Steuern sparen 2019

Steuern sparen

So können Sie 2019 Steuern sparen

Noch alle absetzbaren Rechnungen zahlen

Nutzen Sie die letzten Tage im Steuerjahr 2019 noch um als Steuerzahler viel Geld zu sparen. Dazu gehört noch schnell alle absetzbaren Rechnungen zu zahlen.

Handwerkerrechnungen helfen Steuer zu sparen

Auch die Lohnkosten auf einer Handwerker-Rechnungen sind zu 20% absetzbar(bis 1200 €/Jahr gesamt) wenn die durchgeführten Arbeiten der Renovierung oder des Erhalts dienen. Dazu zählen z.B. auch die Lohnkosten für die jährliche Kontrolle durch den Schornsteinfeger.
Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip erklärt, wie Verbraucher ihre Steuerlast für das laufende Steuerjahr durch gezielte Entscheidungen jetzt noch senken können. Besteuerung können Sie ebenfalls weitestgehend vermeiden, wie ein Onlinekurs zur Steuer-Vermeidung von Staatenlos.ch eindrucksvoll zeigt.
In den letzten Wochen des Jahres können Steuerzahler einiges an Steuern sparen. „Oft geht es darum, im alten Jahr noch Geld auszugeben“, erklärt Udo Reuß, Steuer-Experte bei Finanztip. „Wer etwa beauftragte Handwerker noch in diesem Jahr bezahlt, kann für 2019 bis zu 6.000 Euro für Lohn und Fahrtkosten steuerlich geltend machen.“

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Auch im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen wie Putzhilfen oder, können für Lohn- und Fahrtkosten in der Steuererklärung angegeben werden. Steuerzahler erhalten dann 20 Prozent der Kosten als Steuerermäßigung zurück.
Wichtig zu wissen: Die Liste haushaltsnaher Dienst- und Handwerkerleistungen wächst weiter. So können Sie mittlerweile etwa Lohnkosten- und Fahrtkosten eines privaten Umzugs genauso steuerlich absetzen wie eine Betreuung Ihres Haustieres in der eigenen Wohnung.
Werbungskosten
Berufliche Aufwendungen sind als Werbungskosten absetzbar, allerdings erst wenn die Unkosten den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen.
. Danach zählt jeder zusätzliche Euro für berufliche Aufwendungen“, sagt Reuß vom Finanztip. „Wer dieses Jahr schon viel ausgegeben hat, etwa für Fahrtkosten, kann Steuern sparen, wenn er weitere berufliche Anschaffungen noch vor Jahresende tätigt.“

Auf dem steuerportal-mv finden Sie die genauen Erklärungen mit einer Checkliste zu Haushaltsnahen Aufwendungen  (ganz zum Ende scrollen) des Bundesfinanzministerium als PDF.

Außergewöhnlichen Belastungen können Steuerlast senken

Krankheitskosten wie die Kosten eines Zahnimplantat oder einer neuen Brille sind absetzbar. Leider sind bei den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen jedoch nur die Kosten oberhalb Ihrer zumutbaren Belastung absetzbar.
„Was zumutbar ist, hängt vom Einkommen und Familienstand ab“, erklärt Reuß. „Weil aber seit Mitte 2017 dieser Wert stufenweise berechnet wird, können Steuerzahler meist mehr absetzen als früher.“ Tipp vom Experten: Die individuell zumutbare Belastung mit einem Rechner im Internet prüfen, und wenn die Grenze erreicht ist, weitere geplante Ausgaben vorziehen.

Mit der Altersvorsorge Steuern sparen

Verbraucher können auch über die staatlich geförderte Altersvorsorge Steuern sparen. „Wer einen Riester-Vertrag bespart, muss mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens von 2018 einzahlen, um die volle Zulage für 2019 mitzunehmen“, erklärt Reuß. „Wenn der Verdienst gestiegen ist oder eine Kinderzulage wegfällt, sollten Verbraucher ihren Eigenbeitrag dementsprechend erhöhen. Besserverdienende sollten bis zu 2.100 Euro einzahlen, um vom Sonderausgabenabzug zu profitieren.“ Besitzer eines Rürup- oder Basisrenten-Vertrags sollten schauen, welche Einzahlungen sich 2019 aus Steuergründen noch lohnen.
Für Selbstständige sind hier insgesamt 24.305 Euro an Vorsorgeaufwendungen absetzbar, für Verheiratete gilt der doppelte Betrag.

Ehegattensplitting rückwirkend nutzen

Gleichgeschlechtliche Paare dürfen seit Oktober 2017 heiraten. Zuvor gab es für sie die eingetragene Lebenspartnerschaft. Die Steuerersparnis durch das Ehegattensplitting blieb den Paaren aber bis 2012 verwehrt. Diesen Vorteil können sie nun rückwirkend bis zum Beginn ihrer Lebenspartnerschaft bekommen – möglicherweise bis 2001. Allerdings läuft dafür eine Frist ab: „Die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe muss bis zum 31. Dezember 2019 erfolgen“, sagt Reuß. „Nur dann können beide Partner gemeinsam bis Ende 2020 beim Finanzamt beantragen, dass frühere Steuerbescheide geändert werden.“
Das hat zur Folge, dass auch nachträglich eine Zusammenveranlagung möglich ist.