Wer oder was ist ein Dienstherr?

Gemäß des Beamtenstatusgesetz und des Bundesbeamtengesetzes ist der Begriff Dienstherr die Bezeichnung für eine juristische Person, welche das Recht hat Beamte zu beschäftigen. Im allgemeinen haben der Bund, die Länder und die Gemeinden das Recht dazu. Bei den Landesbeamten ist der Dienstherr das jeweilige Bundesland, bei den Bundesbeamten die Bundesrepublik Deutschland.

Beamtenlexikon

Genderhinweis

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Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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