Das Lehramt unterteilt sich in drei Abschnitte:

1. Ausbildungsabschnitt

Der 1 Teil der Ausbildung im Lehramt dauert 6 Monate.
Es geht los, ihre Ausbildung beginnt. Vom ersten Tag an lernen sie das kennen, was in bereits bekannt ist: den Schulunterricht. Allerdings beschränkt sich ihre Teilnahme für einige Wochen auf das pure Beobachten des ihnen zugeteilten Ausbildungslehrers und seines Unterrichts. Sie folgen dem künftigen Kollegen den ganzen Vormittag von Klassenraum zu Klassenraum und lernen zu lehren.
Nachmittags werden dann in den Seminarsitzungen die Didaktik und Methodik der jeweiligen Unterrichtsfächer thematisiert. Diese Phase dauert ca. 4-6 Wochen und endet mit der anschließenden Praxisphase. In dieser Praxisphase unterrichten sie unter der Aufsicht erfahrener Lehrkräfte bis zu 10 Stunden.
Hinweis: der Begriff Seminarsitzung bezieht sich vorrangig auf das Bundesland Bayern. In anderen Bundesländern ist die Ausbildung zum Lehrer vergleichbar organisiert, jedoch teilweise mit anderen Begriffen belegt. Jede Seminarsitzung dauert in der Regel zwei Unterrichtsstunden. Hier gibt es allgemeine Sitzungen und fachwissenschaftliche Sitzungen:

  1. Fachsitzung des ersten Unterrichtsfaches
  2. Fachsitzung des zweiten Unterrichtsfaches
  3. Schulpädagogik
  4. pädagogische Psychologie
  5. pädagogische Soziologie und Staatsbürgerkunde
  6. Schulrecht

Von den Seminarsitzungen erstellen Sie sich Protokolle und Mitschriften. Die Ausführlichkeit, fehlerlose und Zuverlässigkeit der Protokolle gehen in die dienstliche Beurteilung ein.

2. Ausbildungsabschnitt

Ihr Einsatz in den Zweigschulen und/oder Einsatzschulen:

Sie sind nun aufgrund ihrer Ausbildung zu einer voll einsetzbaren Lehrkraft gereift. Aufgrund der vielfältigen Beurteilungen ist man in der Lage ihre Fachkenntnis und ihren Fleiß zu beurteilen. Nun sind Sie bereit für eigenverantwortlichen Unterricht.
Im Durchschnitt erteilen sie als Referendar/Referendarin 16-18 Stunden Unterricht pro Woche. Sie haben so die Möglichkeit eines tieferen Einblicks in ihren künftigen Beruf und können mit den zugeteilten Schülern erfolgreich arbeiten.
Neben den Unterrichtsstunden, deren Inhalt in einer kurzen, schriftlichen Reflexion festgehalten wird, nehmen Sie an fünf Seminartagen teil. Diese sind über das Jahr verteilt und beinhalten Fachsitzungen. Hier tauschen sie sich über die Probleme aus die sich ihnen im eigenständigen Unterricht entgegengestellt haben.
Zum Ende des Ausbildungsjahres wird eine Zulassungsarbeit von ihnen erstellt welche sie benötigen um für das zweite Staatsexamen zugelassen zu werden.

3. Ausbildungsabschnitt

Diesen Ausbildungsabschnitt kehren sie an die Seminarschule zurück. Hier wird wiederum geprüft und beobachtet wie bereits im Ausbildungsabschnitt I.

Der Ablauf gestaltet sich so wie schon im ersten Ausbildungsabschnitt, sie werden also weiterhin einem Lehrer zugewiesen dem sie in seinen Unterricht folgen. Auch finden wieder Seminarsitzungen statt, gleichzeitig halten sie ihren eigenen Unterricht ab.

Erschwerend, zu den bekannten Verfahrensweisen, kommen nun die Prüfungsvorbereitungen und der Prüfungsstress hinzu.

Aber am Ende dieses Abschnitts steht der, hoffentlich erfolgreiche, berufliche Abschluss.

Nun müssen Sie nur noch eine der begehrten Stellen als Beamter auf Probe finden oder aber eine Anstellung bei einer öffentlichen oder auch privaten Schule.

Ganz wichtig: Es wird wieder Zeit sich um Ihre Krankenversicherung zu kümmern. Mit dem Ende der Ausbildung verlieren Sie Ihren Status als Beihilfeberechtigter.

Sie sollten nun Ihre Optionen in Verbindung mit dem beruflichen Werdegang prüfen.
Es gibt diese Möglichkeiten:

  1. Fortsetzung der bisherigen, gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
  2. Tarifumstellung bei der privaten Krankenversicherung, z.B. in einen Übergangstarif
  3. Wechsel in die Familienversicherung der GKV
  4. Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl in Verbindung mit einem privaten Zusatztarif

Lassen Sie sich unabhängig und neutral von unseren zertifizierten Experten beraten.

Genderhinweis

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Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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