Die Dienstunfähigkeitsversicherung greift, sobald der Beamte aus medizinischen Gründen aus dem Dienst entlassen wird und damit als dienstunfähig gilt. Enthält der Versicherungsvertrag die Beamtenklausel ohne jegliche Einschränkung, ist als Nachweis für die Dienstunfähigkeit ein amtlicher Bescheid wie die Entlass- oder Ruhestandsurkunde völlig ausreichend.

§ 42 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz

Wann der Betroffene einen amtlichen Bescheid erhält und seitens des Gesetzgebers als dienstunfähig gilt, wurde unter § 42 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes geregelt:
„Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird.“

Dienstunfähig oder Berufsunfähig?

Diese Definition führt dazu, dass ein Beamter zwar dienstunfähig sein kann, aber nicht zwangsweise auch berufsunfähig ist. Im Klartext bedeutet dies, dass der Beamte zwar seiner aktuellen Dienstpflicht nicht nachkommen kann, unter Umständen jedoch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben. Um eine Verweisung in eine andere Arbeit zu verhindern, sollte jede Dienstunfähigkeit die entsprechende Klausel beinhalten.
Besteht die Beamtenklausel nicht, muss der Versicherte ein aufwendiges Verfahren durchlaufen, bei dem Spezialisten ein ärztliches Gutachten über seine Dienstunfähigkeit ausstellen. Dieses Verfahren kann über Monate hinweg andauern. Während diesem Zeitraum erhält der Versicherte in der Regel keine Leistung von dem Versicherer. Erst bei Anerkennung der Dienstunfähigkeit wird die Rente rückwirkend ausbezahlt.

Beamte sollten jedes Angebot umfassend prüfen

Diese Betrachtung macht die Notwendigkeit einer optimalen Absicherung deutlich. Beamte sollten jedes Angebot für eine Dienstunfähigkeitsversicherung umfassend prüfen und darauf achten, dass der Vertrag die Beamtenklausel ohne jegliche Einschränkungen enthält.
Die Experten von Info Beihilfe sind Ihnen gerne dabei behilflich, verschiedene Anbieter zu vergleichen und so das passende Angebot für Ihren Bedarf zu finden.

Dienstunfähigkeitsversicherung

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