Sozialversicherungswerte 2026
Für das Jahr 2026 liegen die neuen Berechnungsgrößen der Sozialversicherung vor.
Laut Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums steigen zum 1. Januar die Beitragsbemessungsgrenzen und die Versicherungspflichtgrenze.
Pflichtgrenze gesetzliche Krankenversicherung 2026
Die Pflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung erhöht sich um knapp fünf Prozent auf 6.450 Euro monatlich beziehungsweise 77.400 Euro jährlich.
Die Folge daraus ist, dass wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, künftig ein höheres Einkommen nachweisen muss.
Beitragsbemessungsgrenze für Kranken-und Pflegeversicherung
Auch die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken-und Pflegeversicherung steigt auf 5.812,50 Euro im Monat.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt künftig ein Grenzwert von 8.450 Euro monatlich.
Höchstbeitrag gesetzlichen Krankenversicherung 2026
Gutverdienende zahlen deshalb in Zukunft trotz unveränderter Beitragssätze insgesamt mehr.
In der gesetzlichen Krankenversicherung liegt der Höchstbeitrag im kommenden Jahr fast bei 1.000 Euro.
Zusammen mit Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung summiert sich die Belastung auf knapp 3.000 Euro pro Monat – für Kinderlose etwas mehr als für Eltern.
Der Arbeitgeber übernimmt aber weiterhin die Hälfte dieser Abgaben.
Da die aktuellen Berechnungen auf dem derzeitigen Beitragssatz basieren, könnte die Belastung noch steigen, sollte es zu weiteren Anpassungen in der Kranken- oder Pflegeversicherung kommen.
Das Gesundheitsministerium schließt eine solche Erhöhung nicht aus, falls der Bundeshaushalt keine zusätzlichen Mittel bereitstellt.
Die endgültige Fassung der Verordnung wird voraussichtlich im Oktober im Bundeskabinett beschlossen und anschließend dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt.

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