Das Lehramtsreferendariat in Hessen. Alles zum Vorbereitungsdienst

Die Ausbildung in Hessen findet an den zugewiesenen Schulen und am Studienseminar statt. Ausbildungsunterricht findet in Form von Hospitationen, angeleitetem Unterricht und eigenverantwortetem Unterricht statt:

Einführungsphase – Vorbereitungsdienst Hessen

Dauer
3 Monate, findet halbjährlich statt (Beginn meist 1. Mai oder 1. November)

Bewertung:
Nicht benotet, dient der Orientierung, Hospitation und Einführung. Inhalte und Veranstaltungen sind ohne Leistungsbewertung .

Inhalte
Allgemeine Einführung in Schule und Unterricht

Fachdidaktische Workshops

Rund 50–60 Präsenzstunden (z. B. 50 h Seminar, 40 h Beratung/Reflexion, 30 h Innovations-Workshops)

Praxisanteil
Hospitationen mit begleitendem Unterricht („angeleiteter Unterricht“) etwa 10 Std./Woche

Erstes Hauptsemester der Lehrerausbildung in Hessen

Im ersten Hauptsemester unterrichten Sie eigenverantwortlich etwa 10 bis 12 Stunden pro Woche.
Zusätzlich nehmen Sie an 4 bis 6 Stunden Hospitationen oder angeleitetem Unterricht teil – insgesamt ergibt sich somit ein wöchentlicher Praxisumfang von ca. 16 Stunden.

Darüber hinaus sind Sie rund 9 Stunden pro Woche im Studienseminar anwesend. Dort besuchen Sie vier Module sowie weitere Ausbildungsveranstaltungen zur Vertiefung Ihrer pädagogischen und didaktischen Kompetenzen.

Ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung ist auch die aktive Teilnahme an Elterngesprächen, Konferenzen und besonderen schulischen Veranstaltungen.

Je nach Möglichkeit können Sie zudem an Betriebspraktika und schulischen Erkundungen teilnehmen, um wertvolle Einblicke in unterschiedliche Bildungskontexte zu gewinnen.

Nicht vergessen!
Termingerechte Meldung zur Prüfung mit Abgabe des Portfolios und des Teilnahmenachweise des Erste- Hilfe-Kurs.
Zustimmung zur Teilnahme von Gästen an Ihrer Prüfung.

 

Zusammenfassung:

    • Dauer: 6 Monate

    • Unterrichtspraxis:

      • 10–12 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht pro Woche

      • 4–6 Stunden Hospitationen oder angeleiteter Unterricht

      • Insgesamt: 16 Stunden schulpraktische Tätigkeit pro Woche

    • Studienseminar:

      • Ca. 9 Stunden wöchentliche Präsenz

      • Bearbeitung von 4 Modulen

      • Teilnahme an weiteren Ausbildungsveranstaltungen

    • Weitere Ausbildungsinhalte:

      • Teilnahme an Elterngesprächen

      • Teilnahme an Konferenzen

      • Mitwirkung bei schulischen Veranstaltungen

      • Optional: Betriebspraktika und schulische Erkundungen (je nach Verfügbarkeit)

      • Studienverlauf abhängig vom gewählten Lehramtstyp (z. B. Gymnasium, Grundschule)

Zweites Hauptsemester Lehrerausbildung Hesse

Im zweiten Hauptsemester des Vorbereitungsdienstes in Hessen erwartet Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ein intensiver Mix aus eigenständiger Unterrichtspraxis, Seminarveranstaltungen und Prüfungsvorbereitung. Das Semester dauert sechs Monate und dient der Vertiefung pädagogischer und didaktischer Kompetenzen.

Sie gestalten zehn bis zwölf Stunden eigenverantwortlich Unterricht und nehmen zusätzlich an vier bis sechs Stunden Hospitationen oder angeleitetem Unterricht teil – insgesamt sechzehn Unterrichtsstunden. Die wöchentliche Anwesenheit im Studienseminar beträgt rund neun Stunden. Diese Zeit ist aufgeteilt in vier Module sowie weitere Ausbildungsveranstaltungen.

Darüber hinaus stehen die Teilnahme an Elterngesprächen, Konferenzen und besonderen schulischen Veranstaltungen auf dem Programm. Je nach Möglichkeit werden auch Betriebspraktika oder schulische Erkundungen durchgeführt.

Ein zentraler Bestandteil dieses Semesters ist die Anmeldung und Anfertigung der pädagogischen Facharbeit. Zusätzlich müssen Sie sich fristgerecht zur Prüfung anmelden. Dazu gehört auch die Abgabe Ihres Portfolios sowie des Teilnahme-Nachweises für den Erste-Hilfe-Kurs. Vergessen Sie nicht, die Zustimmung zur Teilnahme von Gästen an Ihrer Prüfung rechtzeitig zu erklären.

Zusammenfassung – Zweites Hauptsemester in Hessen:

  • Dauer: 6 Monate

  • Unterrichtspraxis: 10–12 Stunden eigenständig, 4–6 Stunden Hospitation/angeleiteter Unterricht

  • Seminar: ca. 9 Stunden pro Woche (Module & Veranstaltungen)

  • Zusätzliche Aufgaben: Elterngespräche, Konferenzen, Schulveranstaltungen

  • Optional: Betriebspraktika und Erkundungen

  • Wichtig:

    • Anmeldung zur Prüfung

    • Abgabe Portfolio & Erste-Hilfe-Nachweis

    • Zustimmung zur Teilnahme für Gäste bei der Prüfung

    • Erstellung der pädagogischen Facharbeit

 

Prüfungssemester

Im Prüfungssemester (Dauer 6 Monate) sollen 6 bis 8 Stunden eigenständiger Unterricht erteilt werden und  bis 6 Stunden stehen für Hospitationen oder angeleiteten Unterricht zur Verfügung (insgesamt 12 Stunden).

Wöchentlich sechs bis acht Stunden eigenverantworteter Unterricht, davon sollten mindestens
zwei Stunden Hospitationen und
bis zu vier Unterrichtsstunden mit Mentorenbetreuung stattfinden.

Bis zur Prüfung ist eine wöchentliche Anwesenheit von etwa vier Stunden im Studienseminar (ein Modul und weitere Ausbildungsveranstaltungen) Pflicht.

Auch die Teilnahme an Elterngesprächen, Konferenzen und besonderen schulischen Veranstaltungen sind vorgesehen.

Vorbereitung auf Prüfung
Der Prüfungstermin ist der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst spätestens vier Wochen vorher mitzuteilen.
Die Aufgabe für die mündliche Prüfung wird erst am Prüfungstag mitgeteilt.

Abgabe der pädagogischen Facharbeit.

Welches ist die beste Krankenversicherung für Referendare in Hessen?

Anders als ein Arbeitnehmer erhält ein Referendar in Hessen keinen Zuschuss zur Krankenversicherung.
Dies liegt daran, dass ein Referendar beihilfeberechtigt ist.
Somit werden, gemäß Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes je nach familiärer Situation 50%-70%  der Gesundheitskosten von dem Dienstherren als Versorgung in Form von Beihilfe getragen. Die Lücke muss mittels einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden.
Diese Restkostenversicherung ist Pflicht.

Es besteht zwar die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, jedoch ist die private Krankenversicherung in den meisten Fällen aus wirtschaftlicher Sicht kostengünstiger und bietet bei der Wahl des richtigen Tarif auch bessere Leistungen.
Der Grund hierfür ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine anteilige Versicherung bietet, sondern nur den 100% Schutz. Das bedeutet, dass der Referendar auf die Zuwendung des Dienstherren verzichtet und die Beiträge zur gesetzlichen Kasse in vollem Umfang allein tragen muss.

Monatsbeiträge – Beispiele:
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) inklusive Pflegeversicherung
1650 Euro Bruttoeinnahmen = ca. 280-320 Euro.
2000 Euro Bruttoeinnahmen = ca. 325- 370Euro

Private Krankenversicherungen (PKV) inklusive Pflegeversicherung
Der Monatsbeitrag beträgt für einen gesunden Beamten mit  50%Beihilfesatz und je nach
gewünschter Leistung
Eintrittsalter 25 Jahre beispielweise ab 70 Euro.
Eintrittsalter 32 Jahre beispielweise ab 85 Euro.

Wichtig ist, dass die Gewährung der Anwärtertarife nur bis zu bestimmten Altersgrenzen erfolgen.
Dies ist meistens das 34. Lebensjahr, allerdings gibt es auch Anbieter, die das 36. oder 38. Lebensjahr
als Grenze festgelegt haben.

Auch der Vergleich von Beitrag und Leistung ist wichtig, denn zwischen den ca. 50 privaten Anbietern besteht ein oft großer Leistungsunterschied. Generell gilt, dass jeder Vertrag individuell verglichen werden sollte. Empfehlungen von Kollegen und Kommilitonen sind zwar gut gemeint, helfen aber nur wenig und stellen bestenfalls Indizien dar.
Gerne erstellen wir Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Übersicht der verfügbaren Anbieter und errechnen Beiträge und Leistungsunterschiede für Sie als Referendar.
Fordern Sie Ihre persönliche Übersicht jetzt hier bei uns an

Hier finden Sie weitere Informationen über den Vorbereitungsdienst in Hessen.

Das Lehramtsreferendariat in Hessen – Dauer des Referendariats

21 Monate

Praxisphasen und Praxissemester

Praxisphasen inklusive Praxissemester

Rechtliche Grundlage

Hessisches Lehrerbildungsgesetz, Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV)

Schulformen

Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Hauptschulen, Lehramt an Realschulen Lehramt an Gymnasien, Lehramt an beruflichen Schulen, Lehramt an Förderschulen

Einstellungstermine und Bewerbungsfrist zum Vorbereitungsdienst in Hessen

Die Einstellungstermine für den Vorbereitungsdienst

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt in Hessen halbjährlich jeweils zum 1. Mai und 1. November.

Bewerbungszeitraum im Hauptverfahren

WICHTIG! Zur Bewerbung im Hauptverfahren muss die endgültige Gesamtnote vorliegen.

2. July –  1. Januar  für den Einstellungstermin am  1.Mai.
2. Januar – 1 July     für den Einstellungstermin am  1.November.

Bewerbungszeitraum im Nachrückverfahren-Vorbereitungsdienst Hessen

2.Januar – 15.März    für den Einstellungstermin am 1.Mai.
2.Juli-15.September für den Einstellungstermin am 1.November.

Altershöchstgrenze für die Verbeamtung in Hessen

Für die Verbeamtung in Hessen liegt die Altershöchstgrenze bei der Vollendung des 50 Lebensjahres.

Beihilfebemessungssatz/Krankenversorgung

Beihilfeberechtigter 50% ambulant,  65% Stationär + 5% je Angehöriger , max. 85%, 

Anwärterbezüge in Hessen

(Stand 2024)
A 12    1.602,71 Euro  (Grundbetrag)
A 13   1.640,83 Euro (Grundbetrag)
Informationen zur Beamtenbesoldung finden Sie hier unter Besoldungstabellen.

Bezüge nach dem Referendariat – A13 in Hessen

A13 – Monatliche Bezüge ohne Familienzuschlag oder andere Zuschläge
4.538,96 (Stufe 1) – 5.640,92 (Stufe 7)

Abschlüsse: Staatsprüfung –  Bachelor – Master

1. und 2. Staatsprüfung (Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Hauptschulen, Lehramt an Realschulen, Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Förderschulen)
Bachelor- / Master-Abschluss und 2. Staatsprüfung (Lehramt an beruflichen Schulen)

 

Quelle: Hessisches Kultusministerium

Referendariat nach Bundesländern – Lehramt 

Ratgeber Referendariat

Das Teilzeitreferendariat in den einzelnen Bundesländern

Genderhinweis

Genderhinweis

Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.