Auch die Versorgung im Krankheitsfall funktioniert bei Beamten, Beamtenanwärtern und Referendaren anders als in der freien Wirtschaft, denn sie erhalten Beihilfe. Deshalb sollten im Rahmen einer guten, leistungsorientierten Absicherung eines Beamten oder Anwärter und seiner Angehörigen folgende Versicherungen nicht fehlen:

Krankenversicherung für Beamte

Beamte und ihre Angehörige erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe auf ihre Krankheitskosten, die zwischen 50 und 80 % der tatsächlichen Kosten beträgt. Die restlichen Kosten müssen Beamte selbst tragen. Diese Restkosten können Beamte durch eine private oder gesetzliche Krankenversicherung absichern. Die Restkostenversicherung ist seit 2009 gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Beamte können wegen Dienstunfähigkeit von ihrem Dienstherrn in den Ruhestand versetzt werden. Eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nur dann, wenn eine Berufsunfähigkeit durch einen Arzt festgestellt ist. Ein Beamter ist aber nicht zwangsläufig berufsunfähig, wenn er dienstunfähig wird. Daher ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die Dienstunfähigkeit mit Berufsunfähigkeit per Definition gleichstellt, sehr wichtig.

Diensthaftpflichtversicherung

Beamte haften für Schäden, die sie in Ausübung ihres Amtes verursachen. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Beamte vor unbezahlbaren Schadensersatzforderungen. Oft ist die Diensthaftpflichtversicherung in Kombination mit einer preiswerten Privathaftpflichtversicherung zu haben.

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Genderhinweis

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Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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