Die Beihilfe steht jedem zu, der wegen einer Krankheit oder Behinderung eingeschränkt ist und die Hilfe einer Pflegeperson in Anspruch nehmen muss. Wie hoch die Beihilfe ausfällt, richtet sich nach der jeweiligen Pflegebedürftigkeit.
Im Juni 2021 wurde im Bundestag eine neue Pflegereform beschlossen, die am 01. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Was regelt die neue Pflegereform, die seit dem 01.01.2022 in Kraft getreten ist?