Für Zeitsoldaten
und deren beihilfeberechtigte Angehörige sind für die Erstattung von Beihilfeanträgen aktiver Beschäftigter der Bundeswehr die Beihilfestelle des Bundesverwaltungsamtes zuständig. Die Beihilfebearbeitung der Versorgungsempfänger und deren Angehöriger wurde dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) übertragen.
Beihilfestelle Bad Homburg
Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum
Beihilfestelle Bad Homburg
Referat B I 3
61300 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon: 022899 358 68-5000
Fax: 022899 358 68-3175
E-Mail: Beihilfe-badhomburg@bva.bund.de
Beihilfestelle Hannover (ehemals Wehrbereichsverwaltung Nord)
Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum
Beihilfestelle Hannover
Referat B II 1
Hans-Böckler-Allee 16
30173 Hannover
Telefon: 0511 284-0
Fax: 0511 284-4380
E-Mail: Beihilfe-Hannover@bva.bund.de
Beihilfestelle Strausberg (ehemals Wehrbereichsverwaltung Brandenburg)
Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum
Beihilfestelle Strausberg
Referat B II 4
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
Telefon: 022899358-35553
Fax: 022899358-35559
E-Mail: Beihilfe-Strausberg@bva.bund.de
Beihilfestelle Stuttgart
Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum
Beihilfestelle Stuttgart
Referate B I 1 und B I 5
Heilbronner Straße 186
70191 Stuttgart
Telefon: 022899 358 66-2888
Fax: 022899 358 66-2202
E-Mail: beihilfe-stuttgart@bva.bund.de
Beihilfestelle Düsseldorf
Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum
Beihilfestelle Düsseldorf
Referat B II 2
Postfach 301054
40410 Düsseldorf
Telefon: 022899 358 63-2595
Fax: 022899 358 63-2727
E-Mail: beihilfe-duesseldorf1@bva.bund.de
Formulare für Mitarbeiter der Bundeswehr
Hier finden Sie die Formulare, die zur Antragstellung eines Beihilfeantrages für die Wehrbereichsstellen notwendig sind:
Beihilfeantrag – Bundeswehr – kurz (0/16) | Kostenabrechnung | Dienstunfähigkeit bei Soldaten | Uniformträger | Beihilfeantrag
Stand: Juni 2022
Kann ich auch Medikamente, die ich im europäischen Vergleich gekauft habe, bei der Beihilfe einreichen?
Nach §22 BBhV gilt: Aufwendungen für die von einer Ärztin, einem Arzt, einer Zahnärztin, einem Zahnarzt, einer Heilpraktikerin oder einem Heilpraktiker nach Art und Umfang schriftlich verordneten oder bei einer ambulanten Behandlung verbrauchten Arznei- und Verbandmittel sind nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 beihilfefähig. § 31 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch […] gilt entsprechend.
Dies gilt nicht für nichtverschreibungspflichtige Medikamente!
Leider können wir aus dem Kommentar nicht ersehen welche Beihilfeverordnung für Sie gilt, insofern können wir nur sehr allgemein antworten.
Ich habe an folgende Adresse einen Antrag geschickt, den aber mit dem Vermerk nicht zustellbar zurückbekommen.
WBV – West
Postfach 301054
40410 Düsseldorf.
Hat sich da etwas geändert?
Ich sende ihn jetzt nochmal an die hier genannte Haupt Adresse.
MfG
M.Meier
Guten Tag Herr Meier,
dies sind die aktuellen Daten:
Bundesverwaltungsamt
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Telefon: +49 211 959-0
Fax: +49 211 959-2187
Ab sofort ist das Bundesverwaltungsamt per De-Mail erreichbar. Die De-Mail-Adresse der Poststelle lautet: Poststelle@bva-bund.de-mail.de
Anprechpartner der Beihilfestelle Düsseldorf finden Sie …hier
habe am 12.08.2016 beihilfe eingereicht unbis heute nichts mehr gehört.also das finde ich zu lange mein name ist Franzi PROBST kennnummer ist231014P90146
Hallo Frau Probst, das ist definitiv eine lange Zeit. Manchmal hilft eine schriftliche Beschwerde wahre Wunder zu bewirken.
Woher weiß ich an wen ich mich wenden muss?? Ich gehe zum 1.2.17 aus der Bundeswehr und weiß immernoch nicht an wen ich mich wenden muss bzw hab auch noch kein Formular ausgefüllt für die wbv für die Beihilfe
Guten Tag Herr Miklis,
bitte wenden Sie sich an das Bundesverwaltungsamt welches für das Bundesland in dem Sie wohnen zuständig ist. Dort erfahren Sie bestimmt welche Unterlagen sie benötigen.
Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende.
Lotti vom Team Info-Beihilfe