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Pflegebedürftigkeit und Beihilfe

Die Beihilfe steht jedem zu, der wegen einer Krankheit oder Behinderung eingeschränkt ist und die Hilfe einer Pflegeperson in Anspruch nehmen muss. Wie hoch die Beihilfe ausfällt, richtet sich nach der jeweiligen Pflegebedürftigkeit.