Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis gegenüber dem Staat. Daraus resultiert, dass sie andere Rechte und Pflichten haben als Angestellte.
Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis gegenüber dem Staat. Daraus resultiert, dass sie andere Rechte und Pflichten haben als Angestellte.