Wie hoch fällt mein Ruhegehalt aus?
Erst wenn Beamte und Richter mindestens fünf Jahre im Dienst aktiv tätig waren, werden Ihnen Ruhestandsbezüge, die sogenannte Pension gezahlt.
Wird ein Beamter oder Richter unverschuldet dienstunfähig (z. B. durch Krankheit, Unfall) erhalten Sie auch ein Ruhegehalt.
Die Pension richtet sich für Beamte und Richter nach den gesetzlichen Vorschriften des BeamtVG – Beamtenversorgungsgesetzes.