02. Untersuchungsablauf: Was prüft das Gesundheitsamt in NRW konkret?
In Nordrhein-Westfalen ist der öffentliche Gesundheitsdienst kommunal organisiert: Zuständig sind die 53 Unteren Gesundheitsbehörden (31 Kreise und 22 kreisfreie Städte wie Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Bochum oder Münster). Obwohl jedes Gesundheitsamt eigene Formulare nutzt, umfasst der Termin (Dauer ca. 30 bis 45 Minuten) landesweit folgende Bausteine:
- Anamnesebogen & ärztliches Gespräch: Sie füllen einen Fragebogen zu Vorerkrankungen, Operationen, stationären Aufenthalten, Psychotherapien, Allergien und regelmäßigen Medikamenten aus. Die Amtsärztin oder der Amtsarzt geht diese Punkte im persönlichen Gespräch strukturiert mit Ihnen durch.
- Körperliche Basisdiagnostik: Ermittlung von Körpergröße und Gewicht (BMI-Berechnung), Messung von Blutdruck und Puls im Ruhezustand sowie das Abhören von Herz und Lunge (Auskultation) und Abtasten des Bauchraums.
- Orthopädischer & neurologischer Kurzcheck: Prüfung der Wirbelsäulenbeweglichkeit (Vorbeugen im Stehen, Finger-Boden-Abstand), Kontrolle der Gelenke sowie grundlegende Reflex- und Gleichgewichtstests.
- Seh- und Hörtest: Apparativer Sehtest für Nah- und Fernsicht (wichtig: aktuelle Brille oder Kontaktlinsen tragen!) sowie ein orientierender Hörtest über Kopfhörer oder Flüstertest.
- Urinprobe & Blutabnahme: Ein Urin-Schnelltest (Teststreifen auf Eiweiß, Zucker/Glukose und Blutbestandteile zur Kontrolle von Nieren und Stoffwechsel) ist in NRW Standard. Eine Blutabnahme wird heute in vielen NRW-Gesundheitsämtern nicht mehr pauschal bei jedem jungen Bewerber durchgeführt, sondern häufig nur noch anlassbezogen – etwa bei erhöhtem BMI, auffälligem Blutdruck oder bekannten Stoffwechselerkrankungen (z. B. Schilddrüse, Diabetes). Ein Drogenscreening findet im Lehramt und allgemeinen Verwaltungsdienst ohne konkreten Verdacht nicht statt.
03. Übergewicht & BMI in NRW: Wann wird Adipositas zum Problem?
Lange Zeit galt ein Body-Mass-Index (BMI) ab 30,0 kg/m² in vielen nordrhein-westfälischen Gesundheitsämtern als starres Ausschlusskriterium. Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG Münster) hat sich diese Bewertung deutlich zugunsten der Bewerber gewandelt:
- BMI unter 30,0 (Normalgewicht & Präadipositas): Führt beim Amtsarzt in NRW zu keinerlei Einschränkungen.
- BMI zwischen 30,0 und 34,9 (Adipositas Grad I): Ist in NRW heute kein automatischer Ablehnungsgrund mehr! Die Amtsärzte sind verpflichtet, eine individuelle Gesamtschau vorzunehmen. Sind Ihr Blutdruck, Ihre Blutzucker- und Cholesterinwerte unauffällig, liegt kein metabolisches Syndrom vor und sind Sie körperlich gut belastbar, fällt das Gesundheitszeugnis in aller Regel positiv aus.
- BMI ab 35,0 (Adipositas Grad II & III): Ab einem Wert von 35 steigt nach medizinischen Leitlinien das statistische Risiko für schwerwiegende Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel- und Gelenkerkrankungen stark an. Hier äußern die meisten Gesundheitsämter in NRW Bedenken gegen eine sofortige Verbeamtung. Sie werden dann zunächst als Tarifbeschäftigter (TV-L) eingestellt und erhalten die Zusage, sich nach einer erfolgreichen Gewichtsreduktion erneut beim Amtsarzt vorzustellen.
Praxis-Tipp für Kraftsportler & Athleten: Ein hoher BMI durch ausgeprägte Muskelmasse ist keine Adipositas! Weisen Sie den Amtsarzt in NRW auf Ihren geringen Bauchumfang (Waist-to-Height-Ratio unter 0,5) hin oder bringen Sie eine aktuelle Körperfettanalyse (BIA-Messung) Ihres Haus- oder Sportarztes mit.
04. Psychotherapie & mentale Gesundheit: Wie urteilen NRW-Amtsärzte?
Kaum ein Thema sorgt vor dem Termin im Gesundheitsamt für so viel Unsicherheit wie eine frühere ambulante Psychotherapie – etwa wegen Prüfungsangst im Studium, einer Anpassungsstörung nach einem persönlichen Verlust oder einer überwundenen depressiven Episode.
In Nordrhein-Westfalen gilt hier eine sachliche und faire medizinische Einordnung:
- Abgeschlossene Therapien sind meist unkritisch: Eine erfolgreich beendete ambulante Psychotherapie ohne aktuelle Medikation und ohne Rückfälle steht einer Verbeamtung in NRW im Regelfall nicht entgegen. Amtsärzte bewerten es oft sogar positiv, dass eine situative Krise aktiv und professionell bewältigt wurde.
- Kritische Konstellationen: Bedenken äußert das Gesundheitsamt vor allem bei schwerwiegenden chronischen oder rezidivierenden (wiederkehrenden) Verläufen, stationären psychiatrischen Behandlungen in jüngerer Vergangenheit oder einer aktuell noch laufenden Therapie, bei der die langfristige Stabilität im anspruchsvollen Schul- oder Verwaltungsalltag noch nicht absehbar ist.
Goldene Regel für Ihren Termin in NRW: Wenn Sie in den vergangenen Jahren in psychotherapeutischer Behandlung waren, besorgen Sie sich vorab einen kurzen, einseitigen Abschlussbericht Ihres damaligen Therapeuten. Darin sollten Anlass (z. B. reaktive Belastung), Behandlungszeitraum, Therapieerfolg und eine ausdrücklich gute Zukunftsprognose bei voller beruflicher Belastbarkeit bestätigt werden. Wer dieses Schreiben direkt zum Termin mitbringt, vermeidet wochenlange Verzögerungen durch nachträgliche Befundanforderungen!
05. Prognosemaßstab & Wahrheitspflicht (§ 12 BeamtStG / § 48 VwVfG NRW)
Seit der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 – 2 C 12.12), der das OVG NRW in ständiger Rechtsprechung folgt, gilt für alle Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen eine klare Beweislastregel:
Der Dienstherr darf die gesundheitliche Eignung nicht schon verneinen, weil eine spätere Erkrankung theoretisch möglich ist. Eine Ablehnung der Verbeamtung ist rechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (also zu mehr als 50 %) erwarten lassen, dass Sie vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze (in NRW nach § 31 LBG NRW regulär mit 67 Jahren) dauerhaft dienstunfähig werden oder über Jahre hinweg regelmäßig lange Ausfallzeiten aufweisen.
Strikte Wahrheitspflicht – Warum Verschweigen brandgefährlich ist: Da das Gesundheitsamt keinen automatischen Zugriff auf Ihre Krankenkassendaten hat, spielen manche Bewerber mit dem Gedanken, Vorerkrankungen auf dem Anamnesebogen wegzulassen. Tun Sie das auf keinen Fall! Das bewusste Verschweigen relevanter Diagnosen erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung. Wird dies Jahre später bekannt (z. B. bei einer amtsärztlichen Überprüfung wegen längerer Dienstunfähigkeit oder im Rahmen eines Dienstunfalls), muss die Bezirksregierung Ihre Ernennung nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) i. V. m. § 48 VwVfG NRW rückwirkend zurücknehmen. Sie verlieren damit sofort Ihren Beamtenstatus und Ihre Pensionsansprüche!
06. Unterlagen-Checkliste für NRW (inkl. Masernschutz-Nachweis)
Mit einer sauberen Dokumentenmappe sorgen Sie dafür, dass das Gesundheitsamt Ihr Zeugnis noch am selben Tag oder direkt nach Erhalt der Laborwerte fertigstellen kann. Bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin in NRW mit:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung.
- Untersuchungsauftrag / Einladungsschreiben der Bezirksregierung bzw. des künftigen Dienstherrn (mit Geschäftszeichen).
- Vollständig ausgefüllter Anamnesebogen Ihres zuständigen NRW-Gesundheitsamtes (sofern vorab zugesandt).
- Impfausweis im Original (Masernschutz!): Nach § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen alle nach 1970 geborenen Personen, die an Schulen oder Gemeinschaftseinrichtungen in NRW tätig werden, zwei Masern-Schutzimpfungen oder eine ärztlich bestätigte Immunität (Titer-Nachweis) belegen.
- Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) inklusive aktuellem Brillenpass, falls vorhanden.
- Aktuelle Facharztbefunde in Kopie: Bei chronischen, aber gut eingestellten Diagnosen (z. B. Schilddrüsenunterfunktion/Hashimoto, leichtes Asthma, behandelter Bluthochdruck, ausgeheilte Sportverletzungen oder abgeschlossene Psychotherapie) belegen aktuelle Arztbriefe (nicht älter als 6 bis 12 Monate) Ihre Stabilität schwarz auf weiß.
- Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid (falls vorhanden).
07. Kosten & Abrechnung nach AVerwGebO NRW: Wer trägt die Gebühren?
Die Gebühren für amtsärztliche Einstellungsuntersuchungen richten sich in Nordrhein-Westfalen nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) und liegen je nach Untersuchungsumfang und notwendigen Laborleistungen meist zwischen 75 Euro und 220 Euro.
- Regelfall bei Planstellen des Landes NRW: Wenn Sie von einer der fünf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster) oder einer Landesbehörde zur Untersuchung geschickt werden, liegt ein offizieller Untersuchungsauftrag mit Kostenübernahme vor. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Gesundheitsamt und Land NRW – Sie müssen vor Ort keinen Cent bezahlen!
- Sonderfall Selbstzahler / Ersatzschulen: Lassen Sie sich für einen privaten Ersatzschulträger (z. B. kirchliche Schulen im Planstellenvertrag) oder für einen Dienstherrn außerhalb Nordrhein-Westfalens untersuchen, strecken Sie die Gebühr im Gesundheitsamt zunächst per EC-Karte oder Rechnung vor und reichen den Beleg beim neuen Dienstherrn zur Erstattung ein. Nicht erstattete Gebühren sind steuerlich voll als Werbungskosten absetzbar.
08. Dauer & Datenschutz: Was erfährt die Bezirksregierung wirklich?
Schon am Ende der Untersuchung gibt Ihnen die Amtsärztin oder der Amtsarzt in NRW fast immer ein direktes mündliches Feedback zum Ergebnis. Der schriftliche Versand des amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses an die Bezirksregierung dauert anschließend – abhängig von den Laborwerten und der Auslastung des Amtes – meist zwischen 5 und 14 Werktagen.
Strenger medizinischer Datenschutz in NRW: Die Personalabteilung der Bezirksregierung erhält niemals Ihre Krankenakte, keine Laborwerte, keinen BMI und keine Details zu Vorerkrankungen oder Therapien! Auf dem offiziellen Zeugnisbogen für die Personalakte wird lediglich als Ergebnis angekreuzt, ob gegen die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe bzw. auf Lebenszeit aus amtsärztlicher Sicht gesundheitliche Bedenken bestehen oder nicht. Sämtliche medizinischen Einzelbefunde verbleiben unter ärztlicher Schweigepflicht im Gesundheitsamt.
09. Plan B & Schwerbehinderung (5-Jahres-Prognose in NRW)
Was passiert, wenn der Amtsarzt in NRW tatsächlich gesundheitliche Bedenken formuliert? Auch dann gibt es klare rechtliche Schutzmechanismen und Wege in den Beruf:
- Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis (TV-L) & Zweitversuch: Fällt die Prognose vorerst negativ aus (etwa wegen eines BMI über 35 oder einer noch nicht lange genug zurückliegenden Erkrankung), können Sie Ihre Stelle an der Schule trotzdem antreten – zunächst als angestellte Lehrkraft nach TV-L. Sobald sich der Befund gebessert hat, beantragen Sie bei der Bezirksregierung eine erneute amtsärztliche Begutachtung und wechseln nachträglich ins Beamtenverhältnis.
- Rechtsweg & Gegengutachten: Das amtsärztliche Zeugnis ist kein eigener Verwaltungsakt, sondern eine gutachterliche Stellungnahme für den Dienstherrn. Lehnt die Bezirksregierung die Verbeamtung auf dieser Basis ab, können Sie mit fundierten privat- oder fachärztlichen Zusatzbefunden eine erneute Prüfung einfordern bzw. den Bescheid vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in NRW überprüfen lassen.
- Massiver Vorteil bei Schwerbehinderung in NRW (5-Jahres-Prognose): Bewerberinnen und Bewerber mit einer anerkannten Schwerbehinderung (Grad der Behinderung ab 50) oder einer Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit (GdB 30 oder 40) stehen in NRW unter besonderem Schutz. Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Laufbahnverordnung (VV zur LVO NRW) sowie der Inklusionsrichtlinie des Landes NRW darf der Amtsarzt hier nicht prüfen, ob Sie bis zum 67. Lebensjahr dienstfähig bleiben. Es genügt eine positive Prognose für die nächsten 5 Jahre! Damit werden Bewerber mit chronischen Erkrankungen in NRW fast immer erfolgreich verbeamtet.
10. Wichtige Trennung: Amtsarzt NRW vs. PKV & Dienstunfähigkeitsversicherung
Der größte finanzielle Fehler, den angehende Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen machen können, ist die Verwechslung von Amtsarzt und privater Krankenversicherung (PKV) bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)!
Gerade weil Lehrkräfte in NRW vor dem Referendariat nicht zum Amtsarzt müssen, glauben viele Lehramtsanwärter, ihre Gesundheit spiele erst nach dem Examen eine Rolle. Doch für Ihren Versicherungsschutz gilt das genaue Gegenteil:
- Strengere Maßstäbe bei PKV & DU: Während der Amtsarzt nur prüft, ob Sie mit über 50 % Wahrscheinlichkeit vorzeitig pensioniert werden, kalkulieren private Kranken- und DU-Versicherer jedes laufende Kosten- und Ausfallrisiko. Schon Heuschnupfen, eine leichte Schilddrüsenunterfunktion, Hauterkrankungen, Rückenbeschwerden oder Physiotherapie-Rezepte können bei der PKV zu Risikozuschlägen oder einer Ablehnung führen.
- Die Beihilfe-Falle in NRW: Nordrhein-Westfalen gewährt alleinstehenden Referendaren und Beamten ohne Kinder einen Beihilfesatz von 50 % (erst ab zwei Kindern steigt der Satz in NRW auf 70 %). Anders als viele andere Bundesländer zahlt NRW bislang keine pauschale Beihilfe (keinen Arbeitgeberzuschuss) zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV)! Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht in die PKV aufgenommen wird, muss in der GKV den vollen Beitragssatz (Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil, ca. 16 bis 17 % des Bruttogehalts) komplett aus eigener Tasche zahlen.
- Strategie zum Referendariatsstart – Anonyme Risikovoranfrage: Stellen Sie niemals ungeprüft einen Direktantrag bei einer Versicherung! Über eine kostenfreie anonyme Risikovoranfrage lassen wir Ihre Gesundheitshistorie ohne Namensnennung bei allen relevanten Beamtenversicherern vorprüfen. So sichern Sie sich schon zum Start ins Referendariat den günstigen PKV-Anwärtertarif und eine echte Dienstunfähigkeitsklausel (inklusive Einfrier-Option/Anwartschaft für eventuelle TV-L-Übergangszeiten nach dem Examen).
- Rettungsanker PKV-Öffnungsaktion in NRW: Liegen schwerere Vorerkrankungen oder eine Schwerbehinderung vor, garantiert die offizielle Öffnungsaktion der PKV eine Aufnahme ohne Leistungsausschlüsse und mit einem auf maximal 30 % begrenzten Risikozuschlag. Wichtig: Dieser Rechtsanspruch gilt nur innerhalb strenger Fristen (bei vielen Gesellschaften schon zum Start als Beamter auf Widerruf im Referendariat bzw. spätestens binnen 6 Monaten nach Ernennung zum Beamten auf Probe) und funktioniert nur, wenn zuvor kein falscher Normalantrag gestellt wurde!
Kostenfreie Onlineberatung & Anonyme Risikovoranfrage für NRW: Gehen Sie beim Start ins Referendariat oder vor Ihrer Planstelle in Nordrhein-Westfalen kein Risiko ein. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten in der PKV (inkl. Öffnungsaktion) und Dienstunfähigkeitsversicherung zu 100 % anonym und unverbindlich vorab: Jetzt kostenfreie Beratung & Voranfrage sichern.
Häufige Fragen zum Amtsarzt in Nordrhein-Westfalen (FAQ)
Wie lange bleibt ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis in NRW gültig?
Die fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster) erkennen ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis in der Verwaltungspraxis in der Regel für 6 bis maximal 12 Monate als aktuell an. Verschiebt sich Ihr tatsächlicher Dienstantritt auf der Planstelle deutlich über diesen Zeitraum hinaus, kann das Dezernat eine kurze Aktualisierung beim Gesundheitsamt anfordern.
Muss ich zum Termin im NRW-Gesundheitsamt nüchtern erscheinen?
Prüfen Sie dazu bitte das Einladungsschreiben Ihres örtlichen Gesundheitsamtes. Wird darin ausdrücklich eine Blutabnahme angekündigt („Bitte nüchtern erscheinen“), sollten Sie 8 bis 10 Stunden vor dem Termin nichts mehr essen und ausschließlich stilles Wasser trinken, um Blutzucker- und Blutfettwerte nicht zu verfälschen. Ist keine Blutentnahme vorgesehen, können Sie normal frühstücken, sollten aber vor der Urinprobe auf stark zuckerhaltige Getränke verzichten.
Was gilt beim Amtsarzt in NRW, wenn ich schwanger bin?
Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit und darf nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie dem LBG NRW niemals zu einem Nachteil bei der Verbeamtung führen. Informieren Sie das Gesundheitsamt direkt zu Beginn des Termins über Ihre Schwangerschaft: Schwangerschaftsbedingte Veränderungen (etwa bei Gewicht, Blutdruck oder Urinwerten) werden dann medizinisch herausgerechnet, sodass Ihre Ernennung zur Beamtin auf Probe regulär erfolgen kann.
Kann ich mir das Gesundheitsamt in Nordrhein-Westfalen selbst aussuchen?
Nein, eine freie Arztwahl oder ein Wechsel in eine Nachbarstadt („Ärzte-Hopping“) ist in NRW gesetzlich ausgeschlossen. Nach § 19 ÖGDG NRW ist zwingend die Untere Gesundheitsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt zuständig, in der Sie Ihren gemeldeten Hauptwohnsitz haben. Die Bezirksregierung richtet den Untersuchungsauftrag direkt an genau dieses Amt.
