Beamte erhalten im Regelfall von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss zu ihren Krankheitskosten in Form der Beihilfe. Dadurch müssen Sie als Privatversicherte lediglich eine Restkostenversicherung abschließen.
Staatsdiener können sich aber auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern.

Je nach Bundesland entfällt der Anspruch auf Beihilfe oder der Beamte erhält einen Zuschuss von
50% des Beitrags der gesetzlichen Krankenversicherung.

Dieser Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Beamte, nennt sich
„Pauschale Beihilfe“.
In einigen Bundesländern (z.B. Niedersachsen) gibt es keinen Zuschuss auf den Pflegebeitrag.

Als Vorreiter für den GKV-Zuschuss gilt seit 2018 das Land Hamburg.

Auch Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen bieten  ihren gesetzlich versicherten Beamten eine pauschale Beihilfe an.

Der GKV Zuschuss für Beamte

2018 führte das Land Hamburg das Zuschuss-Modell für gesetzlich versicherte Beamte ein.
Dadurch sollen Staatsdiener, die sich die Beiträge zur PKV nicht leisten können oder aus anderen Gründen gesetzlich versichert sind, finanziell entlastet werden.
Häufig sind davon Personen betroffen, die viele mitzuversichernde Familienmitglieder, eine niedrige Besoldungsgruppe oder  Vorerkrankungen haben.
Am 01.01.2020 zogen auch die Länder Thüringen, Bremen, Berlin und Brandenburg nach und bieten ihren Beamten nicht nur individuelle Beihilfe, sondern auch pauschale Beihilfe.
Berlin und Baden-Württemberg sind seit dem 01.01.2023 dabei.
2024 folgte Niedersachsen, Sachsen

  • Der Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte orientiert sich am Arbeitgeberanteil zur GKV. Der Dienstherr übernimmt die Hälfte der Kosten der Krankenabsicherung, maximal 50 Prozent des Höchstbeitrags zur GKV.
    Nicht jedes Land übernimmt auch 50 % des Beitrags der Pflegeversicherung.

Nehmen Beamte die pauschale Beihilfe in Anspruch, haben sie und ihre Angehörigen keine weiteren Beihilfe-Ansprüche. Allerdings können Familienmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos über die Familienversicherung mitversichert werden.

Wichtig: Die Entscheidung, sich in der GKV gesetzlich zu versichern, ist unwiderruflich. Ein Wechsel in die klassische Beamtenversicherung der PKV ist somit ausgeschlossen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Beamten sich für das Prinzip der Kostenerstattung in der GKV entscheiden.

So funktioniert die pauschale Beihilfe in Kombination mit einer gesetzlichen Krankenversicherung

Beamte, die in der GKV verbleiben, werden als freiwillig versichertes Mitglied abgesichert, da sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich, bemisst sich der Beitrag für ihre Absicherung anhand des monatlichen Einkommens.

Die Pauschale Beihilfe wird zusammen mit der Besoldung ausbezahlt. Die Beamten können 50 Prozent ihres GKV-Beitrags als Zuschuss erhalten. Allerdings ist der Zuschuss auf die Hälfte des Höchstbeitrags der Krankenkassen begrenzt. 2024 liegt dieser bei freiwillig Versicherten bei ca.780,00 Euro monatlich.

Liegt ihr GKV-Beitrag unter dem Höchstbeitrag, erhalten sie auch nur die Hälfte der tatsächlichen Kosten.

Beispiel:
Die Kosten für die freiwillig gesetzliche Krankenabsicherung eines Beamten belaufen sich auf 500 Euro monatlich. Der Dienstherr beteiligt sich zu 50 Prozent an den Kosten. Der Beamte erhält somit einen Zuschuss von 250 Euro, der monatlich mit seiner Besoldung ausbezahlt wird.

So hoch ist der Beitrag zur GKV

Die Höhe des Beitrags zur GKV ist einkommensabhängig. Steigt die Besoldung, erhöht sich der Beitrag. Im Umkehrschluss reduziert sich die Prämie, wenn die Beamten beispielsweise aufgrund von Teilzeitarbeit ein niedrigeres Einkommen haben.
Da Staatsdiener im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse erhalten, gilt für sie der ermäßigte Beitragssatz von 14 % des Bruttoeinkommens.
Hinzu kommt ein individueller Zusatzbeitrag, der bei jeder Krankenkasse verschieden ist.
Im Durchschnitt liegt der Zusatzbeitrag bei 1,7 % des Bruttoeinkommens.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einen Mindestbeitrag und einen Höchstbeitrag.
2024 gilt die Mindestbemessungsgrundlage von  monatlich 1.178,33 Euro.
Somit zahlen freiwillig Versicherte ohne Krankengeldanspruch mindestens 179,11 Euro monatlich für die GKV.

Als Höchstbeitrag wurden für das Jahr 2024  jährlich bei 62.100 Euro und monatlich 5.175 Euro Brutto festgelegt.
Liegt die Besoldung über diesem Betrag, fallen für das zusätzliche Einkommen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Beispiel zur Beitragsberechnung

Besoldung 3.986,53 Euro

 

Beitragssatz 14 Prozent

Besoldung 5.555,24 Euro (gedeckelt auf 4.687,50 Euro)

Beitragssatz 14 Prozent

GKV-Beitrag: 558,11 Euro monatlich zzgl. Zusatzbeitrag

Pauschale Beihilfe: 279,05

GKV-Beitrag: 656,25 Euro zzgl. Zusatzbeitrag

Pauschale Beihilfe: 328,12 Euro

Ist die pauschale Beihilfe sinnvoll?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die pauschale Beihilfe sinnvoll sein kann.
Denn sie bietet gesetzlich versicherten Beamten eine Art Ausgleich zu den entfallenen Beihilfe-Ansprüchen.
Ob sich Beamte allerdings aufgrund des Zuschusses bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern sollten, anstatt die beihilfekonforme PKV zu beanspruchen, lässt sich pauschal nicht beantworten.

Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung bieten im Krankheitsfall einen angemessenen Versicherungsschutz. Zwar gilt die PKV gemeinhin als leistungsstärker, doch nur dann, wenn auch ein guter Tarif gewählt wurde.

Bei einer privaten Krankenversicherung muss für jede versicherte Person ein Vertrag mit einem eigenen Beitrag abgeschlossen werden.
Bei kinderreichen Beamten kann die PKV daher teurer werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet hingegen die Möglichkeit, Kinder und erwerbslose Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos in der Familienversicherung abzusichern.

Beide Formen der Krankenversicherung bietet sowohl Vorteile als auch Nachteile.
Daher muss individuell personenbezogen und von der familiären Situation abhängig entschieden werden, ob sich ein Beamter gesetzlich oder privat absichern sollte.

Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks zur pauschalen Beihilfe:

“Von der Einführung der Pauschalen Beihilfe profitieren vor allem diejenigen, die sich die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung nicht leisten können: Beamtinnen und Beamten mit vielen Kindern, einem geringen Verdienst oder Vorerkrankungen. Diese Menschen haben wir finanziell spürbar entlastet.“

Laut einer Auswertung des Hamburger Senats machen eher einkommensschwache Angestellte vom Wechselrecht Gebrauch. Fast 50 Prozent der Wechsler stammen aus einer unteren Besoldungsgruppe im allgemeinen Verwaltungsdienst.

Das spricht gegen den Zuschuss für Beamte zur GKV

In erster Linie darf der Zuschuss zur GKV für Beamte nicht ausschlaggebend für die Entscheidung der Krankenabsicherung sein. Denn ob die gesetzliche oder die private Krankenversicherung sinnvoller ist, sollte immer von Ihren persönlichen Umständen und Ihrer Lebenssituation abhängig sein.

Gegen eine Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse spricht, dass die gesetzlichen Kassen in den letzten Jahren immer wieder ihre Leistungen gekürzt haben.
Hingegen sind einmal vereinbarte Leistungsbausteine in der PKV garantiert.
Außerdem bietet die GKV nur begrenzt Versicherungsschutz im Ausland – und auch das nur innerhalb der EU. Allerdings dürfen die privaten Krankenversicherer ihre Beiträge anheben, um auf steigende Gesundheitskosten des Unternehmens zu reagieren, was zur finanziellen Belastung führen kann.

Wichtig zu wissen ist auch , dass Sie als Rentner ohne Anspruch auf eine gesetzliche Rente den Krankenkassenbeitrag auch auf Einkünfte aus z.B. Mieten und Kapitalerträgen zahlen. Dadurch können die GKV-Kosten im Alter sogar ansteigen.

Fazit

Nur 1,95 Prozent der Hamburger Beamten machten von der Wechseloption in Hamburg bisher Gebrauch. Ein Grund dafür könnte sein, dass für viele Beamte nach wie vor die private Krankenversicherung die bessere Absicherungsform darstellt. Auch Detlef Daubitz, zweiter Landesvorsitzender des DBB Brandenburg, erklärt in einem Interview mit cash.online, dass er die sogenannte pauschale Beihilfe ablehnt und sagt: „Aus meiner Sicht gibt es für Beamte daher heute keinen Grund mehr, sich gesetzlich zu versichern.“

Dem entgegen steht allerdings, dass die PKV nicht verallgemeinert für alle Beamte sinnvoll ist. So kann, je nach Lebenssituation, die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl darstellen. Finanzsenator Dr. Kollatz aus Berlin sagt dazu: „Die gesetzliche Krankenversicherung ist vor allem für Beamtinnen und Beamte mit niedrigeren Besoldungsgruppen und mitzuversichernden Familienmitgliedern eine echte Alternative„. Und für genau diese Zielgruppe, die sich trotz Beihilfe-Anspruch für die freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenkasse entscheidet, ist die Pauschale Beihilfe durchaus sinnvoll.

Genderhinweis

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