Das Lehramtsreferendariat in Baden-Württemberg (BW). Alles zum Vorbereitungsdienst

Informationen zum Lehramtsreferendariat Baden-Württemberg

Eineinhalbjähriger Vorbereitungsdienst

Der eineinhalbjährige Vorbereitungsdienst beginnt seit 2005 immer im Januar. Der erste Unterrichtstag beginnt nach den Weihnachtsferien. Für Lehramtsstudenten mit dem Fach Sport ist ein mindestens dreimonatiges Vereinspraktikum mit mindestens 24 Übungsdoppelstunden oder eine Trainerlizenz oder Übungsleiterlizenz vorgeschrieben.

Referendare, die an beruflichen Schulen ausgebildet werden, benötigen eine für die jeweilige Fachrichtung abgeleistete einschlägige Betriebspraxis bzw. Berufspraxis von 52 Wochen als Voraussetzung.
Für Bewerber mit einer wissenschaftlichen Prüfung für die allgemeinbildenden Gymnasien ist dieses Praxiserfordernis auf 13 Wochen reduziert.

Seiteneinsteiger ins Lehramtsreferendariat

Für Seiteneinsteiger ins Lehramtsreferendariat mit Hochschulabschluss (Diplom oder Master) in Chemie, Informatik, Mathematik, Physik oder Magister in Latein muss ein zweites Fach aus dem Studium (in der Regel werden Physik, Mathematik, Chemie, Deutsch oder Geschichte anerkannt) abgeleitet werden können. Für eine Anerkennung müssen als Beifach 30 Semesterwochenstunden und für ein Hauptfach (Lehrbefähigung für alle Stufen) 50 Semesterwochenstunden (kurz SWS) nachgewiesen werden. Bei Seiteneinsteigern an beruflichen Schulen wird ebenfalls eine Anerkennung mit 30 SWS in affinen und mit 50 SWS in nichtaffinen Fächern vorgenommen.

Seit 2009 gilt dass die Bewerber, wegen der angespannten Bewerbersituation an Gymnasien, mit einem der Fächer Chemie, Mathematik oder Physik beliebige Fächerkombinationen auswählen können.

Studienreferendar (erstes Halbjahr)

Im ersten Halbjahr (Dienstbezeichnung Studienreferendar) werden Unterrichtsbesuche und Abhalten von einzelnen Unterrichtsabschnitten, möglichst in allen Jahrgangsstufen und unter der Anleitung eines Ausbildungslehrers vorgenommen. Hierzu muss parallel einmal in der Woche an Unterrichtsveranstaltungen an einem Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung teilgenommen werden. Diese beziehen sich auf allgemeine Didaktik und Fachdidaktik für die jeweiligen Fächer. Ferner wird am Seminar Schulrecht und Beamtenrecht und an der Schule Schulkunde unterrichtet. Die Note wird auf dem Zeugnis angegeben, fließt aber nicht in das Gesamturteil ein.

Im zweiten und dritten Halbjahr hält der Referendar/die Referendarin eigenverantwortlich Unterricht ab (Umfang: 9–12 Wochenstunden) und teilweise auch noch begleiteten Unterricht. Der eigenständige Unterricht wird aber dennoch häufig von einem Ausbildungslehrer besucht und mit dem Referendar besprochen. Auch in diesem Abschnitt soll der Referendar in allen Stufen Unterricht halten.
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Prüfungen:

Lehramtsreferendariat Baden-Württemberg
Am Ende des dritten Halbjahres erfolgt eine Prüfung in Form eines Unterrichtsbesuches, eine mündliche Prüfung in allgemeiner und Fachdidaktik, die schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit und die Bewertung durch den Schulleiter. All diese Prüfungen bilden die Laufbahnprüfung für das höhere Lehramt an Gymnasien und berechtigen die Berufsbezeichnung „Assessor des Lehramts“ zu führen. Eine Einstellung ist damit aber nicht automatisch verbunden.

Die praktische Prüfung wird für einen bestimmten Zeitraum angekündigt, für welchen der Referendar eine Übersicht über die behandelten Themen abzugeben hat. Das zuständige Regierungspräsidium sucht aus diesen Terminen einen aus, teilt ihn dem Referendar mit und beauftragt als Erstprüfer einen geeigneten Lehrer (in der Regel einen Fachberater), zweiter Prüfer ist ein Ausbildungslehrer des Seminars.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst.

Dauer des Referendariats

18 Monate

Rechtliche Grundlage

Landesbeamtengesetz (LBG)

Schulformen

Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Integrierten Sekundarschulen, Lehramt an Gymnasien, Lehramt an beruflichen Schulen

Einstellungstermine und Bewerbungsfristen-Baden-Württemberg

Einstellungstermine Vorbereitungsdienst

Erster Schultag im Januar (nach den Weihnachtsferien)

Bewerbungszeitraum für den Vorbereitungsdienst

15.März bis 15. Juni des Vorjahres wenn beabsichtigter Beginn des Vorbereitungsdienstes  Anfang Januar ist.

Bewerbungsfrist

Anmeldeschluss ist der 15.06.
WICHTIG!
Bis zum 15.06.2023 muss vorliegen:
Nachweis des 1. Hilfe-Kurs, des Betriebs-/Sozialpraktikum bzw. Vereinspraktikum und Rettungsschwimmer Silber.

Lehramt Sonderpädagogik:
Erster Schuljahr im Februar

Altershöchstgrenze für die Verbeamtung
42 Jahre

Beihilfebemessungssatz /  Krankenversorgung
Beihilfeberechtigter 50% , Kind 80%,  In einigen Bundesländern gelten andere  Beihilfe-Sätze.
Informationen zu den Bemessungssätzen zur Beihilfe der Länder finden Sie  …hier

Anwärterbezüge:

Lehramtsreferendariat Baden-Württemberg
Informationen zur Beamtenbesoldung finden Sie hier unter Besoldungstabellen.

Bezüge nach dem Referendariat – A13

A13 Monatliche Bezüge ohne Familienzuschlag oder andere Zuschläge
3.Jahres-Rhytmus:
4.715,13 Euro, 4.923,53 Euro,  5.131.19 Euro, 5.269,75 Euro ……
(Quelle: LBV)

Abschlüsse: Staatsprüfung –  Bachelor – Master

Lehramtsreferendariat Baden-Württemberg
1. und 2. Staatsprüfung

Einstellungsbedarf

Lehramtsreferendariat Baden-Württemberg

Ausführliche Informationen zu Einstellungschancen für Lehrer in Baden-Württemberg, bzw. den Bericht zum Einstellungsbedarf in Zahlen finden Sie unter Kultusportal Baden-Württemberg

Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Referendariat nach Bundesländern – Lehramt 

Ratgeber Referendariat

Krankenversicherung für Referendare

In Baden-Württemberg können Sie zwischen der individuellen oder pauschalen Beihilfe wählen.

Pauschale Beihilfe

Die pauschale Beihilfe ist für Beamte, die viele mitzuversichernde Familienmitglieder oder eine niedrige Besoldungsgruppe haben oder von der PKV abgelehnt werden, eine gute Alternative.
Die Beamten können 50 Prozent ihres GKV-Beitrags als Zuschuss erhalten. Allerdings ist der Zuschuss auf die Hälfte des Höchstbeitrags der Krankenkassen begrenzt.

Monatsbeiträge – Beispiele:
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) inklusive Pflegeversicherung
1.650 Euro  Bruttoeinnahmen = ca. 280-320 Euro.
2.000 Euro Bruttoeinnahmen = ca. 325- 370Euro

Hier finden Sie weitere Informationen zur pauschalen Beihilfe.

Individuelle Beihilfe

Private Krankenversicherungen (PKV) inklusive Pflegeversicherung
Der Monatsbeitrag beträgt für einen gesunden Beamten mit  50% Beihilfesatz und je nach
gewünschter Leistung
Eintrittsalter 25 Jahre beispielweise ab 70 Euro.
Eintrittsalter 32 Jahre beispielweise ab 85 Euro.

Gemäß Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes werden je nach familiärer Situation 50%-70%  der Gesundheitskosten von dem Dienstherren als Versorgung in Form von Beihilfe getragen. Die Lücke muss mittels einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden.
Diese Restkostenversicherung ist Pflicht.

Die Gewährung der Anwärtertarife erfolgt nur bis zu bestimmten Altersgrenzen.
Dies ist meistens das 34. Lebensjahr, allerdings gibt es auch Anbieter, die das 36. oder 38. Lebensjahr
als Grenze festgelegt haben.

Vergleich von Beitrag und Leistung

Auch der Vergleich von Beitrag und Leistung ist wichtig, denn zwischen den ca. 50 privaten Anbietern besteht ein oft großer Leistungsunterschied. Generell gilt, dass jeder Vertrag individuell verglichen werden sollte.
Empfehlungen von Kollegen und Kommilitonen sind zwar gut gemeint aber die Aussagen “Ich bin zufrieden mit meiner PKV” oder „Meine PKV erstattet alles“ sollten Sie hinterfragen.
Hinterfragen Sie ob der Empfehlende schon mehrere Jahre dort versichert ist, ob es schwere Krankheiten gab, welcher Leistungsumfang  versichert ist  u.s.w.

Vergleichen Sie  Leistungsumfang und Beiträge besser selbst.

Gerne erstellt Ihnen ein Spezialist von Info-Beihilfe eine kostenfreie und unverbindliche Übersicht der verfügbaren Anbieter und errechnen Beiträge und Leistungsunterschiede für Sie als Referendar.
Fordern Sie Ihre persönliche Übersicht für Referendare jetzt hier bei uns an

Referendariat nach Bundesländern Info

Das Teilzeitreferendariat in den einzelnen Bundesländern

Genderhinweis

Genderhinweis

Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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