Dauer des Referendariats
18 Monate
Praxisphasen und Praxissemester
Praxisphasen, keine Praxissemester
Rechtliche Grundlage
Gesetz über die Lehrerbildung in Mecklenburg-Vorpommern
(Lehrerbildungsgesetz – LehbildG M-V)
Schulformen
Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Hauptschulen, Lehramt an Realschulen, Lehramt an Gymnasien, Lehramt an beruflichen Schulen, Lehramt an Förderschulen
Einstellungstermine und Bewerbungsfrist
1.02. und 1.08.
Altershöchstgrenze für die Verbeamtung
40 Jahre
Eine Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern ist seit 2014 bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen möglich, ansonsten erfolgt die Einstellung im Angestelltenverhältnis.
Beihilfebemessungssatz / Krankenversorgung
Beihilfeberechtigter 50% , Kind 80%, In einigen Bundesländern gelten andere Beihilfe-Sätze. Informationen zu den Bemessungssätzen zur Beihilfe der Länder …hier
Anwärterbezüge
Informationen zur Beamtenbesoldung finden Sie hier unter Besoldungstabellen.
[the_ad id=“24693″]
Bezüge nach dem Referendariat – A13 (durchschnittlich )
56.926,84 € (DGB Besoldungsbericht 2014)
Abschlüsse: Staatsprüfung – Bachelor – Master
1. und 2. Staatsprüfung
Einstellungsbedarf Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern
Ausführliche Informationen zu Einstellungschancen für Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern, bzw. den Bericht zum Einstellungsbedarf in Zahlen finden Sie unter (keine aktuellen Informationen vorhanden)
Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Mecklenburg-Vorpommern