Das Lehramtsreferendariat in Mecklenburg-Vorpommern. Alles zum Vorbereitungsdienst

Stand der Informationen: März 2026

Quick-Check: Termine & Dokumente für 2026

  • Dauer: 18 Monate (Zweigleisige Ausbildung an Schule und Studienseminar).
  • Einstellungstermine: Regulär zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres.
  • Bewerbungsfristen: Meist ca. 6 Monate vorab (Online-Portal des Landes MV beachten).
  • Beamtenstatus: Ernennung zur Beamtin / zum Beamten auf Widerruf (BaW).
  • Krankenversicherung: 50 % Beihilfe durch das Land – die restlichen 50 % sichern Sie über eine günstige PKV für Anwärter ab.

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Studienabschluss! Der nächste große Schritt auf Ihrem Weg zur voll ausgebildeten Lehrkraft steht an: das Lehramtsreferendariat (Vorbereitungsdienst) in Mecklenburg-Vorpommern. In dieser spannenden, aber oft auch sehr fordernden Zeit prasseln unzählige neue Informationen auf Sie ein.

Als angehende Lehrkraft im Beamtenverhältnis auf Widerruf genießen Sie besondere Privilegien, tragen aber auch neue organisatorische Verantwortung. Wir begleiten Sie durch den Dschungel der Anträge und zeigen Ihnen detailliert, was Sie 2026 für Ihr Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern wissen müssen – vom Ablauf über das Gehalt bis hin zur richtigen Absicherung.

1. Ausführlicher Ablauf des Referendariats in MV

Der Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern dauert regulär 18 Monate. Die Ausbildung findet zweigleisig statt und teilt sich in die praktische Arbeit an Ihrer Ausbildungsschule und die theoretische Fundierung an einem der Studienseminare (z. B. in Rostock, Greifswald, Schwerin oder Neubrandenburg).

  • Einführungsphase: In den ersten Wochen hospitieren Sie hauptsächlich im Unterricht erfahrener Lehrkräfte und übernehmen erste, begleitete Unterrichtsversuche (angeleiteter Unterricht).
  • Hauptphase (Eigenverantwortlicher Unterricht): Schnell übernehmen Sie eigene Klassen und unterrichten eigenverantwortlich. Hier sammeln Sie die wichtigste Praxiserfahrung, während Sie parallel in den Fachseminaren didaktische Konzepte erarbeiten.
  • Prüfungsphase: Das Referendariat endet mit der Zweiten Staatsprüfung. Diese besteht aus Unterrichtspraktischen Prüfungen (Lehrproben) in Ihren Fächern, einer mündlichen Prüfung sowie einer schriftlichen Hausarbeit.

2. Gehalt, Besoldung und Zuschläge 2026

Mit dem Start in den Vorbereitungsdienst erhalten Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf Anwärterbezüge. Das Land Mecklenburg-Vorpommern passt die Besoldung regelmäßig an. Ihr Einkommen setzt sich aus dem Grundbetrag und individuellen Familienzuschlägen zusammen.

Besoldungstabelle für Lehramtsanwärter MV (Stand 2026)

Besoldungsgruppe / Lehramt Grundbetrag (brutto)* Zuschlag Stufe 1 (Verheiratet)** Zuschlag Stufe 2 (1 Kind)***
AW A 12 (z.T. Grundschule) ca. 1.680,00 € + ca. 160,00 € + ca. 297,00 €
AW A 13 / A 13Z (Regionale Schule, Gymnasium, Sonderpäd.) ca. 1.713,00 € + ca. 160,00 € + ca. 297,00 €

*Hinweis: Beträge gerundet, Basis 2025/2026. Ab April 2026 greift voraussichtlich eine lineare Erhöhung von 2,8 %.
**Stufe 1 gilt für Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Anwärter.
***Stufe 2 umfasst den Betrag der Stufe 1 plus den Kinderzuschlag für das erste Kind. Für weitere Kinder steigen die Beträge deutlich an.

3. Beihilfe und Krankenversicherung (PKV vs. GKV)

Mit der Ernennung auf Widerruf werden Sie versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Dienstherr übernimmt fortan über die Beihilfe 50 % Ihrer beihilfefähigen Krankheitskosten. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt dieser Satz auf 70 %.

Wichtig: Die Beihilfe optimal ergänzen

Da die Beihilfe nur einen Teil der Kosten abdeckt, müssen Sie die verbleibenden 50 % (bzw. 30 %) absichern. Der wirtschaftlichste Weg ist für fast alle Referendare der Wechsel in die private Krankenversicherung. Lesen Sie hierzu alle wichtigen Details in unserem Artikel PKV oder GKV im Referendariat.

Hinweis: Mecklenburg-Vorpommern bietet derzeit nicht die sogenannte pauschale Beihilfe an. Bleiben Sie freiwillig in der GKV, müssen Sie den vollen Beitrag (rund 18-20 % Ihrer Bezüge) komplett selbst zahlen. Die PKV-Anwärtertarife sind daher meist die weitaus bessere Wahl.

4. Der Weg zum Amtsarzt

Vor der Ernennung prüft das Gesundheitsamt Ihre gesundheitliche Eignung für das Beamtenverhältnis. Bringen Sie zu diesem Termin eventuelle Facharztbefunde mit. Keine Panik: Ein leicht erhöhter BMI oder Allergien sind heute meist kein Ablehnungsgrund mehr. Lesen Sie hier unsere detaillierten Tipps rund um die amtsärztliche Untersuchung von Beamten.

5. Möglichkeiten für Lehramtsreferendare mit Behinderung

Das Land fördert die Einstellung von schwerbehinderten Menschen. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 (oder Gleichstellung) profitieren Sie von Schutzmaßnahmen:

  • Nachteilsausgleich: Bei Prüfungen können z.B. Zeitverlängerungen gewährt werden.
  • Gesundheitliche Eignung: Beim Amtsarzt reicht ein Mindestmaß an körperlicher Eignung.
  • Einsatzort: Ihre individuellen Mobilitätseinschränkungen werden besonders berücksichtigt.

6. Quereinstieg 2026 in Mecklenburg-Vorpommern

Um dem Lehrkräftemangel zu begegnen, bietet MV gute Bedingungen für Quer- und Seiteneinsteiger:

  1. Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst: Mit einem passenden Master-/Diplom-Abschluss können Sie nach einer pädagogischen Grundqualifizierung das Referendariat berufsbegleitend absolvieren und verbeamtet werden.
  2. Seiteneinstiegsqualifizierung (SEQ): Für Personen mit Bachelor bietet das Land befristete Angestelltenverhältnisse mit beruflicher Nachqualifizierung.

Achtung: Quereinsteiger im Angestelltenverhältnis erhalten keine Beihilfe, sondern sind in der GKV versichert.

7. Absicherung bei Dienstunfähigkeit

Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf haben Sie in den ersten Jahren keinen Anspruch auf staatliches Ruhegehalt. Im Falle einer Dienstunfähigkeit werden Sie entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Eine private Absicherung ist existenziell. Achten Sie auf eine echte, allgemeine Beamtenklausel. Erfahren Sie hier alles Wichtige zur Dienstunfähigkeitsversicherung.

8. Rechtliche Grundlagen der Lehrerausbildung in MV

Für Ihr Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern sind vor allem diese Gesetze relevant:

  • Lehrerbildungsgesetz (LehbildG M-V): Regelt die Phasen der Lehrkräftebildung.
  • Verordnung über den Vorbereitungsdienst (APVO Lehr M-V): Prüfungsordnungen, Lehrproben und Abläufe der Seminarphasen.

9. Häufige Fragen (FAQ) zum Referendariat in MV

Gibt es eine Altersgrenze für die Verbeamtung in MV?

Ja, die Regelaltersgrenze liegt bei der Vollendung des 40. Lebensjahres. Es gibt jedoch großzügige Ausnahmen (z.B. für Kindererziehung oder Pflege).

Muss ich mich für das Referendariat zwingend privat versichern?

Nein, es steht Ihnen frei, als freiwilliges Mitglied in der GKV zu bleiben. Da MV jedoch keine pauschale Beihilfe zahlt, ist der GKV-Beitrag meist so hoch, dass ein PKV-Anwärtertarif die einzig sinnvolle Wahl darstellt.

Wie vergleiche ich die Tarife am besten?

Nutzen Sie hierfür gerne unsere kompakte Checkliste GKV oder PKV für Referendare, um alle Vor- und Nachteile übersichtlich abzuwägen.

Sie haben Fragen zu Ihrer Beihilfe oder der passenden Absicherung?

Jede gesundheitliche und persönliche Lebenssituation ist absolut individuell. Damit Sie sich voll auf Ihre ersten Unterrichtsstunden in Mecklenburg-Vorpommern konzentrieren können, helfen wir Ihnen gerne, nicht nur Licht ins Dunkel rund um das Thema Beihilfe zu bringen.

Zusätzlich prüfen die Experten der Maklerabteilung wenn Sie es wünschen, gerne unverbindlich und diskret mit Ihnen, welche Anwärtertarife für 2026 am besten zu Ihren Bedürfnissen passen.

Wählen Sie einfach Ihr Thema für eine Onlineberatung aus.

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Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.

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