Der Status als Beamter bringt sicherlich viele Vorteile:
Sicherheit sowie ein, verglichen mit den Renten, fast doppelt so hohes Ruhegehalt. Zudem gibt es zur günstigen Krankenversicherung die Beihilfeleistungen.
Daneben gibt es für Beamtenkinder weitere Leistungen, die über das Kindergeld hinausgehen. Schaut man allerdings auf die Gehälter der Beamten und vergleicht sie mit denen, die in der freien Wirtschaft und der Industrie gezahlt werden, stellt sich die Frage, was denn nun erstrebenswerter ist. Insbesondere, wenn man die besonderen Pflichten bedenkt, die für Staatsdiener gelten.
Lohnt sich die Verbeamtung?
Natürlich haben auch Beamte erst einmal die üblichen Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmer, wie die Pflicht ihre Leistung zur Verfügung zu stellen oder Urlaubsanspruch.
Es gibt aber auch ganz spezifische Aspekte, insbesondere die vermöglichrechtlichen Rechte, die Beamten zustehen. Hier ist nicht nur die allgemeine Versorgung, sondern auch beispielsweise Trennungsgeld, Umzugskostenerstattung, Krankenkassenbeihilfe oder die Unterstützung in Härtefällen zu bedenken.
Vergütung ist nicht gleich Besoldung
Unter Vergütung ist in beamtenrechtlicher Hinsicht nicht alleine die Besoldung, sondern sämtliche vermögensrelevante Leistungen zu verstehen.
Betrachtet man die gesamte Vergütung, so kann man nicht mehr wie früher vom „armen Beamten“ sprechen. Heute sind Beamte absolut keine Geringverdiener mehr. Die Besoldung wird wie bei jedem angestellten Arbeitnehmer monatlich ausgezahlt. Allerdings erhält der Beamte seine Bezüge am Monatsanfang und nicht wie Angestellte der Wirtschaft am Monatsende.
Zahlen Beamte keine Steuern?
Ganz klar: Beamte zahlen auch Steuern. Sie sind wie jeder Arbeitnehmer in Deutschland steuerpflichtig und unterliegen dem Einkommenssteuergesetz.
Was sie aber vom Lohn nicht abgezogen bekommen, ist die Abgabe für Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung. Da der Staat gegenüber seinen „Dienern“ eine besondere Fürsorgepflicht hat, sorgt er auch für ihre Altersvorsorge.
Ganz neutral betrachtet, wozu sollte jemand, dessen „Job“ ihm lebenslang vom Staat garantiert ist, sich für den Fall der Arbeitslosigkeit absichern? Das würde keinen Sinn machen. Die Arbeitsplatzgarantie für Beamte ist im Grundgesetz seit 1949 niedergeschrieben.
Aber: Es fällt auch der Arbeitgeberanteil zur Krankenkasse im Vergleich zu Angestellten weg. Im Gegensatz zum Arbeitsverhältnis in der freien Wirtschaft muss im Beamtenverhältnis nicht eine bestimmte Einkommensgrenze, aktuell im Jahr 2019 sind das 60.750,00 Euro Bruttojahreseinkommen, erreicht werden, um sich privat versichern zu können.
Der nicht bezahlte Arbeitgeberanteil wird mehr als ausgeglichen durch die Beihilfeleistungen des Staates.
Diese sind je nach Bundesland und Lebenssituation unterschiedlich. Ein Satz von 70 % ist aber nicht unüblich.
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Ist die Pension mit der Rente vergleichbar?
Staatsdiener sind im Vergleich zu Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft hervorragend abgesichert. Sie beziehen ein sogenanntes Ruhegehalt oder eine Pension statt der sonst üblichen Rentenzahlungen.
Die Höhe der Pension hängt unter anderem vom Eintrittsalter oder vom Grund der Pensionierung ab. Nach einer, je nach Bundesland unterschiedlichen Dauer, haben alle Beamten Anspruch auf ein Ruhegehalt, auch wenn sie aus beispielsweise gesundheitlichen Gründen frühzeitig aus dem aktiven Dienst ausscheiden.
Die Höhe der Ruhebezüge hängt von der Anzahl der Dienstjahre, dem Renteneintrittsalter sowie der Besoldungsgruppe ab. Pensionsrechner bieten die Möglichkeit, sich über die Höhe im individuellen Fall zu informieren.
Das Thema Sicherheit spielt eine große Rolle
Nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit kann ein Staatsdiener darauf bauen, dass sein Dienstherr gut für ihn sorgt. Der Staat hat seinen Beamten gegenüber eine Fürsorgepflicht, die sicherstellen soll, dass dieser frei von finanziellen Nöten und damit auch den Versuchungen der Bestechung nicht ausgeliefert, seinen Dienst bestmöglich erfüllen kann. Jeder Beamte kann sicher sein, dass er, wie auch seine Familie, immer gut versorgt ist. Altersarmut oder knappe Rentenkassen können ihn unberührt lassen.
Sind Beamte tatsächlich unkündbar?
Wenn alles vor und während der Verbeamtung korrekt war und der Anwärter/ Beamte sich nichts zu Schulden kommen lässt, ja.
Nach einer Verbeamtung auf Probe, die drei Jahre dauert, ist der Staatsdiener auf Lebenszeit verbeamtet und damit unkündbar.
Allerdings gibt es Ausnahmen: Stellt sich im Nachhinein heraus, wenn durch „Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung“ die Verbeamtung erreicht wurde oder der Beamte rechtskräftig aufgrund einer Straftat verurteilt wurde oder er seine Dienstpflichten schuldhaft schwer verletzt hat, kann der Beamtenstatus wieder aufgehoben werden. In Fällen schwerer Dienstvergehen, siehe hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 09.11.00 – AZ 1 D 8/96, kann der Beamte vorzeitig in den Ruhestand geschickt werden, was häufig mit großen finanziellen Einbußen verbunden ist.
Die Argumentation für derartige Maßnahmen beruht auf dem Wohlverhaltenskodex sowie der Tatsache, dass ein Beamter durch sein Verhalten nicht das Ansehen des Beamtentums schädigen darf.
Krankenversicherung – Beamte genießen Sonderrechte
Staatsdiener oder Anwärter können sich ganz nach Wunsch bei privaten als auch gesetzlichen Krankenkassen versichern. Die überwiegende Mehrheit zieht die Privatversicherung vor. Warum das so ist, lässt sich leicht erklären:
Wie oben bereits erwähnt ist für Beamte kein Mindesteinkommen erforderlich, um sich privat zu versichern. Allerdings gibt es nicht die Möglichkeit Familienmitglieder, wie den nur gering oder gar nicht verdienenden Ehepartner oder die Kinder, kostenfrei mitzuversichern. Statt des Arbeitgeberanteils erhalten Beamte Beihilfe. Sie schwankt von Bundesland zu Bundesland, beträgt aber in der Regel zwischen 50% und 80 % der Heilkosten.
Anders als ein Angestellter muss sich der Beamte also nicht zu 100 % versichern, sondern nur für den nicht von der Beihilfe erfassten Teil. Es handelt sich um eine sogenannte Restkostenversicherung.
Bestimmte Beamtentarife gibt es übrigens nicht nur bei den Krankenversicherungen, sondern auch bei der Autoversicherung sowie fast allen anderen Versicherungen.
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Dienstunfähigkeit – Berufsunfähigkeit
In jedem Falle sollte man immer, ob beamtet oder nicht, die eigene Arbeitskraft absichern. Das Beamtenrecht kennt den Begriff der Berufsunfähigkeit nicht, hier wird von Dienstunfähigkeit besprochen. Ist ein Beamter dienstunfähig, ist er aber nicht auch automatisch arbeitsunfähig. Somit würde eine herkömmliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung nicht alle Eventualitäten abdecken. Hier ist vor allem ein qualitativ hochwertiger, also umfassender Versicherungsschutz angebracht. Die Versicherungsbedingungen sollte man in diesem ganz genau lesen.
Informationen rund um die Dienstunfähigkeit
Private Unfallversicherung auch für Beamte sinnvoll
Noch immer passieren die meisten Unfälle im eigenen Haushalt sowie in der Freizeit. Und gerade diese Unfälle sind auch im Beamtenrecht nicht abgesichert, da es sich nicht um Dienstunfälle handelt. Eine private Unfallversicherung ist somit auch für Beamte fast unverzichtbar. Sollte ein Nicht-Dienstunfall bleibende Schäden oder eine Dienstunfähigkeit zur Folge haben, kann es leicht ohne private Unfallversicherung zu finanziellen Engpässen oder Versorgungslücken kommen.
Private Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung schützt vor einer Haftung, falls ein Dritter einen Schaden erleidet. Den klassischen Fall des Fußballs, der die Fensterscheibe zersplittern lässt, den könnte man ja noch verschmerzen, aber wie sieht es mit Personenschäden aus? Wenn jemand über Wochen nicht arbeiten kann oder gar bleibende Schäden erleidet? Für genau diese unwahrscheinlichen Fälle ist die private Haftpflichtversicherung für jeden, ob Beamter oder nicht, eigentlich unverzichtbar.
Diensthaftpflicht
Auch diese dient der finanziellen Absicherung im Falle eines Falles. Je nach Einsatz ist sie fast obligatorisch. Ein typischer Fall ist der Lehrer, der seine Augen nicht überall haben kann und es passiert ein Unfall, bei dem ein Schüler verletzt wird. Hier tritt nicht der Dienstherr ein, sondern der Lehrer haftet mit seinem Privatvermögen. Die Diensthaftpflicht tritt dann ein, wenn dem Beamten kein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann und der Dienstherr nicht haftbar ist. Die Haftpflichtversicherungen sind relativ günstig und sorgen für eine hohe Absicherung.
Die Diensthaftpflichtsversicherung. Brauche ich eine?
Sicherheit und langes Leben
Die Sicherheit, die der Beamtenstatus mit sich bringt, scheint sich, glaubt man der Statistik, positiv auf die Gesundheit auszuwirken. Im Durchschnitt leben Beamte zwei bis fünf Jahre länger als normale Arbeitnehmer. Nach einer Studie der Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung leben höhere Beamte am längsten.
Nicht zuletzt tragen Sabbatregelungen, die eine positive Work-Life-Balance ermöglichen dazu bei. So können Beamte auf Wunsch bis zu mehreren Jahren in ihrem Dienst pausieren und müssen auch bei jahrelanger Krankheit nicht um ihren Arbeitsplatz bangen oder Einschränkungen befürchten.
Abschließend ist zu sagen, dass trotz der relativ hohen Sicherheit, die der Beamtenstatus bietet, eine individuelle Beratung bezüglich des Versicherungsbedarfs, angezeigt ist.
Hier können auch Fragen, die den weiteren Schutz betreffen, wie etwa ein Verkehrsrechtsschutz, allgemeiner Rechtsschutz, oder eine Hausratversicherung erörtert werden. Der Fachmann kennt die eventuellen Lücken, die der Laie leicht übersieht, und kann gezielt darauf hinweisen.
Schreiben Sie uns an: hesse[at]info-beihilfe.de