Die freie Heilfürsorge erbringt – im Gegensatz zur Beihilfeleistung eine 100 % Kostenübernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen.
In einigen Bundesländern (z. B. NRW) sind über die Heilfürsorge hinausgehende Aufwendungen im Rahmen der jeweils geltenden Beihilfevorschriften beihilfefähig.
Freie Heilfürsorge wird jedoch nur dem Beamten selbst gewährt, für seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen erhält er Beihilfe entsprechend der jeweils geltenden Beihilfevorschrift. Freie Heilfürsorge erhalten Vollzugsbeamte der Bundespolizei, Berufssoldaten und Zeitsoldaten während des aktiven Dienstes. Bei Polizeibeamten der Länder gelten wiederum länderspezifische Regelungen.
Nach Ende der freien Heilfürsorge wird wieder Beihilfe gewährt. Aus diesem Grund sollten davon betroffene Beamte schon während Ihres Anspruchs auf Heilfürsorge eine Anwartschaftsversicherung bei uns auf die später benötigten Beihilfetarife abschließen.
Nur so ist schon jetzt sichergestellt, dass nach Ende der freien Heilfürsorge eine vollwertige private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne mögliche Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse zustande kommt.
Denn ohne bestehende Anwartschaft bleibt nur noch die Aufnahme im Basistarif für Beihilfeberechtigte.
Das bedeutet für Sie geringere Leistungen gegen höhere Beiträge.
Für die bestehenden Lücken in der Heilfürsorge empfiehlt sich in jedem Fall der Abschluss eines ambulanten Ergänzungstarifes.
Wichtige Hinweise für Polizeianwärter der GdP
Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei (GdP) genießen bei einigen Versicherern nicht nur während der Ausbildung, sondern auch danach unschlagbare Vorteile.
GdP-Vorteile während der Ausbildung
– Beitragsfreie Rahmenanwartschaft auf den dringend benötigten Krankenversicherungsschutz für ambulante Leistungen und stationäre Regelleistungen nach Ende der Heilfürsorge
– einfache Erweiterung der Rahmenanwartschaft innerhalb von 3 Monaten ab Dienstbeginn
– vereinfachtes Antragsverfahren
– keine Gesundheitsprüfung, damit garantierte Aufnahme
Hinweis: Mit einer Anwartschaft sichert sich der Polizeianwärter schon heute die nach Ende der Heilfürsorge dringend benötigte private Krankenversicherung. Die Aktivierung nach Ende der Heilfürsorge erfolgt nämlich ohne erneute Gesundheitsprüfung. Verschlechterungen des Gesundheitszustandes, die während der Dauer der Anwartschaft eintreten, sind ohne Zuschlag mitversichert.
Informationen zur freien Heilfürsorge und der notwendigen Anwartschaft erhalten Sie hier bei den Experten von Info-Beihilfe
Welche unterschiedlichen Leistungen die Heilfürsorge in den Bundesländern und beim Bund bietet, können Sie hier einsehen:
Heilfürsorge Absicherung im Krankheitsfall