Beihilfefähige Aufwendungen – Welche Leistungen sind beihilfefähig
Beihilfefähig oder nicht?
Nicht alle Kosten im medizinischen Bereich werden durch die jeweilige Bundesbeihilfe oder Landesbeihilfe getragen.
Welche Leistungen sind beihilfefähig?
Hier finden Sie eine beispielhafte Aufzählung der Kosten und Behandlungen welche von der Beihilfestelle übernommen werden:
[menu name="Der Name des Menüs"]
Ambulante ärztliche Leistungen, Behandlungen für Beamte, Referendare und Beamtenanwärter
Ambulante psychotherapeutische Leistungen, Psychotherapie
Familienhilfe und Haushaltshilfe
Kostendämpfungspauschale und Beihilfe
Stationäre Krankenhausaufenthalte
Zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen
Diese Beschreibung der Beihilfe ist als beispielhaft zu betrachten, Stand ist 04/2014.
Wir raten individuell bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle nachzufragen.
Wichtige Informationen zur Beihilfeergänzungsversicherung
Die Auswahl der richtigen Beihilfeergänzungsversicherung unter Berücksichtigung der im jeweiligen Tarif enthaltenen Leistungen ist für Beamtenanwärter oder Beamte sehr wichtig zur Vermeidung späterer Leistungsdefizite und Zusatzkosten.
Eine umfassende Beratung welche Ihnen alle Informationen liefert ist deshalb sehr wichtig.
Fordern Sie HIER bei den Experten von Info-Beihilfe Ihren unabhängigen Vergleich an.