Beihilfestelle des Landes Hessen
Kurt-Schumacher-Straße 2
34117 Kassel
Das Kundenzentrum der Beihilfestelle Hessen ist telefonisch erreichbar
unter der Nummer 0561/106-1550 zu folgenden
Öffnungszeiten:
Montag 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Dienstag 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Freitag 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Fax: 0611 / 327 640 911
Email: beihilfe@rpks.hessen.de (bitte keine Beihilfeanträge mailen)
Bearbeitungsfristen der Beihilfestelle Hessen
Den aktuellen Bearbeitungsstand erfahren Sie unter Bearbeitungsstand Beihilfe Hessen
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Helfen Sie mit die Bearbeitungsdauer zu verkürzen
- Reichen Sie nur Anträge mit Aufwendungen über 250,00 Euro ein.
- Stellen Sie sicher, dass die eingereichten Belege gut lesbar sind.
- Reichen Sie nur einen Beleg pro Seite ein.
- Vermeiden Sie die mehrfache Vorlage von Belegen zur Abrechnung.
- Wenn Sie in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, können zusätzliche Quittungen/Zahlungsbelege entfallen.
- Bitte verzichten Sie auf schriftliche oder telefonische Rückfragen zum Bearbeitungsstand, um Ressourcen für die Antragsbearbeitung freizuhalten.
- Fachliche Rückfragen werden gerne beantwortet. Nutzen Sie die Servicehotline oder das Kontaktformular.
Für Beihilfeanträge ab einer Gesamtsumme von 5.000 Euro ist weiterhin eine beschleunigte Bearbeitung vorgesehen.
Einreichung auf dem Postweg:
Kopieren Sie jeden Beleg nur auf eine Seite.
Verzichten Sie auf Heftklammern, Klebestreifen o.ä. da die Klammern vor dem Scan manuell entfernt werden müssen.
Einreichung per eBeihilfe App und eBeihilfe Portal:
Nutzen Sie die Funktion zur Erstellung von geeigneten Fotos in der App.
Bei ausreichender Bildqualität löst die App automatisch aus und gewährleistet eine schnelle Vorlage Ihres Antrags.
Bei manueller Korrektur kann es zu Verzögerungen kommen.
Nach Einreichung (auch per App) kann die Sachbearbeitung Ihren Antrag aufgrund technischer Prozesse nicht sofort am nächsten Tag einsehen.
Die Verarbeitung von Belegen (auch Schriftverkehr) kann mehrere Tage dauern.
Die Auswahl der richtigen PKV, unter Berücksichtigung der im jeweiligen Tarif enthaltenen Leistungen, ist für Beamtenanwärter oder Beamte sehr wichtig, um spätere Leistungsdefizite und Zusatzkosten zu vermeiden.