Erhöhung der Pflegepflichtbeiträge von 3,05% auf 3,4% ab 1.07.2023?
1.
Ab dem 01.07.2023 wird voraussichtlich eine Erhöhung der Pflegepflichtbeiträge von 3,05% auf 3,4% erfolgen, gemäß dem Gesetzentwurf vom 24.05.2023.
2.
Aufgrund dieser Erhöhung wird der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung auf ca. 1.007,48 € steigen, inklusive des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,6% und des Pflegebeitrags für Kinderlose.
3.
Kinderlose Versicherte werden weniger Nettoeinkommen haben, da sie einen Beitragszuschlag von 0,6% statt bisher 0,35% zahlen müssen.
Dieser Zuschlag wird vollständig von Arbeitnehmern getragen, ohne Arbeitgeberbeteiligung.
Eltern mit mehreren Kindern werden in der Pflegepflichtversicherung ab dem zweiten Kind entlastet.
4.
Die rot-grüne Regierungspartei bevorzugt eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf die Höhe des Rentenversicherungsbeitrags (7.300,- €), was einen Höchstbeitrag in der GKV von 1.474,60 € bedeuten würde.
In jedem Fall wird die gesetzliche Krankenversicherung teurer, was sich auch an dem Defizit von 17 Milliarden Euro zeigt.