Wer ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig?
Was ist die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung?
Was ist der Gesundheitsfonds?
Was genau ist der Einheitsbeitrag?
Welchen Zweck erfüllt die Gesundheitskarte?
Welches Gesetz regelt und definiert die Aufgaben der Krankenkasse?
Was ist die kostenlose Familienversicherung und wer kann sich versichern?
Wie viele Krankenkassen gibt es in Deutschland?
Welche Vorteile hat das Hausarzt-System?
Kann ich eine ambulante Behandlung auch im Krankenhaus durchführen lassen?
Bieten gesetzliche Krankenkassen Zusatzversicherung und Ergänzungstarife an?
Kann ich eine ambulante Behandlung auch im Krankenhaus durchführen lassen?
Was ist die Patientenquittung?
Was gehört alles zum Zahnersatz?
Was ist die Pflichtversicherung für Zahnersatz und wann kommt sie?
Welche Änderungen ergaben 2004 für Apotheken?
Kann ich in der GKV Beiträge zurückverlangen, falls ich keine Leistungen in Anspruch genommen habe?
Kann ich mit einem Bonusprogramm tatsächlich sparen?
Kann ich die gesetzliche Krankenversicherung kündigen und wechseln?
Was sollten gesetzlich Versicherte beim Wechsel ihrer Krankenkasse beachten?

Wer ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig?

Grundsätzlich sind alle Personen in Deutschland versicherungspflichtig. Einige können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Das bedeutet, dass sie anstelle der gesetzlichen Krankenkasse eine private Krankenversicherung abschließen können. Dazu gehören Beamte, Richter, Zeitsoldaten, Selbstständige, Studenten und Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind folgende Personen versicherungspflichtig:

  • Auszubildende, Praktikanten, selbstständige Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige, Künstler, Rentner und Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreslohn unter 62.550 Euro (Stand 2020)
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II oder anderweitigen Ersatzgeldleistungen
  • Personen, ohne anderweitige Absicherung, die zuletzt gesetzlich versichert waren (beispielsweise Rückkehrer aus dem Ausland)
  • Personen mit bestimmten Behinderungen

Was ist die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung soll die medizinische Versorgung aller Bürger sicherstellen. Sie dient dazu, Versicherte gegen das Risiko einer Erkrankung und die damit verbundenen Kosten abzusichern. Im Sozialgesetzbuch wird die Aufgabe der GKV wie folgt definiert: „Die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern.“ Dieser Aufgabe kommen die Kassen durch bedarfsgerechte Versorgung, Aufklärung und Beratung sowie durch Rehabilitationsmaßnahmen zur Gesundheitsförderung nach. Dabei genießen alle Versicherten denselben Leistungsanspruch – unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Geschlecht.

Was ist der Gesundheitsfonds?

Der Gesundheitsfonds ist sozusagen eine Sammelstelle für die Beiträge der Versicherten. Seit 01.01.2009 zahlen alle Mitglieder einen einheitlichen Beitragssatz, der in den Fonds fließt. Anschließend werden die Gelder zur Gesundheitsversorgung der Mitglieder an die Krankenkassen zurücküberwiesen. Dabei werden Zu- und Abschläge berücksichtigt, die sich aus dem Alter, Geschlecht und der Krankheitshäufigkeit der Versicherten ergeben. Somit erhalten Kassen mit jungen und gesunden Mitgliedern mehr finanzielle Mittel.

Was genau ist der Einheitsbeitrag?

Die gesetzliche Krankenversicherung verfolgt das Solidaritätsprinzip. Die Beiträge richten sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Versicherten. Um dies zu erreichen, gibt es den Einheitsbeitrag. So muss jede Person 14,6 Prozent (Stand 2020) ihres monatlichen Bruttoeinkommens für die GKV aufbringen.

Welchen Zweck erfüllt die Gesundheitskarte?

In erster Linie dient die Gesundheitskarte der Authentifizierung der Patienten sowie zu Abrechnung von medizinischen Leistungen. Dafür sind Informationen zum Versicherten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum gespeichert. Aber auch Daten zu seinem Versicherungsschutz wie Krankenversichertennummer, Krankenkasse und Versicherungsstatus. Auf freiwilliger Basis können Versicherte außerdem Gesundheitsdaten abspeichern lassen. Beispielsweise ihre regelmäßige Medikamenteneinnahme, Blutgruppe, Allergien und weitere Informationen, die in Notfällen eine schnelle Hilfe begünstigen.

Welches Gesetz regelt und definiert die Aufgaben der Krankenkasse?

Die Aufgaben der gesetzlichen Krankenkasse sind in erster Linie im Sozialgesetzbuch verankert. Darüber hinaus gibt es weitere Gesetze und Verordnungen, welche die Grundlagen der GKV regeln. Dazu gehören mitunter:

  • Bundespflegesatzverordnung
  • Versicherungsaufsichtsgesetz
  • Krankenhausentgeltgesetz
  • Krankenhausfinanzierungsgesetz
  • Reichsversicherungsordnung

Was ist die kostenlose Familienversicherung und wer kann sich versichern?

Nicht versicherungspflichtige Familienmitglieder wie Ehepartner und Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder und Enkelkinder können in der GKV kostenlos über die Familienversicherung abgesichert werden. Versichert werden können Angehörige, die kein eigenes Einkommen haben oder deren Einnahmen unter der Einkommensgrenze liegen (455 Euro / Monat, Stand 2020). Wichtig ist zudem, dass das Familienmitglied in Deutschland wohnt, nicht hauptberuflich selbstständig ist und nicht als versicherungsfrei gilt, beispielsweise als Beamter oder Angestellter mit einem hohen Einkommen. Kinder können bis zum 18. Lebensjahr familienversichert sein, während einer Schul- oder Berufsausbildung lässt sich die Grenze auf 25 Jahre erhöhen. Bei Kindern ohne Erwerbstätigkeit gilt eine Altersgrenze von 23 Jahren.

Wie viele Krankenkassen gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es mehr als 100 Krankenkassen (105, Stand 03/2020). Diese sind gegliedert in Ersatzkassen, Ortskassen, Betriebskassen, Innungskassen, Landwirtschaftlicher Krankenkasse und der Knappschaft.

Welche Vorteile hat das Hausarzt-System?

Das 2009 eingeführte Hausarzt-System sieht vor, dass die gesetzlich Versicherten im Krankheitsfall zuerst den Hausarzt aufsuchen. Dieser führt den Patienten dann durch das Gesundheitssystem und überweist ihn bei Bedarf an einen Spezialisten. Das Hausarzt-System soll unnötige Facharzttermine und Klinikbesuche, die Wechselwirkung von Medikamenten und Interpretationsfehler vermeiden. Für Patienten entsteht der Vorteil, dass Doppeluntersuchungen umgangen werden können und Termine außerhalb der Sprechstunden möglich sind.

Bieten gesetzliche Krankenkassen Zusatzversicherung und Ergänzungstarife an?

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten selbst keine Zusatz- und Ergänzungstarife an. Allerdings kooperieren viele Kassen mit privaten Versicherungsgesellschaften, die spezielle Tarife für die Mitglieder der jeweiligen Krankenkasse bereithalten. Verbraucher sollten sich jedoch nicht nur Angebote beim Kooperationspartner der gesetzlichen Krankenversicherung einholen, sondern auch andere Anbieter auf dem Markt vergleichen.

Kann ich eine ambulante Behandlung auch im Krankenhaus durchführen lassen?

Normalerweise erfolgt die ambulante Behandlung bei niedergelassenen Ärzten. In einigen Fällen dürfen aber auch Krankenhäuser ambulante Leistungen anbieten. Denn 2012 wurde die spezialfachärztliche Versorgung eingeführt. Damit sollen Krankheiten, die schwer therapierbar sind und eine besondere Qualifikation der Ärzte, besondere Ausstattung oder die Zusammenarbeit verschiedener Fachrichtungen notwendig machen, in einer Klinik durchgeführt werden. So müssen die Patienten nicht stetig zwischen Krankenhaus und ärztlicher Niederlassung wechseln.

Was ist die Patientenquittung?

Da Ärzte und Kliniken in der Regel direkt mit der Krankenkasse abrechnen, haben gesetzlich Versicherte nur selten einen Einblick in ihre Gesundheitskosten. Auch sollen laut Schätzungen rund 20 Prozent der Abrechnungen fehlerhaft sein, was zu erheblichen Kostensteigerungen des Gesundheitssystems beiträgt. Mit der Patientenquittung soll sich dies ändern. Denn Kassenpatienten können wie Privatpatienten nun am Ende eines Quartals oder nach einer Behandlung eine detaillierte Kosten- und Leistungsaufstellung erhalten.

Was gehört alles zum Zahnersatz?

Zum Zahnersatz gehören Kronen, Brücken, Prothesen und kombinierter Zahnersatz. Von den Regelleistungen ausgenommen sind Implantate, wiederum nicht der angebrachte Aufsatz. Inlays und Keramikplomben fallen nur dann unter den Zahnersatz, wenn die Patienten eine Amalgamallergie haben.

Was ist die Pflichtversicherung für Zahnersatz und wann kommt sie?

2005 sollte eine Pflichtversicherung zum Zahnersatz eingeführt werden. Diese wurde jedoch nicht umgesetzt, sodass Zahnersatzmaßnahmen noch immer zu den Leistungen der Krankenkassen gehören. Die gesetzlichen Krankenversicherer reagierten darauf, indem Versicherte einen Zusatzbeitrag von 0,4 Prozent für Zahnersatzmaßnahmen tragen müssen.

Welche Änderungen ergaben 2004 für Apotheken?

  • Seit 2004 richtet sich das Honorar eines Apothekers nicht mehr nach dem Preis für ein Medikament. Sondern er erhält einen festen Betrag für jedes Medikament, sowie einen Zuschlag von drei Prozent auf den Einkaufspreis. Zudem dürfen die Apotheken die Preise für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente selbst festlegen. Daher kann es sich für Verbraucher lohnen, diese zu vergleichen.
  • Außerdem sind die Apotheken verpflichtet, gesetzlich Versicherten Generika zu geben, wenn auf dem Rezept kein bestimmtes Medikament steht, sondern lediglich der Wirkstoff oder nur ein bestimmtes Medikament ausgeschlossen wurde. Generika sind Medikamente, die dieselbe Wirkung und Inhaltsstoffe aufweisen, aber günstiger sind.
  • 2004 wurde auch der Versandhandel von Medikamenten erlaubt, was den Markt für Onlineapotheken öffnete.

Kann ich in der GKV Beiträge zurückverlangen, falls ich keine Leistungen in Anspruch genommen habe?

Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten keine Beiträge zurück, wenn sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme besteht nur für freiwillig Versicherte, die einen entsprechenden Tarif abgeschlossen haben. Auch darf die GKV maximal einen Monatsbeitrag erstatten.

Was ist das Wahlrecht bei der Kostenerstattung und was bringt es?

Grundsätzlich sehen die Kassen eine Leistung in Form von Dienst- und Sachleistungen vor. Seit 2004 können gesetzlich Versicherte zusätzlich die Kostenerstattung beanspruchen. Dabei informieren sie im Vorfeld ihre Kasse und den behandelnden Arzt. Dieser rechnet dann nicht mit der Krankenkasse ab, sondern stellt dem Patienten eine Privatrechnung aus. Der Patient kann somit auch privatärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Die Rechnung wird anschließend bei der Krankenkasse eingereicht, die ihren gesetzlichen Anteil erstattet. Den Rest übernehmen die Patienten selbst oder reichen die Rechnung an ihre Krankenzusatzversicherung weiter. Die Kostenerstattung ermöglicht es gesetzlich Versicherten, Privatbehandlungen durchführen zu lassen, ohne eine private Krankenversicherung abschließen zu müssen. Allerdings ist möglich, dass sie in Vorkasse gehen oder für die Krankheitskosten teilweise selbst aufkommen müssen.

Kann ich mit einem Bonusprogramm tatsächlich sparen?

Jede Krankenkasse kann selbst über ihr Bonusprogramm entscheiden, weshalb es erhebliche Unterschiede bezüglich deren Leistung und Nutzen gibt. Doch grundsätzlich profitieren Versicherte von einem Bonusprogramm nahezu immer. Denn sie können nicht nur eine höhere finanzielle Beteiligung bei bestimmten Behandlungen erhalten. Auch übernehmen einige Krankenkassen über ihr Bonusprogramm Leistungen, die nicht in den Grundleistungen vorgesehen sind.

Kann ich die gesetzliche Krankenversicherung kündigen und wechseln?

Ja, Versicherte können ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Dafür gilt eine Frist von zwei Monaten, die Kündigung erfolgt somit zum Ende des übernächsten Monats. Allerdings besteht eine Mindestversicherungsdauer. Gesetzlich Versicherte können erst kündigen, wenn sie mindestens 18 Monate bei derselben Krankenkasse Mitglied waren. Eine Ausnahme besteht nur wenn:

  • die Kasse ihren Zusatzbeitrag erhöht oder
  • den Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder
  • die Senkung einer Prämienerstattung erfolgt.

Was sollten gesetzlich Versicherte beim Wechsel ihrer Krankenkasse beachten?

Bei einem Kassenwechsel müssen gesetzlich Versicherte darauf achten, dass sie die Kündigungsfrist von zwei Monaten sowie die Mindestversicherungsdauer von 18 Monaten einhalten. Außerdem muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Die Kassen müssen dieser innerhalb von 14 Tagen stattgeben und eine entsprechende Bestätigung versenden. Diese wird bei der neuen Krankenkasse eingereicht, damit ein nahtloser Übergang stattfinden kann. Die neue Krankenversicherung stellt dann eine Mitgliedsbescheinigung aus, die dem Arbeitgeber des Versicherten vorzulegen ist.

Hier geht es zur Informationsseite für Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse

Genderhinweis

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Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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