50% der Referendare denkt an Abbruch?

Umfrage 2026:

Quick-Check: Referendariat & Abbruch 2026

  • Die Realität: Mehr als die Hälfte der Referendare bundesweit zweifelt an der Fortsetzung der Ausbildung.
  • Beihilfe-Wegfall: Bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf erlischt der Beihilfeanspruch (i.d.R. 50 Prozent) mit sofortiger Wirkung.
  • Versicherung klären: Ohne Beihilfe droht eine 100-prozentige Kostenlast in der PKV, falls keine Sozialversicherungspflicht (GKV) eintritt. Kümmern Sie sich umgehend um eine Anwartschaftsversicherung.

Das Referendariat gilt als eine der anspruchsvollsten Ausbildungsphasen in Deutschland. Aktuelle Umfragedaten aus dem Jahr 2026 zeichnen jedoch ein hochgradig alarmierendes Bild: Weit über 50 Prozent der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter haben laut einer Umfrage der GEV bereits ernsthaft darüber nachgedacht, den Vorbereitungsdienst vorzeitig abzubrechen.

Wenn auch Sie sich überlastet fühlen, zeigt diese Umfrage deutlich: Sie sind mit Ihren Zweifeln nicht allein. Bevor Sie jedoch voreilige Entschlüsse fassen, ist es wichtig, die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen – insbesondere für Ihre Beihilfe und Krankenversicherung – genau zu kennen.

Die Hauptgründe für den Frust im Vorbereitungsdienst

Die Gründe, warum so viele talentierte junge Menschen das Schulsystem infrage stellen, sind vielfältig und strukturell tief verankert. Rückmeldungen von Betroffenen offenbaren klare Schwachstellen in der Ausbildungspraxis:

  • Permanenter Leistungsdruck: Die akribische Vorbereitung auf Unterrichtsbesuche und Entwürfe lässt kaum Raum für Erholung an Wochenenden.
  • Mangelndes Mentoring: Viele Anwärter berichten von einem Praxisschock an der Ausbildungsschule, bei dem verlässliche Ansprechpartner oder konstruktives Feedback fehlen.
  • Intransparente Bewertungssysteme: Subjektive Einschätzungen durch Fachleiter führen häufig zu enormen Frustrationen und Ohnmachtsgefühlen.
  • Zukunftsängste: Die Unsicherheit, ob nach dem Referendariat überhaupt eine Planstelle als Beamter auf Probe (BaP) angeboten wird, verstärkt den mentalen Druck erheblich.

Wichtiger Hinweis zu Ihrer Gesundheit

Die psychische Belastung im Referendariat kann rasch zu ernsthaften Erkrankungen führen. Informieren Sie sich rechtzeitig, wie Sie im Falle längerer Krankheitsausfälle abgesichert sind. Lesen Sie hierzu unseren Ratgeber zur Dienstunfähigkeit bei Beamtenanwärtern.

Abbruch: Was passiert mit der Beihilfe und der PKV?

Falls Sie nach reiflicher Überlegung den Entschluss fassen, das Referendariat zu beenden, hat dies weitreichende finanzielle und beamtenrechtliche Folgen. Solange Sie sich im Vorbereitungsdienst befinden, zahlt Ihr Dienstherr einen Beihilfesatz von in der Regel 50 Prozent (gemäß der aktuellen Beihilfeverordnungen des Bundes und der Länder). Den Rest deckt Ihre beihilfekonforme private Krankenversicherung (PKV).

Mit dem Tag der Aushändigung Ihrer Entlassungsurkunde endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Ab exakt diesem Datum erlischt Ihr Beihilfeanspruch vollständig. Die folgenden Szenarien zeigen, was Sie dann bezüglich Ihrer Krankenversicherung veranlassen müssen:

Ihr Status nach dem Abbruch Notwendige Schritte zur Krankenversicherung
Aufnahme einer Angestelltentätigkeit (sozialversicherungspflichtig) Sie werden automatisch wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wandeln Sie Ihre bestehende PKV unbedingt in eine Anwartschaftsversicherung um, falls Sie später in den Staatsdienst zurückkehren wollen.
Arbeitslosmeldung (Bezug von ALG I) Durch den Bezug von Arbeitslosengeld I tritt in der Regel ebenfalls die GKV-Pflicht ein. Melden Sie den Statuswechsel umgehend Ihrer privaten Krankenversicherung.
Neuorientierung ohne direkten Verdienst (z.B. Studium) Ohne Beihilfe müssten Sie 100 % der PKV-Beiträge selbst tragen. Prüfen Sie dringend die Möglichkeit eines Wechsels in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder in einen Studententarif, um hohe Beitragslasten zu vermeiden.

Tipps zum Durchhalten und rechtliche Alternativen

Bevor Sie dem Schuldienst endgültig den Rücken kehren, sollten Sie prüfen, ob nicht strukturelle Entlastungen oder externe Hilfen die Situation verbessern können. Häufig lässt sich das Referendariat durch gezielte Maßnahmen doch noch erfolgreich abschließen.

  • Unterbrechung statt Abbruch: Die meisten Bundesländer sehen vor, dass Sie den Vorbereitungsdienst aus gesundheitlichen oder wichtigen persönlichen Gründen zeitweise unterbrechen können. Sprechen Sie hierfür zwingend mit dem Personalrat und holen Sie ein ärztliches Attest ein.
  • Mut zur Lücke (Pareto-Prinzip): Verabschieden Sie sich von dem Anspruch, jede Unterrichtsstunde perfekt planen zu müssen. Fokussieren Sie sich auf die prüfungsrelevanten Besuche und halten Sie Alltagsstunden solide, aber arbeitsökonomisch.
  • Austausch mit dem Personalrat: Sollten Sie sich von Ausbildern unfair behandelt fühlen, ist der Personalrat für Referendare Ihr direkter und schützender Ansprechpartner. Zögern Sie nicht, diese Unterstützung einzufordern.
  • Netzwerke stärken: Der ehrliche Austausch mit anderen Lehramtsanwärtern im Seminar wirkt oft Wunder gegen das Gefühl der Isolation.

Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Referendariat Abbruch & Beihilfe

Behalte ich meine Beihilfe, wenn ich das Referendariat pausiere?

Nein, wenn Sie ohne Dienstbezüge beurlaubt werden oder das Beamtenverhältnis ruht, entfällt in der Regel auch der Beihilfeanspruch. Es gibt wenige Ausnahmen (z. B. Elternzeit), in denen spezielle Regelungen greifen. Sie müssen dann oft in der PKV in einen 100-Prozent-Tarif wechseln oder sich gesetzlich versichern.

Muss ich als Referendar meine Anwärterbezüge zurückzahlen, wenn ich abbreche?

Grundsätzlich müssen Sie die normalen Anwärterbezüge, die Sie für Ihre geleistete Dienstzeit erhalten haben, nicht zurückzahlen. Lediglich spezielle Anwärtersonderzuschläge, die an eine spätere Mindestdienstzeit als Beamter auf Probe (BaP) gekoppelt sind, können vom Dienstherrn zurückgefordert werden.

Kann ich das Referendariat nach einem Abbruch später neu starten?

Ein Wiedereinstieg in den Vorbereitungsdienst ist je nach Bundesland prinzipiell möglich. Die Rückkehr ist jedoch oft an strenge Bedingungen und Fristen gebunden. Klären Sie dies zwingend vor Ihrer Entlassung mit dem zuständigen Ministerium ab und sichern Sie sich für die Zwischenzeit über eine Anwartschaft in der PKV ab.

 

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