Informationen zur Krankenversicherung in der Ausbildung

Während der Ausbildung als Referendar oder Beamtenanwärter sowie auch als berücksichtigungsfähiger Student oder Auszubildender können die entsprechenden Beihilfetarife auch als beitragsgünstige Ausbildungstarife für Referendare versichert werden.
Bitte beachten: Die Versicherungsfähigkeit endet bei vielen Versicherern bereits mit der Vollendung des 34. Lebensjahres.

Ausnahme für Lehramtsanwärter / Referendare

Eine Ausnahme bilden die Referendare im Schuldienst und Lehramtsanwärter: Da das Durchschnittsalter für diese beiden Gruppen stetig gestiegen ist, wird hier die Versicherungsfähigkeit einiger Tarife bis zur Vollendung des 36. bis 39. Lebensjahres verlängert. Dies ist abhängig von dem gewählten Anbieter.
Nach Erreichen der Altersgrenzen erfolgt dann automatisch die Umstellung in die entsprechenden Normaltarife. Allerdings kann der Auszubildende oder Referendar ohne Probleme auch einen anderen, ggf. dann besseren Anbieter wählen.

Wichtige Informationen zur Beihilfeergänzungsversicherung:

Die Auswahl der richtigen Beihilfeergänzungsversicherung unter Berücksichtigung der im jeweiligen Tarif enthaltenen Leistungen ist für Beamtenanwärter oder Beamte sehr wichtig, um spätere Leistungsdefizite und Zusatzkosten zu vermeiden. Eine umfassende Beratung, welche Ihnen alle Informationen liefert, ist deshalb sehr wichtig.

Übersicht für Ausbildungstarife

Da die Unterschiede der Anbieter nicht nur das Aufnahmealter der Versicherer betreffen, sondern auch die im Vertrag enthaltene Leistung und den Beitrag ist es ratsam, einen Vergleich anzustellen, welcher Versicherer mit welchem Tarif die beste Wahl ist.

Wünschen Sie nähere Informationen? Dann schreiben Sie uns gerne eine Email an hesse@info-beihilfe.de. Wir helfen Ihnen gerne.

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Genderhinweis

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Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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