Quick-Check: Wichtige Fakten zur Beihilfe in NRW (Stand 2026)
- Einkommensgrenze Ehegatten: 23.861 Euro bezogen auf das Vorkalenderjahr (VKJ).
- Kostendämpfungspauschale: Wird in NRW nicht erhoben. Besoldungsgruppen bis A6 erhalten sogar einen Zuschuss von 12,50 Euro im Monat.
- Implantate: Es gilt eine Implantatpauschale von bis zu 1.000 Euro pro Implantat (max. 10 Implantate im Laufe des Lebens).
- Rehabilitationsmaßnahmen: Ab 2026 entfällt die amtsärztliche Untersuchung vorab und die Antrittsfrist wurde auf ein Jahr verlängert.
Inhaltsverzeichnis
1. Bemessungssätze in NRW (Personenbezogen)
Der Bemessungssatz entscheidet darüber, wie viel Prozent Ihrer Krankheitskosten der Dienstherr übernimmt. Die restlichen Prozent sichern Sie wie gewohnt über Ihre private Krankenversicherung (PKV) ab.
| Personengruppe | Bemessungssatz |
|---|---|
| Beihilfeberechtigte (aktiv) | 50 % |
| Beihilfeberechtigte mit mehr als 1 Kind | 70 % |
| Versorgungsempfänger:innen (Pensionäre) | 70 % |
| Ehegatten / eingetragene Lebenspartner | 70 % |
| Kinder (Berücksichtigung bis max. 25 Jahre + Wehr-/Zivildienst) | 80 % |
HINWEIS! Wenn Sie einen Beitragszuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung erhalten, führt dies in NRW nicht zu einer Kürzung der Bemessungssätze.
2. Leistungen bei ambulanter Behandlung
Die BVO NRW deckt im ambulanten Bereich eine Vielzahl an Leistungen ab. Wichtig ist hierbei die Orientierung an den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
- Ärztliche Behandlung: Beihilfefähig bis zum Höchstsatz der GOÄ.
- Heilpraktiker: Anerkannt bis zum Höchstsatz laut Vertrag mit den Heilpraktikerverbänden.
- Medikamente: Verordnungsfähige Medikamente werden bis zu den GKV-Festbeträgen übernommen – ohne Kürzungen.
- Fahrtkosten: Es gilt die Erstattung für die niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.
- Hilfsmittel: Erstattung gemäß Beihilfekatalog und -höchstsätzen (keine Kürzung).
- Sehhilfen: Brillenfassungen bis 70 EUR; Brillengläser bis max. 250 EUR alle 3 Jahre; Kontaktlinsen bis 170 EUR je Auge alle 2 Jahre.
Tipp zur Belastungsgrenze:
Sie liegt bei 2 % der Dienstbezüge, Versorgungsbezüge oder des Rentenzahlbetrags für Krankenhausaufenthalte und Material-/Laborkosten. Ein Antrag lohnt sich, wenn Sie im Jahr besonders hohe Zuzahlungen leisten müssen!
3. Zahnbehandlung & Implantate
Gerade im zahnmedizinischen Bereich gibt es in NRW klare Regelungen für Ihre Beihilfe, die insbesondere bei teurem Zahnersatz wichtig werden.
- Zahnbehandlung: Die Abrechnung erfolgt bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
- Kieferorthopädie (KfO): Wird übernommen bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei Vorliegen schwerer Anomalien.
- Zahnersatz, Material & Labor (M+L): Edelmetall und Keramik sind beihilfefähig (auch bereits in der Anwärterzeit). M+L Kosten sowie Materialien werden zu 70 % anerkannt.
- Implantate: In NRW gibt es eine feste Implantatpauschale von bis zu 1.000 Euro pro Implantat. Insgesamt werden bis zu 10 Implantate im Laufe eines Lebens bezuschusst.
Ausnahmen gibt es nur bei sehr schweren Diagnosen.
4. Krankenhausbehandlung, Pflege & Rehabilitation
Ein stationärer Aufenthalt oder ein Pflegefall bedeuten nicht nur eine gesundheitliche, sondern oft auch eine finanzielle Herausforderung.
Krankenhausleistungen in Nordrhein-Westfalen
Grundsätzlich sind Regel- und Wahlleistungen im Krankenhaus abgedeckt, wobei es bei Regelleistungen keine Kürzungen gibt. Für Wahlleistungen müssen Sie jedoch eine Eigenbeteiligung einplanen:
- Zweibettzimmer: Abzug von 15 EUR pro Tag (max. für 20 Tage im Kalenderjahr).
- Privatärztliche Behandlung: Abzug von 10 EUR pro Tag (max. für 20 Tage im Kalenderjahr).
Neu ab 2026: Rehabilitation und Kuren – Beihilfe NRW
Eine Rehabilitation können Sie grundsätzlich alle 4 Jahre (für max. 21 Tage) in Anspruch nehmen. Heilkuren bezuschussen die Unterkunft mit bis zu 60 Euro am Tag.
Gute Nachrichten für 2026: Die amtsärztliche Untersuchung vor einer Reha entfällt bei der Beihilfe NRW und Sie haben nun ein ganzes Jahr Zeit, die Maßnahme anzutreten. Zudem wird ein einheitlicher Fahrtkostenzuschuss von 200 Euro gezahlt.
Pflege (Pauschalen und Sätze)
Für Pflegeaufwendungen sieht NRW gestaffelte Pauschalen (Häusliche Pauschalbeihilfe, teilstationäre sowie stationäre Pflege) je nach Pflegegrad vor:
| Pflegeart | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Häuslich | – | 347 € | 599 € | 950 € | 1.230 € |
| Teilstationär | – | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Stationär | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Wichtig: Leistungen aus Summen- und Pflegetagegeldversicherungen, die über 100 EUR pro Tag liegen, werden auf die Beihilfe angerechnet.
Achtung: Absicherung der Dienstfähigkeit
Krankenversicherung und Pflege sind wichtig, aber was passiert bei gesundheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Dienst? Erfahren Sie hier mehr über die Dienstunfähigkeit und wie Sie als Beamtin oder Beamter Ihre Existenz richtig absichern.
5. Reisen & Beihilfe im Ausland
Wer als Beamter auf Reisen geht, sollte die Erstattungsregeln kennen. Innerhalb der EU und des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) erfolgt die Erstattung ohne direkten Vergleich mit den Kosten in der Bundesrepublik Deutschland. Anders sieht es außerhalb Europas und des EWR aus:
- Ab Behandlungskosten von 1.000 EUR werden die maximalen Kosten, die in Deutschland angefallen wären, als Obergrenze herangezogen.
- Aufwendungen für eine private Auslandsreise-Krankenversicherung sind bis maximal 10 EUR je Person beihilfefähig.
Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Beihilfe NRW 2026
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