Ihr Dienstherr leistet keine Zuzahlung an dem Krankenversicherungsbeitrag, sondern erbringt seine Leistung in Form der Beihilfe. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie als Beamter bestmöglich von der Beihilfe profitieren.
Warum ist eine private Krankenversicherung für Beamte am sinnvollsten?
Ein Arbeitnehmer kann mit Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze selbst entscheiden, ob er freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchte. So oder so übernimmt sein Arbeitgeber die Hälfte der Kosten für die Versicherung. Beamte hingegen sind von der Versicherungspflicht befreit. Sie haben grundsätzlich die Wahl, ob sie freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchten. Wählt der Beamte die gesetzliche Krankenversicherung, ist er Selbstständigen und Freiberuflern gleichgestellt, was bedeutet, dass er die Beiträge zu 100 Prozent selbst bezahlt.
Außerdem besteht bei einer gesetzlichen Absicherung kein Beihilfeanspruch. Beamte, Beamtenanwärter und Referendare die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind erhalten somit keine Leistung von ihrem Dienstherrn.
Entscheidet sich der Beamte für die private Krankenversicherung, erhält er mindestens 50 Prozent Beihilfeleistungen!
Entscheidet sich der Beamte für die private Krankenversicherung, erhält er mindestens 50 Prozent Beihilfeleistungen. Da sein Dienstherr sich unmittelbar an den Vorsorge- und Krankheitskosten beteiligt, muss der Beamte nur das verbleibende Restrisiko absichern. Seine Beitragsbelastung ist aus diesem Grund entsprechend niedrig.
Daher ist die private Krankenversicherung für Beamte fast immer günstiger, als die freiwillig gesetzliche Absicherung.
Die private Krankenversicherung als günstige Absicherung für Beamte
Beamte, Beamtenanwärter und Referendare haben nur dann einen Beihilfeanspruch, wenn sie eine private Krankenversicherung abschließen. Grundsätzlich besteht für sie ein Anspruch von mindestens 50 Prozent der Vorsorge- und Krankheitskosten. Jedoch erhöht sich in vielen Bundesländern der Beihilfeanspruch ab dem zweiten Kind auf 70 Prozent. Für den Beamten bedeutet dies, dass sein verbleibendes Restrisiko erheblich sinkt und er lediglich einen Beamtentarif über 30 Prozent der Kostenerstattung abschließen muss. Private Krankenversicherungen sind somit für Beamte erheblich günstiger als für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler.
Selbiges gilt zudem für das Pensionsalter. Während privat versicherte Angestellte mit zunehmendem Alter horrende Beiträge bezahlen, müssen pensionierte Beamte in der Regel nur noch 30 Prozent der Kostenerstattung absichern. Sie erhalten in den meisten Bundesländern einen Beihilfesatz von 70 Prozent – unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Beamte benötigen keine Krankentagegeldversicherung
Beamte benötigen keine Krankentagegeldversicherung, welche erhebliche Auswirkungen auf die Beitragsbelastung haben würde. Auch nach sechs Wochen dauerhafter Erkrankung wird ihnen die Besoldung in voller Höhe ausbezahlt. Ihr Einkommen entspricht durchgehend 100 Prozent, bis sie als dienstunfähig eingestuft werden. Was es in Bezug auf die Dienstunfähigkeit zu beachten gilt, wird hier ausführlich erklärt.
Bessere Leistungen für die ganze Familie
Beamte jedoch können weder selbst, noch über den Ehepartner familienversichert sein!
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet den Vorteil, dass Angehörige im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei mitversichert sind. Beamte jedoch können weder selbst, noch über den Ehepartner familienversichert sein, da sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Sie müssen sich freiwillig gesetzlich versichern, was meist zu deutlich höheren Beiträgen führt. Bei einer bestehenden privaten Krankenversicherung erhalten sogar Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe. Der Dienstherr zahlt also auch Ehepartnern und kindergeldpflichtigen Kindern einen Zuschuss zur medizinischen Versorgung. So können diese ebenso von den besseren Leistungen der privaten Krankenversicherung profitieren und müssen, wie Beamte, Beamtenanwärter und Referendare, nur einen anteiligen Beitrag bezahlen.