Stand: Oktober 2026 – Rechtlich geprüft und aktualisiert auf Basis der offiziellen Landesgesetze in Berlin (inkl. LBG Bln, LfbG, GDG Bln, LBhVO)
Seit Berlin zur Verbeamtung von Lehrkräften zurückgekehrt ist, hat sich die Hauptstadt zu einem der attraktivsten Dienstherren für Referendare, neu eingestellte Lehrer und Verwaltungsbeamte entwickelt. Wer in das Beamtenverhältnis des Landes Berlin übernommen werden möchte, muss seine gesundheitliche Eignung nachweisen. Dabei geht Berlin organisatorisch ganz eigene, moderne Wege, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Bevor wir in die 10 Fakten einsteigen, klären wir die drei wichtigsten Erstfragen für Berlin:
- Muss ich in Berlin schon vor dem Referendariat zum Amtsarzt? Nein! Für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst (Beamter auf Widerruf) reicht in Berlin eine schriftliche Selbstauskunft zum Gesundheitszustand aus. Zum Amtsarzt müssen Sie vor dem Referendariat nur, wenn dort gravierende Vorerkrankungen angegeben werden.
- Wer führt die Untersuchung vor der Verbeamtung auf Probe durch? Anders als in Flächenländern sind nicht die 12 Berliner Bezirksgesundheitsämter zuständig, sondern zentral die Zentrale Medizinische Gutachtenstelle (ZMGA) beim LAGeSo in Berlin-Moabit – oder im Schuldienst alternativ ausgewählte niedergelassene Ärztinnen und Ärzte der KV Berlin (jedoch niemals der eigene Hausarzt!).
- Warum sollte ich meine Versicherungen (PKV & DU) unbedingt vor dem Untersuchungstermin klären? Weil jeder bei der Untersuchung erhobene Zufallsbefund (z. B. erhöhter Blutdruck durch Aufregung oder grenzwertige Blutwerte) sofort aktenkundig wird und bei späteren Anträgen zur Privaten Krankenversicherung (PKV) oder Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) angegeben werden muss.
Quick-Check Amtsarzt Berlin: Die wichtigsten Fakten in Kürze
- Freie Fahrt ins Referendariat: Vor dem Vorbereitungsdienst (Beamter auf Widerruf) verlangt die Berliner Senatsverwaltung im Regelfall nur eine schriftliche Gesundheitserklärung ohne Amtsarzt-Termin.
- Zentrale Stelle & Praxis-Modell: Zuständig für die Probe-Verbeamtung ist die ZMGA beim LAGeSo (Turmstraße / Birkenstraße in Moabit). Lehrkräfte dürfen für die Eignungsuntersuchung zudem zugelassene Berliner Vertragsarztpraxen nutzen, bei denen sie bisher nicht in Behandlung waren.
- Kostenübernahme durch Berlin: Mit dem offiziellen Untersuchungsauftrag der Senatsverwaltung bzw. Einstellungsbehörde trägt das Land Berlin die Kosten der Untersuchung in Berlin.
- Strikte Schweigepflicht: Die Senatsverwaltung erhält am Ende nur die ärztliche Aussage zur gesundheitlichen Eignung – keine Laborwerte, Befunde oder Diagnosen.
- Beihilfe-Wahlrecht in Berlin: Seit 2020 haben Berliner Beamte die Wahl zwischen der klassischen individuellen Beihilfe (50 bis 70 % für die PKV) und der pauschalen Beihilfe (50 % Zuschuss zur GKV nach § 76 LBG Bln).
Inhaltsverzeichnis
1. Zeitpunkte nach dem Landesbeamtengesetz Berlin (LBG Bln): Widerruf, Probe & Lebenszeit
2. Untersuchungsablauf in Berlin: ZMGA (LAGeSo) & Vertragsärzte
3. Übergewicht & BMI-Grenzen: Rechtsprechung von BVerwG und OVG Berlin-Brandenburg
4. Psychotherapie & psychische Vorerkrankungen: Wie wird in Berlin geprüft?
5. Prognosemaßstab & Wahrheitspflicht beim Fragebogen
6. Checkliste Unterlagen: Was muss ich zum Termin mitbringen (inkl. Masernschutz)?
7. Kosten in Berlin: Wer trägt die Gebühren der Untersuchung?
8. Dauer & medizinischer Datenschutz: Was erfährt die Senatsverwaltung?
9. Plan B & Schwerbehinderung: TV-L, Nachuntersuchung und 5-Jahres-Prognose
10. Achtung Gesundheitsfragen: Amtsarzt Berlin vs. Beihilfe, PKV & DU
01. Zeitpunkte nach dem Landesbeamtengesetz Berlin (LBG Bln): Widerruf, Probe & Lebenszeit
Die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung in der Hauptstadt richtet sich nach Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, § 9 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) sowie dem Landesbeamtengesetz Berlin (LBG Bln) und dem Laufbahngesetz (LfbG). Je nach Abschnitt Ihrer Karriere gelten in Berlin klare Vorgaben:
- Beamter auf Widerruf (Referendariat / Vorbereitungsdienst): Angehende Lehramtsanwärter und Studienreferendare müssen in Berlin vor Beginn des Vorbereitungsdienstes im Regelfall nicht zum Amtsarzt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verlangt lediglich eine schriftliche Erklärung zum Gesundheitszustand. Nur wenn Sie darin wesentliche gesundheitliche Beeinträchtigungen oder eine Schwerbehinderung angeben, die Fragen zur Absolvierung des Referendariats aufwerfen, wird eine ärztliche Begutachtung veranlasst.
- Beamter auf Probe (Einstieg nach dem Referendariat bzw. Verbeamtung von Bestandslehrkräften): Das ist der entscheidende Pflicht-Termin! Vor der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe (in Berlin gilt für Lehrkräfte in der Regel eine Höchstaltersgrenze bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres nach § 8a LBG Bln) muss die gesundheitliche Eignung mit Blick auf die gesamte Dienstzeit bis zur Regelaltersgrenze ärztlich festgestellt werden.
- Beamter auf Lebenszeit: Nach erfolgreichem Abschluss der dreijährigen Probezeit werden Sie in Berlin ohne erneute ärztliche Untersuchung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen. Ein zweiter Termin wird nur dann angeordnet, wenn während der Probezeit auffällig hohe Krankheitstage aufgetreten sind oder im Erstgutachten ausdrücklich eine Nachuntersuchung vor der Lebenszeitverbeamtung vermerkt wurde.
02. Untersuchungsablauf in Berlin: ZMGA (LAGeSo) & Vertragsärzte
Wer in Berlin nach dem zuständigen „Gesundheitsamt“ für seine Verbeamtung sucht, muss eine wichtige organisatorische Besonderheit kennen: Zwar gibt es in den 12 Berliner Bezirken jeweils ein bezirkliches Gesundheitsamt (nach dem Gesundheitsdienst-Gesetz – GDG Bln), doch für die Einstellungsuntersuchungen des Landes Berlin existiert eine zentrale Behörde: die Zentrale Medizinische Gutachtenstelle (ZMGA) beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in Berlin-Moabit (Turmstraße 21 / Eingang Birkenstraße 62, 10559 Berlin).
Besonderheit für Berliner Lehrkräfte (Freie Arztwahl unter Auflagen):
Um nach der Wiedereinführung der Lehrer-Verbeamtung tausende Untersuchungen zügig abwickeln zu können, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV Berlin) das Verfahren geöffnet: Berechtigte Lehrkräfte erhalten von der Senatsverwaltung ein Schreiben, mit dem sie die Einstellungsuntersuchung auch bei einem teilnehmenden niedergelassenen Arzt bzw. einer Ärztin ihrer Wahl in Berlin durchführen lassen können. Wichtige Bedingung: Sie dürfen bei diesem Arzt bzw. in dieser Praxis zuvor noch nicht in Behandlung gewesen sein (kein eigener Hausarzt!) und es darf kein Verwandtschaftsverhältnis bestehen.
Unabhängig davon, ob Ihr Termin direkt in der ZMGA beim LAGeSo oder in einer beauftragten Berliner Untersuchungspraxis stattfindet, dauert der Check meist 45 bis 60 Minuten und folgt diesem standardisierten Ablauf:
| Untersuchungsschritt | Was genau geprüft wird |
|---|---|
| 1. Anamnesegespräch | Ausführliche Durchsprache des standardisierten Berliner Anamnesebogens. Fragen zu früheren und bestehenden Erkrankungen, Operationen, Krankenhausaufenthalten, regelmäßigen Medikamenten, Allergien sowie psychotherapeutischen Behandlungen. Sichtung Ihrer mitgebrachten Facharztbefunde. |
| 2. Körperliche Untersuchung | Bestimmung von Körpergröße und Gewicht (BMI), Blutdruck- und Pulsmessung, Abhören von Herz und Lunge, Abtasten des Bauchraums, Untersuchung der Wirbelsäule, Gelenke und Beweglichkeit sowie Überprüfung der neurologischen Grundfunktionen (Reflexe, Koordination). |
| 3. Diagnostik & Labor | Apparativer Seh- und Hörtest, Urin-Schnelltest (Prüfung auf Glukose, Eiweiß, Blut und Entzündungswerte – kein Drogenscreening ohne konkreten Anlass!) sowie eine Blutentnahme (Kleines Blutbild, Blutzucker, Leberwerte, Nierenwerte und Blutfette/Cholesterin). Bei Bedarf Ruhe-EKG oder Lungenfunktionstest. |
03. Übergewicht & BMI-Grenzen: Rechtsprechung von BVerwG und OVG Berlin-Brandenburg
Wie streng wird der Body-Mass-Index (BMI) bei der Berliner Einstellungsuntersuchung bewertet? Sowohl die ZMGA beim LAGeSo als auch die untersuchenden Berliner Ärzte sind an die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) sowie die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG Berlin-Brandenburg) und des Verwaltungsgerichts Berlin gebunden. Danach gilt folgende Abstufung:
- BMI unter 30 (Normalgewicht und Präadipositas): Aus Sicht des Körpergewichts völlig unbedenklich. Sofern keine gravierenden Begleiterkrankungen vorliegen, erfolgt die uneingeschränkte Freigabe für die Verbeamtung.
- BMI zwischen 30,0 und 34,9 (Adipositas Grad I): Allein wegen eines BMI zwischen 30 und 34,9 darf in Berlin keine Ablehnung ausgesprochen werden! Es erfolgt eine Gesamtschau Ihrer Gesundheit: Sind Ihr Blutdruck, Ihre Blutzucker- und Blutfettwerte im Normbereich und bestehen keine Herz-Kreislauf- oder Gelenkschäden, wird die gesundheitliche Eignung im Regelfall bejaht.
- BMI ab 35,0 (Adipositas Grad II und III): Ab einem BMI von 35 (und erst recht ab 40) gehen die Gerichte (auch das OVG Berlin-Brandenburg) und Amtsärzte davon aus, dass das statistische Risiko für schwerwiegende Folgeerkrankungen (Diabetes Typ 2, Hypertonie, Arthrose, Herzinfarkt) im Verlauf der Dienstzeit auf über 50 Prozent steigt. Hier droht eine vorläufige Ablehnung bzw. Zurückstellung mit der Möglichkeit einer Nachuntersuchung nach erfolgreicher Gewichtsabnahme.
Tipp für Kraftsportler und muskulöse Bewerber: Wer durch intensiven Sport (Muskelmasse) rechnerisch einen BMI von über 30 aufweist, ist nicht adipös. Weisen Sie die untersuchende Ärztin oder den Arzt aktiv darauf hin: Über die Messung des Bauchumfangs (Waist-to-Height-Ratio) oder eine mitgebrachte Körperfettanalyse (Bioimpedanz-Messung) wird schnell dokumentiert, dass kein erhöhtes Stoffwechselrisiko besteht.
04. Psychotherapie & psychische Vorerkrankungen: Wie wird in Berlin geprüft?
Gerade in einer Großstadt wie Berlin haben viele Bewerberinnen und Bewerber während des Studiums oder im Referendariat psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen. Führt eine frühere Psychotherapie bei der Untersuchung in Berlin zur Ablehnung? Nein, eine pauschale Ablehnung wegen einer früheren Therapie ist rechtswidrig.
Die Gutachter prüfen stets den konkreten Einzelfall und die Rückfallwahrscheinlichkeit (Rezidivrisiko):
- Gute Prognose bei situativen Auslösern: Handelte es sich um eine klar abgrenzbare Lebenskrise (z. B. Anpassungsstörung nach einem Trauerfall, Beziehungsende, Prüfungsangst im Staatsexamen oder akute Überlastung), die erfolgreich therapiert wurde, und sind Sie seitdem stabil und ohne Medikation beschwerdefrei, steht Ihrer Verbeamtung in Berlin nichts entgegen.
- Eingehende Prüfung bei chronischen Verläufen: Liegen hingegen mehrfach wiederkehrende (rezidivierende) depressive Episoden, chronische Angst- oder Persönlichkeitsstörungen oder laufende psychiatrische Behandlungen vor, wird genau geprüft, ob den hohen Anforderungen des Berliner Schul- oder Verwaltungsalltags dauerhaft standgehalten werden kann. Gegebenenfalls wird hierzu ein ergänzendes fachpsychiatrisches Gutachten über die ZMGA eingeholt.
Unser Praxis-Tipp für Ihren Termin in Berlin: Wenn Sie eine frühere oder auslaufende Psychotherapie im Fragebogen angeben, bringen Sie unbedingt direkt zum Untersuchungstermin einen kurzen, sachlichen und positiv formulierten Abschlussbericht Ihres Psychotherapeuten mit. Darin sollten der situative Anlass, der erfolgreiche Therapieabschluss, die aktuelle Stabilität und eine ausdrücklich günstige Zukunftsprognose bestätigt werden. Das beschleunigt die Freigabe enorm!
05. Prognosemaßstab & Wahrheitspflicht beim Fragebogen
Auch im Land Berlin gilt uneingeschränkt der bewerberfreundliche Prognosemaßstab des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 25.07.2013 – 2 C 12.11 und vom 30.10.2013 – 2 C 16.12): Der Dienstherr darf Ihnen die gesundheitliche Eignung nicht schon dann absprechen, wenn gewisse Restzweifel bestehen.
Eine Ablehnung ist rechtlich nur haltbar, wenn tatsächliche, medizinisch belegbare Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (also zu mehr als 50 Prozent) vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze dauerhaft dienstunfähig werden oder über Jahre hinweg regelmäßig erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten aufweisen werden.
Warnung vor Falschangaben (Wahrheitspflicht):
So vorteilhaft dieser Maßstab für Bewerber ist, so kompromisslos ahndet das Land Berlin Verstöße gegen die Wahrheitspflicht. Sowohl bei der Gesundheitserklärung vor dem Referendariat als auch im medizinischen Anamnesebogen vor der Verbeamtung auf Probe müssen Sie alle gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Verschweigen Sie wissentlich Vorerkrankungen, Psychotherapien oder Operationen, stellt dies eine arglistige Täuschung dar. Wird dies später bekannt (etwa über Abrechnungen bei der Berliner Beihilfestelle des Landesverwaltungsamtes), muss die Ernennung zum Beamten nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG in Verbindung mit dem Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG Bln) rückwirkend zurückgenommen werden.
06. Checkliste Unterlagen: Was muss ich zum Termin mitbringen (inkl. Masernschutz)?
Egal ob Sie Ihren Termin in der ZMGA beim LAGeSo in Moabit oder in einer zugelassenen Berliner Arztpraxis wahrnehmen – mit dieser Checkliste haben Sie alle Pflichtunterlagen sofort parat und vermeiden Verzögerungen:
- Untersuchungsauftrag / Berechtigungsschreiben: Das offizielle Schreiben Ihrer Einstellungsbehörde (z. B. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie) zur Vorlage bei der ZMGA bzw. der untersuchenden Arztpraxis.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Zur zweifelsfreien Identitätsprüfung vor Untersuchungsbeginn.
- Ausgefüllter Anamnesebogen (Selbstauskunftsbogen): Den offiziellen Berliner Fragebogen zur gesundheitlichen Vorgeschichte vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt mitbringen.
- Impfausweis & Masernschutz-Nachweis (§ 20 Abs. 9 IfSG): Für alle nach 1970 geborenen Lehrkräfte, Referendare und Beschäftigten an Berliner Schulen ist der Nachweis über zwei Masern-Impfungen oder eine ärztlich bestätigte Immunität (Titerbestimmung) gesetzliche Pflicht.
- Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) & aktueller Brillenpass: Unbedingt für den Sehtest mitbringen (Kontaktlinsenträger sollten vorsorglich den Behälter und Flüssigkeit dabeihaben).
- Aktuelle Facharztbefunde, OP-Berichte & Laborwerte (in Kopie!): Wenn Sie Vorerkrankungen (z. B. Schilddrüsenunterfunktion/Hashimoto, Asthma, Bluthochdruck, ausgeheilte Gelenk-OPs oder eine abgeschlossene Psychotherapie) angeben, bringen Sie aktuelle Berichte Ihrer Fachärzte in Kopie mit, die eine gute Einstellung und günstige Prognose belegen.
- Medikamentenliste: Falls Sie regelmäßig Medikamente einnehmen (Name des Präparats und genaue Dosierung).
- Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid (falls vorhanden): Im Original und als Kopie vorlegen, um von den erleichterten Prognosekriterien in Berlin zu profitieren (siehe Punkt 9).
07. Kosten in Berlin: Wer trägt die Gebühren der Untersuchung?
Wer bezahlt die ärztliche Einstellungsuntersuchung für Beamte und Lehrkräfte in Berlin? Hier gilt eine sehr bewerberfreundliche Regelung:
- Kostenübernahme durch das Land Berlin: Wenn Sie mit dem offiziellen Untersuchungsauftrag der Berliner Senatsverwaltung bzw. Ihrer Einstellungsbehörde bei der ZMGA des LAGeSo oder im Rahmen des Berliner Lehrer-Verbeamtungsprogramms bei einer zugelassenen Berliner Vertragsarztpraxis (KV Berlin) untersucht werden, trägt das Land Berlin die Kosten der regulären Einstellungsuntersuchung. Die Abrechnung erfolgt direkt über das Land bzw. den hinterlegten Abrechnungsweg.
- Wohnsitz außerhalb Berlins: Wenn Sie noch in einem anderen Bundesland wohnen und die Untersuchung nicht in Berlin (bei der ZMGA oder einem zugelassenen Berliner Arzt), sondern bei Ihrem auswärtigen Wohnort-Gesundheitsamt durchführen lassen möchten, müssen Sie dies vorab zwingend mit der Berliner Einstellungsbehörde abklären. Häufig müssen die Gebühren auswärtiger Gesundheitsämter sonst auf eigene Kosten getragen werden – der Weg zu einem Arzt in Berlin ist daher fast immer empfehlenswerter.
- Mitgebrachte Facharzt-Atteste: Kosten für private Stellungnahmen oder Abschlussberichte Ihrer behandelnden Fachärzte und Therapeuten (meist 20 bis 50 Euro nach GOÄ) tragen Bewerber selbst.
08. Dauer & medizinischer Datenschutz: Was erfährt die Senatsverwaltung?
Wie lange dauert es in Berlin bis zum fertigen Gesundheitszeugnis? Durch die Möglichkeit für Lehrkräfte, neben der ZMGA beim LAGeSo auch zugelassene niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Berlin aufzusuchen, hat sich die Terminvergabe deutlich entspannt. Sobald die Untersuchung stattgefunden hat und die Blutwerte aus dem Labor vorliegen (und keine Zusatzgutachten nötig sind), wird das ärztliche Zeugnis meist innerhalb von 1 bis 3 Wochen erstellt und an die Personalstelle der Senatsverwaltung bzw. des Bezirksamtes übermittelt.
Strikter medizinischer Datenschutz (§ 203 StGB & LBG Bln):
Was erfährt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie oder Ihre Schulleitung über Ihre Gesundheit? Die Antwort ist klar: Keine medizinischen Details! Sowohl die Amtsärzte der ZMGA als auch die beauftragten Berliner Vertragsärzte unterliegen der gesetzlichen ärztlichen Schweigepflicht.
Ihr ausgefüllter Anamnesebogen, Ihre Blut- und Urinwerte sowie Ihre mitgebrachten Arztbriefe verbleiben streng geschützt in der Untersuchungsakte beim Arzt bzw. bei der ZMGA. Die Personalstelle erhält lediglich das standardisierte Ergebnisblatt (Gesundheitszeugnis), auf dem im Regelfall nur bestätigt wird, dass gegen Ihre Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe aus ärztlicher Sicht keine Bedenken bestehen.
09. Plan B & Schwerbehinderung: TV-L, Nachuntersuchung und 5-Jahres-Prognose
Was passiert, wenn das ärztliche Gutachten in Berlin zu dem Schluss kommt, dass die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung derzeit nicht bestätigt werden kann? Gerade in Berlin bedeutet dies keinesfalls das berufliche Aus:
- Beschäftigung im Tarifverhältnis (TV-L): Wenn die Verbeamtung aus gesundheitlichen Gründen (zunächst) abgelehnt wird, werden oder bleiben Sie im Berliner Schuldienst unbefristet als Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter nach dem TV-L angestellt. Ihr Arbeitsplatz an der Schule ist absolut sicher.
- Nachuntersuchung nach Zurückstellung: Häufig empfehlen die Gutachter keine dauerhafte Ablehnung, sondern eine Nachuntersuchung nach 12 oder 24 Monaten (z. B. nach erfolgreicher Gewichtsreduktion bei einem BMI über 35 oder nach Ablauf einer beschwerdefreien Wartezeit nach einer Therapie/Operation). Bestehen Sie diese Nachuntersuchung, werden Sie nachträglich verbeamtet (solange die Berliner Altersgrenze noch nicht überschritten ist).
- Widerspruch und Klage vor dem VG Berlin: Lehnt die Einstellungsbehörde Ihren Antrag auf Verbeamtung auf Basis des Gutachtens schriftlich ab, können Sie dagegen Widerspruch einlegen und vor dem Verwaltungsgericht Berlin klagen.
Starker Vorteil bei Schwerbehinderung oder Gleichstellung (5-Jahres-Prognose):
Bewerberinnen und Bewerber mit einer anerkannten Schwerbehinderung (GdB ab 50) oder einer Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit (GdB 30 oder 40) genießen in Berlin nach den Verwaltungsvorschriften über die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Inklusionsrichtlinien des Landes Berlin) einen entscheidenden Vorteil: Bei Ihnen wird nicht geprüft, ob Sie bis zur Regelaltersgrenze dienstfähig bleiben, sondern es gilt ein stark verkürzter Prognosezeitraum von in der Regel nur 5 Jahren. Zudem liegt die Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung schwerbehinderter Lehrkräfte in Berlin höher (bis zum 47. Lebensjahr nach § 8a LBG Bln).
10. Achtung Gesundheitsfragen: Amtsarzt Berlin vs. Private Versicherungen (Beihilfe, PKV & DU)
Ein Punkt, der in Berlin vielen Referendaren und angehenden Beamten auf Probe erst zu spät bewusst wird: Was der Arzt bei der Einstellungsuntersuchung (egal ob in der ZMGA oder in der Berliner Vertragspraxis) misst und notiert, ist für die Verbeamtung meist harmlos – für Ihre Private Krankenversicherung (PKV) und Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) aber hochgradig relevant!
Wie funktioniert die Beihilfe in Berlin (LBhVO & § 76 LBG Bln)?
In Berlin haben Beamte und Referendare nach dem Landesbeamtengesetz und der Landesbeihilfeverordnung Berlin (LBhVO) die Wahl zwischen zwei Systemen:
- 1. Klassische individuelle Beihilfe + PKV: Das Land Berlin (abgerechnet über die Beihilfestelle des Landesverwaltungsamtes Berlin) übernimmt für aktive Beamte und Referendare ohne oder mit einem Kind 50 Prozent der beihilfefähigen Krankheitskosten. Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern sowie im späteren Ruhestand (Pension) steigt Ihr Beihilfesatz auf 70 Prozent (für Ehegatten mit geringem Einkommen ebenfalls 70 Prozent, für Kinder sogar 80 Prozent). Sie versichern über einen Beihilfetarif der PKV also nur die restlichen 30 bis 50 Prozent.
- 2. Pauschale Beihilfe für die GKV (§ 76 LBG Bln): Seit dem 1. Januar 2020 bietet Berlin auch die pauschale Beihilfe (Hamburger Modell) an. Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bleibt, erhält auf Antrag vom Land Berlin einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des GKV-Beitrags. Wichtiger Hinweis: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist gesetzlich unwiderruflich! Da der GKV-Beitrag prozentual vom Bruttogehalt (bei A 13 in Berlin nahe der Beitragsbemessungsgrenze) berechnet wird, zahlen gesunde Beamte ohne viele Kinder in der GKV trotz 50-%-Zuschuss oft deutlich mehr als in der PKV – bei gleichzeitig geringerem Leistungsniveau.
Die Gefahr von Zufallsbefunden bei der Berliner Einstellungsuntersuchung:
Bei der Untersuchung für die Verbeamtung wird Ihnen Blut abgenommen, der Urin getestet, das Herz abgehört, der Rücken untersucht und der Blutdruck gemessen. Sehr oft kommt es dabei zu kleinen Zufallsbefunden: Ein leicht erhöhter Blutdruck durch die Aufregung, ein erhöhter Cholesterin- oder Leberwert im Labor oder der Vermerk einer leichten Wirbelsäulenverkrümmung. Ihre Verbeamtung gefährdet das nicht. Wenn Sie jedoch erst nach diesem Untersuchungstermin Ihren Antrag für die PKV oder die Dienstunfähigkeitsversicherung stellen, müssen Sie diese neuen Befunde in den Gesundheitsfragen zwingend angeben! Das führt schnell zu teuren Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder bei der DU sogar zur Ablehnung.
Die Goldene Regel für Berlin (Reihenfolge beachten!):
Kümmern Sie sich immer VOR der ärztlichen Einstellungsuntersuchung um Ihre anonyme Risikovoranfrage für die PKV und die Dienstunfähigkeitsversicherung (ideal ist der Abschluss bzw. ein Optionstarif bereits zum Start ins Referendariat, da Sie dort in Berlin noch gar nicht zum Amtsarzt müssen!). Über unsere anonyme Voranfrage prüfen wir den Markt für Sie ohne Risiko und ohne Eintrag in zentrale Dateien. Und falls wegen bestehender Vorerkrankungen nur eine Annahme mit Erschwernis möglich ist, sichern wir Ihnen zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe den garantierten Zugang über die PKV-Öffnungsaktion (maximal 30 % Zuschlag, keine Leistungsausschlüsse) oder vergleichen für Sie sauber mit der Berliner pauschalen Beihilfe.
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11. Häufige Spezialfragen (FAQ) zum Amtsarzt in Berlin
1. Darf ich für die Verbeamtung in Berlin zu meinem eigenen Hausarzt gehen?
Nein! Zwar hat die Berliner Senatsverwaltung für Lehrkräfte die Möglichkeit geschaffen, die Eignungsuntersuchung statt in der ZMGA beim LAGeSo auch bei niedergelassenen Berliner Ärztinnen und Ärzten durchführen zu lassen – es gilt jedoch eine strikte Ausschlussregel: Sie dürfen bei der untersuchenden Ärztin bzw. in der jeweiligen Praxis noch niemals zuvor als Patientin oder Patient in Behandlung gewesen sein, und es darf kein familiäres Verhältnis bestehen. So wird die Objektivität des Gutachtens gewahrt.
2. Muss ich zum Untersuchungstermin bei der ZMGA oder dem Berliner Untersuchungsarzt nüchtern erscheinen?
Ja, sofern Ihr Termin am Vormittag stattfindet, sollten Sie unbedingt nüchtern erscheinen (mindestens 8 bis 10 Stunden vorher nichts essen und keine gesüßten Getränke oder Milch zu sich nehmen). Da bei der Berliner Einstellungsuntersuchung routinemäßig Blut zur Bestimmung von Blutzucker (Glukose) und Blutfetten (Cholesterin/Triglyceride) abgenommen wird, vermeidet dies verfälschte Werte und zeitraubende Nachkontrollen. Stilles Wasser dürfen Sie vorab jederzeit trinken.
3. Was passiert, wenn ich zum Zeitpunkt der Untersuchung in Berlin schwanger bin?
Eine Schwangerschaft steht Ihrer Verbeamtung in Berlin nicht im Wege! Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem Mutterschutzgesetz und dem Berliner Landesgleichstellungsgesetz darf eine Bewerberin wegen einer Schwangerschaft nicht benachteiligt werden. Teilen Sie die Schwangerschaft direkt zu Beginn der Untersuchung mit. Schwangerschaftstypische Veränderungen bei Blut-, Urin- oder Gewichtswerten werden entsprechend berücksichtigt, ohne dass Ihre Ernennung blockiert wird.
4. Bis zu welchem Alter werden Lehrkräfte in Berlin verbeamtet?
Nach § 8a des Berliner Landesbeamtengesetzes (LBG Bln) gilt für die Einstellung oder Übernahme von Lehrkräften in das Beamtenverhältnis auf Probe in Berlin regulär die Altersgrenze der Vollendung des 45. Lebensjahres (für schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte die Vollendung des 47. Lebensjahres). Zudem gibt es im Berliner Recht Anrechnungsmöglichkeiten (z. B. für Kinderbetreuungs- oder Pflegezeiten), durch die sich die Höchstaltersgrenze im Einzelfall weiter nach hinten verschieben kann.
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