Das Lehramtsreferendariat in Berlin

Der Vorbereitungsdienst im Bundesland Berlin

Die Ausbildung zum Lehrer im Bundesland Berlin verläuft in zwei Phasen:

Die erste Phase

wird durch ein Universitätsstudium gebildet, welches mit der ersten Staatsprüfung oder aber einem lehramtsbezogenen Master-Abschluss (so er mit der ersten Staatsprüfung gleichgesetzt ist) endet, welches erfolgreich zum Abschluss gebracht wird.

Die zweite Phase

wird durch den Vorbereitungsdienst gebildet. Für die Bewerber und Bewerberinnen dauert der Vorbereitungsdienst einheitlich 24 Monate für alle Lehrämter. Liegt ein lehramtsbezogener Master-Abschluss vor so wird die Dauer für den gehobenen Dienst auf zwölf Monate reduziert, beträgt aber für Lehrämter des höheren Dienstes ebenfalls 24 Monate.
Für den Vorbereitungsdienst der höheren Laufbahn kann eine gleichwertige, praktische Ausbildungszeit aus dem Studium von bis zu zwölf Monaten angerechnet werden.
Der Vorbereitungsdienst findet in der Schule, in Fachseminaren und im allgemeinen Seminar statt. Für die Durchführung und Organisation ihrer Ausbildung ist der Leiter des schulpraktischen Seminars verantwortlich. Dieser ist auch verantwortlich für die Leitung des allgemeinen Seminars und die Vermittlung zwischen Ihnen und der jeweiligen Schulleitung. Von den zu absolvieren den Unterrichtsstunden entfallen zehn auf den Ausbildungsunterricht welchen sie selbstständig durchführen müssen. Sieben weitere Stunden werden für ihre Arbeit in den Seminaren angerechnet 9 Stunden stellen sie der Schule zur Verfügung. Über die Verteilung dieser 9 Stunden entscheidet die Schulleitung. Sie können allerdings für diesen Anteil Teilzeit beantragen.
Zudem haben sie an der Schule auch Verpflichtungen außerhalb des Unterrichts.
Das wären: die Durchführung von Elternabenden, bzw. Elternsprechtagen, die Mitwirkung an schulischen Gremien (Dienstbesprechung, Fachkonferenz, Gesamtkonferenz) und die Mitwirkung bei schulischen Veranstaltungen (zum Beispiel Ausflüge).

Wie auch in anderen Bundesländern sind Referendare für das Lehramt/Lehramtsanwärter nicht als Angestellte tätig sondern beihilfeberechtigt. Ihnen wird somit kein Gehalt, sondern eine Besoldung gezahlt somit entfällt auch der Arbeitgeberanteil für die Krankenversicherung der Beihilfeberechtigte zwischen 50 % und 70 % Beihilfe Ihres Dienstherrn für die Versorgung erhalten. Der Rest muss über eine private Krankenversicherung abgesichert werden.
Es besteht jedoch die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, in aller Regel ist allerdings die private Kasse aus wirtschaftlicher Sicht kostengünstiger und bietet bessere Leistung.

Aber Vorsicht: dies gilt nicht für jeden Tarif der angeboten wird, denn zwischen den 43 Anbietern herrscht ein großer Konkurrenzkampf welcher auf dem Rücken der unerfahrenen Dienstanfänger ausgetragen wird.
Aus diesem Grund bieten die Experten von Info-Beihilfe eine kostenlose Onlineberatung zum Thema Krankenversicherung an.
Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam ein Profil und erarbeiten welcher Tarif von welcher Gesellschaft für Ihre persönlichen Bedürfnisse am besten passt.
Das Ergebnis dieser Analyse erhalten Sie im Anschluss an unser Gespräch als PDF per E-Mail zugeschickt.

Schreiben Sie uns an: hesse[ät]info-beihilfe.de

Gerne sind wir für Sie da

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Hier finden Sie weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst in Berlin

Dauer des Referendariats

18 Monate

Praxisphasen und Praxissemester

Praxisphasen, aber kein Praxissemester

Rechtliche Grundlage

Lehrkräftebildungsgesetz (LBiG)

Angestelltenverhältnis

In Berlin werden Lehrkräfte  im Angestelltenverhältnis eingestellt. Lehrkräfte aus anderen Bundesländern werden nur dann weiterhin als Beamte in den Berliner Schuldienst übernommen, wenn ihr Beamtenverhältnis mindestens fünf Jahre bestanden hat.

Schulformen

Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Integrierten Sekundarschulen, Lehramt an Gymnasien, Lehramt an beruflichen Schulen

Einstellungstermine und Bewerbungsfrist

Einstellungstermin 01.02. , Bewerbungsfrist 22.09. des Vorjahres, Nachreichfrist 3.11.des Vorjahres Einstellungstermin 24.08. , Bewerbungsfrist 31.03. des Vorjahres, Nachreichfrist 12.05.des Vorjahres

Altershöchstgrenze für die Verbeamtung

In Berlin erfolgt keine Verbeamtung im Lehramt

Beihilfebemessungssatz/Krankenversorgung

In Berlin erfolgt keine Verbeamtung im  Lehramt, somit gibt es auch keine Beihilfe

Bezüge Laufbahnbewerber

Lehrer mit 1 Wahlfach 4.222,49€
Lehrer mit 1 Wahlfach 4741,67€
Studienrat 4762,84€

(DGB Besoldungsbericht 2019)

Abschlüsse: Staatsprüfung –  Bachelor – Master

Die Ausbildung beinhaltet  aufeinander aufbauende Bachelorgänge  und Masterstudiengänge. Durch den Studienabschluss „Master of Education“ erhält man die  Zugangsberechtigung zum Vorbereitungsdienst. Der Vorbereitungsdienst endet in Berlin mit der 2. Staatsprüfung.

Einstellungsbedarf Lehrer Berlin

In Berlin werden noch Lehrer gesucht.

Siehe auch: Lehrermangel in Berlin

Ausführliche Informationen zu Einstellungschancen für Lehrer in Berlin, bzw. den Bericht zum Einstellungsbedarf in Zahlen finden Sie unter ww.studienwahl.de/de/studieren/studienfelder/lehraemter/einfuehrung/uebersicht-ueber-laenderspezifische-bedarfsprognos01009.htm
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Besonderheiten der Ausbildung in Berlin:
Die Ausbildung erfolgt:
– für das Lehramt an Grundschulen in drei Fächern, darunter Mathematik und Deutsch.
– für das Lehramt an Gymnasien und ISS in zwei allgemeinbildenden Fächern.
– für das Lehramt an beruflichen Schulen erfolgt die Ausbildung  in einer beruflichen Fachrichtung und einem allgemeinbildenden Fach oder einer zweiten beruflichen Fachrichtung.

Man kann sich bei allen drei Lehrämtern auch für Sonderpädagogik entscheiden. Dafür muss man anstelle eines allgemeinbildenden Faches zwei sonderpädagogische Fachrichtungen wählen.

Referendariat nach Bundesländern – Lehramt 

Ratgeber Referendariat

Das Teilzeitreferendariat in den einzelnen Bundesländern

Genderhinweis

Genderhinweis

Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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