Das Lehramtsreferendariat in Baden-Württemberg (BW). Alles zum Vorbereitungsdienst

Stand der Informationen: März 2026

Herzlichen Glückwunsch! Ihr Studium liegt (fast) hinter Ihnen und der Vorbereitungsdienst – das Lehramtsreferendariat in Baden-Württemberg – steht vor der Tür. Wir wissen, dass diese Zeit oft von vielen organisatorischen Fragen begleitet wird. Keine Sorge: Als Spezialisten für den öffentlichen Dienst begleiten wir Sie Schritt für Schritt. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige rund um den Ablauf, Ihre zukünftige Besoldung, Termine und die unverzichtbaren Absicherungen als angehender Beamter.

Quick-Check: Referendariat in Baden-Württemberg

  • Dauer: Regulär 18 Monate.
  • Einstellungstermine: Meist Januar (z.B. Gymnasium, Berufliche Schulen) oder Februar (Grund-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen).
  • Beamtenstatus: Sie werden für die Dauer des Referendariats zum Beamten auf Widerruf (BaW) ernannt.
  • Krankenversicherung: Sie haben Anspruch auf 50 % Beihilfe durch das Land Baden-Württemberg.
  • Amtsarzt: Eine gesundheitliche Eignungsprüfung vor der Verbeamtung ist Pflicht.

1. Ablauf und Termine im „Ländle“

Das Referendariat (offiziell: Vorbereitungsdienst) dauert in Baden-Württemberg in der Regel 18 Monate. In dieser Zeit durchlaufen Sie eine praxisnahe Ausbildung, die sich auf zwei wesentliche Säulen stützt:

  • Die Ausbildungsschule: Hier sammeln Sie praktische Unterrichtserfahrung (Hospitationen, begleiteter Ausbildungsunterricht und später eigenverantwortlicher Unterricht).
  • Das Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte: Hier vertiefen Sie in Fachdidaktik, Pädagogik und Schulrecht Ihr theoretisches Rüstzeug.

Einstellungstermine und Bewerbungsfristen 2026 im Überblick

Die Plätze für das Referendariat in Baden-Württemberg sind begehrt und die bürokratischen Mühlen mahlen streng nach Kalender. Verpassen Sie auf keinen Fall die Stichtage! Für den Vorbereitungsdienst bewerben Sie sich in der Regel im Herbst des Vorjahres über das Online-Verfahren (VD-Online) des Kultusministeriums.

Schulart / Lehramt Einstellungstermin (Start) Bewerbungsschluss (Online) Nachfrist (Zeugnis)
Grund-, Werkreal-, Haupt-, Realschulen & Sonderpädagogik 01. Februar 2026 01. September 2025 Mitte November 2025
Gymnasien Anfang Januar 2026 01. September 2025 Mitte November 2025
Berufliche Schulen Anfang Januar 2026 01. September 2025 Mitte November 2025

Unser Info-Tipp: Die Nachfrist für Ihr Zeugnis

Oft liegt das Zeugnis des Masterabschlusses oder des Ersten Staatsexamens zum eigentlichen Bewerbungsschluss noch gar nicht vor. Keine Panik! Wichtig ist lediglich, dass Sie Ihre Online-Bewerbung zwingend fristgerecht (meist 01. September) abschicken. Das fehlende Abschlusszeugnis können Sie dann ganz in Ruhe bis zur offiziellen Nachfrist beim zuständigen Regierungspräsidium nachreichen.

2. Der Weg zum Amtsarzt

Mit der Zusage für den Vorbereitungsdienst steht auch die gesundheitliche Eignungsprüfung an. Das Gesundheitsamt prüft, ob Sie den physischen und psychischen Anforderungen des Lehrerberufs gewachsen sind. Dies ist die zwingende Voraussetzung für die Ernennung zum Beamten auf Widerruf.

Viele Anwärter sind vor diesem Termin nervös – oft unbegründet. Es geht in erster Linie darum, schwerwiegende Erkrankungen auszuschließen, die einer lebenslangen Verbeamtung entgegenstehen könnten. Detaillierte Tipps und Hinweise zur Vorbereitung finden Sie in unserem Ratgeber zum Besuch beim Amtsarzt.

3. Quereinstieg und Direkteinstieg 2026

Baden-Württemberg sucht händeringend nach qualifizierten Lehrkräften – besonders in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) sowie an beruflichen Schulen. Wenn Sie ein abgeschlossenes Fachstudium in einem Bedarfsfach haben, stehen Ihnen 2026 attraktive Wege in den Lehrerberuf offen. Im „Ländle“ wird dabei primär zwischen dem Direkteinstieg und speziellen Quereinsteiger-Masterstudiengängen unterschieden.

Der Direkteinstieg in Baden-Württemberg

Der Direkteinstieg ermöglicht es Ihnen, ohne klassisches Referendariat sofort an einer Schule zu unterrichten und berufsbegleitend die pädagogische Qualifikation zu erwerben. Sie werden direkt an der Schule eingestellt und absolvieren parallel eine zweijährige pädagogische Schulung. Nach einem anschließenden Bewährungsjahr können Sie sogar verbeamtet werden.

Phase der Ausbildung Dauer Ablauf & Unterrichtspraxis
Kompaktphase Vor Schuljahresbeginn Intensive pädagogische Vorbereitung, meist in der letzten Sommerferienwoche.
1. Schuljahr 12 Monate Kombination aus angeleitetem Unterricht, selbstständigem Unterricht (ca. 6-8 Std.) und Seminartagen.
2. Schuljahr 12 Monate Der eigenverantwortliche Unterricht wird erhöht (ca. 16-18 Std.). Weiterhin begleitende Schulung.
Bewährungsjahr Im 3. Jahr Unbefristete Einstellung und bei Erfüllung der Voraussetzungen ggf. Übernahme ins Beamtenverhältnis.

Unser Experten-Tipp: Wie sind Quereinsteiger versichert?

Als Direkteinsteiger starten Sie im Regelfall zunächst im Angestelltenverhältnis. Sie sind normal in der GKV pflichtversichert und erhalten noch keine Beihilfe. Vorsicht: Wenn Sie nach dem Bewährungsjahr verbeamtet werden, haben Sie Anspruch auf Beihilfe und sollten in eine Private Krankenversicherung wechseln. Sichern Sie Ihren Gesundheitszustand frühzeitig über eine Anwartschaftsversicherung ab, um später problemlos durch die Gesundheitsprüfung zu kommen.

4. Besoldung 2026: Ihr Gehalt im Referendariat

Als Beamter auf Widerruf erhalten Sie kein klassisches Gehalt, sondern Anwärterbezüge (Besoldung). Die genaue Höhe hängt davon ab, für welche Schulform Sie das Referendariat absolvieren. Grundsätzlich fallen in Baden-Württemberg keine Sozialabgaben (Renten-, Arbeitslosenversicherung) an, lediglich die Lohnsteuer und Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung gehen vom Brutto ab.

Einstieg / Lehramt (Beispiele) Besoldungsgruppe Grundbetrag 2026 (ca. Brutto)*
Grund-, Haupt-, Werkrealschule AW A 12 ca. 1.630,00 €
Realschule, Gymnasium, Berufliche Schulen AW A 13 ca. 1.690,00 €

*Hinweis: Die exakten Bezüge unterliegen regelmäßigen tariflichen Anpassungen. Rundungswerte für 2026.

Familienzuschlag und Sonderzahlungen in Baden-Württemberg

Zusätzlich zum Grundbetrag haben Sie – je nach privater Lebenssituation – Anspruch auf weitere Zahlungen, die Ihr Einkommen spürbar aufbessern:

  • Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet/verpartnert): ca. 165,00 € pro Monat.
  • Familienzuschlag Stufe 2 (verheiratet + 1 Kind): Sie erhalten die Stufe 1 plus einen Kinderzuschlag. Für das erste Kind beträgt dieser ca. 155,00 €. Sie erhalten so rund 320,00 € zusätzlich.
  • Sonderzahlung (Weihnachtsgeld): In Baden-Württemberg wird eine jährliche Sonderzahlung meist im Dezember gewährt (bei Anwärtern in der Regel ein festgelegter Festbetrag).

5. Beihilfe und Private Krankenversicherung (PKV)

Mit der Verbeamtung auf Widerruf werden Sie beihilfeberechtigt. Das Land Baden-Württemberg übernimmt als Ihr Dienstherr einen Großteil Ihrer anfallenden Krankheitskosten. In der Regel beträgt dieser Beihilfesatz 50 % (bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern sogar 70 %).

Die restlichen 50 % müssen Sie über eine beihilfekonforme Krankenversicherung selbst absichern. Da die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) diese prozentuale Teilung nicht anbietet (Sie müssten dort den vollen Beitrag inklusive fiktivem Arbeitgeberanteil selbst zahlen), entscheiden sich die allermeisten Referendare für die private Alternative.

Unser Experten-Tipp: Anwärtertarife der PKV

Die privaten Krankenversicherungen bieten für die Zeit des Vorbereitungsdienstes extrem günstige Anwärtertarife an. Da Sie in dieser Zeit noch keine Alterungsrückstellungen bilden, liegen die Beiträge, je nach Einstiegsalter nur zwischen 60 € und 160 € im Monat. Sind Sie unsicher, welches System besser zu Ihnen passt? Nutzen Sie gerne unsere Checkliste GKV oder PKV als fundierte Entscheidungshilfe.

6. Familie im Referendariat: Beihilfe für Ehepartner und Kinder

Ein großer Vorteil des Beamtenstatus ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber Ihrer Familie. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Ihr Ehepartner sowie Ihre Kinder Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Beihilfe in Baden-Württemberg.

  • Beihilfe für Kinder: Für berücksichtigungsfähige Kinder (für die Sie Kindergeld erhalten) liegt der Beihilfesatz in Baden-Württemberg bei hervorragenden 80 %. Sie müssen für Ihr Kind nur noch 20 % über die PKV absichern.
  • Beihilfe für Ehepartner: Ihr Partner erhält einen Beihilfesatz von 70 %. Allerdings gilt hier eine Einkommensgrenze: Der Partner darf im Kalenderjahr vor der Antragstellung meist nicht mehr als 20.000 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte erzielt haben (Stand 2026).
  • Ihr eigener Beihilfesatz: Wichtig für Baden-Württemberg: Für Sie selbst als neu eingestellte Lehrkraft (ab 2013) bleibt der Beihilfesatz regulär bei 50 %, unabhängig von der Anzahl Ihrer Kinder.

7. Schwangerschaft und Elternzeit im Vorbereitungsdienst

Wenn Sie während des Referendariats ein Kind erwarten, greifen die klassischen Schutzmechanismen von Mutterschutz und Elternzeit. Das Referendariat wird für die Dauer der Elternzeit rechtlich unterbrochen. Der Wiedereinstieg erfolgt dann meist passend zum Beginn eines neuen Schulhalbjahres, sodass Ihnen inhaltlich nichts fehlt.

Unser Experten-Tipp: Krankenversicherung in der Elternzeit

Während der Elternzeit ruhen Ihre Bezüge, aber Ihre PKV läuft weiter. Erkundigen Sie sich bei uns gerne nach Tarifen, die eine Beitragsfreistellung während der Elternzeit anbieten (bis zu 6 Monate sind bei guten Tarifen möglich). Zudem gewährt das Land Baden-Württemberg unter Umständen Zuschüsse zur Krankenversicherung während der Elternzeit. Wir beraten Sie hierzu gerne kostenlos.

8. Dienstunfähigkeitsversicherung: Schutz für Lehrer

Eine weitere, äußerst wichtige Absicherung für angehende Lehrkräfte ist die Dienstunfähigkeitsversicherung. Warum? Weil Sie als Beamter auf Widerruf im Falle einer Dienstunfähigkeit (z.B. durch Burnout, Stimmbandprobleme oder einen Unfall) keinen Anspruch auf ein staatliches Ruhegehalt haben. Sie werden aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert – was finanziell in der Regel nicht zum Leben reicht.

Achten Sie zwingend darauf, dass Ihre Versicherung eine echte Beamtenklausel beinhaltet. Nur diese garantiert, dass die Entscheidung des Amtsarztes vom Versicherer ohne weitere medizinische Nachprüfungen anerkannt wird.

9. Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich nach dem Referendariat in Baden-Württemberg in ein anderes Bundesland wechseln?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Ihr Zweites Staatsexamen wird bundesweit anerkannt. Allerdings unterscheiden sich die Einstellungsvoraussetzungen und Notenschnitte je nach Land, sodass Sie sich rechtzeitig beim Ziel-Bundesland informieren sollten.

Muss ich die Beihilfeanträge selbst stellen?

Ja. Wenn Sie eine Arztrechnung erhalten, reichen Sie eine Kopie beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) und eine bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Inzwischen funktioniert dies beim LBV BW auch sehr komfortabel per Smartphone-App.

Darf ich neben dem Referendariat jobben?

Nebentätigkeiten sind während des Vorbereitungsdienstes grundsätzlich genehmigungspflichtig und müssen beim Regierungspräsidium beantragt werden. Da das Referendariat sehr zeitintensiv ist, werden diese oft nur im geringen Umfang genehmigt.

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Genderhinweis

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Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.