Diese Heilbehandlungen für Beamte sind in der Beihilfe beihilfefähig
Ärztlich verordnete, wissenschaftlich anerkannte Heilbehandlungen (wie z.B. Krankengymnastik, Massagen oder Fangopackungen) sind im notwendigen und angemessenen Umfang, bis zu den vom Finanzministerium vorgegebenen Höchstbeträgen beihilfefähig.
Voraussetzung hierfür ist aber, dass sie von Angehörigen der Heilberufe und Hilfsberufe durchgeführt werden, zum Beispiel von Krankengymnasten oder Masseuren, nicht etwa von Gymnastiklehrern oder Kosmetikern.
Elektrotherapie
Ultraschallbehandlung – auch Phonophorese, Behandlung eines oder mehrerer Körperabschnitte mit hochfrequenten Strömen (Kurz-, Dezimeter- oder Mikrowellen) , Behandlung eines oder mehrerer Körperabschnitte mit niederfrequenten Strömen (z. B. Reizstrom, diadynamischer Strom, Interferenzstrom, Galvanisation) , Gezielte Niederfrequenzbehandlung, Elektrogymnastik; bei spastischen oder schlaffen Lähmungen , Iontophorese , Zwei- oder Vierzellenbad , Hydroelektrisches Vollbad (z. B. Stangerbad), auch mit Zusatz – einschließlich der erforderlichen Nachruhe
Ergotherapie/Beschäftigungstherapie
Ziel der Ergotherapie ist das Fähigkeiten, die dem Patienten fehlen neu erworben oder wiederhergestellt werden. Abhängig vom Krankheitsbild gibt es verschiedene Therapieansätze, die alle das Ziel haben, die kognitiven und sensorischen Fähigkeiten wiederherzustellen. Auch die Förderung von handwerkliche Fähigkeiten oder das Training sozialer Kompetenzen und Alltagsfertigkeiten gehören dazu.
Erstattet werden im Bereich der Ergotherapie durch die Beihilfe:
Einzelbehandlungen bei motorischen Störungen, bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen und bei psychischen Störungen
Inhalationen
Inhalationen werden vom Arzt bei Erkrankungen der Atemwegsorgane verordnet.
Erstattet werden im Bereich der Inhalationen durch die Beihilfe:
Inhalationstherapie – auch mittels Ultraschallvernebelung, Radon-Inhalation im Stollen oder Radon-Inhalation mittels Hauben
Kältebehandlungen und Wärmebehandlungen
Erstattet werden im Bereich der Kältebehandlungen und Warmbehandlungen durch die Beihilfe:
Eisanwendung, Kältebehandlung wie z. B. Kompresse, Eisbeutel, direkte Abreibung, Eisanwendung, Kältebehandlung (z. B. Kaltgas, Kaltluft) großer Gelenke , Eisteilbad , Heißluftbehandlung oder Wärmebehandlung (Glühlicht, Strahler – auch Infrarot -) eines oder mehrerer Körperteile.
Krankengymnastik, Bewegungsübungen
Erstattet werden im Bereich der Krankengymnastik durch die Beihilfe:
Krankengymnastische Behandlung auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie, Bewegungsübungen, orthopädisches Turnen, Gerätegestützte Krankengymnastik , Extensionsbehandlung (z.B. Extensionstisch, Glissonschlinge, Perl’sches Gerät, Schrägbrett, Schlingentisch)
Lichttherapie
Erstattet werden im Bereich der Lichttherapie durch die Beihilfe:
Behandlung mit Ultraviolettlicht als Einzelbehandlung oder in einer Gruppe, Reizbehandlung eines oder mehrerer umschriebenen Hautbezirkes mit Ultraviolettlicht Quarzlampendruckbestrahlung eines oder mehrerer Felder
Logopädie
Erstattet werden im Bereich der Logopädie durch die Beihilfe:
Erstgespräch mit Behandlungsplanung und -besprechungen wird einmal je Behandlungsfall erstattet, Einzelbehandlung oder Gruppenbehandlungen bei Sprechstörungen, Sprachstörungen und Stimmstörungen.
Massagen
Erstattet werden im Bereich der Massagen durch die Beihilfe:
Massagen und Spezialmassagen einzelner oder mehrerer Körperteile (Bindegewebsmassage, Reflexzonenmassage, Segmentmassage, Periostmassage, Bürstenmassage und Colonmassage
Manuelle Lymphdrainage nach Dr. Vodde
Unterwasserdruckstrahlmassage – einschließlich der erforderlichen Nachruhe
Packungen, Hydrotherapie und Bäder
Erstattet werden im Bereich Bäder und Hydrotherapie durch die Beihilfe:
Heiße Rolle , Warmpackung eines oder mehrerer Körperteile (bei Verwendung von z. B. Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick, Paraffin, Fango-Paraffin, Moor-Paraffin, Pelose, Turbatherm ), Teilguss, Teilblitzguss, Wechselteilguss, Vollguss, Vollblitzguss, Wechselvollguss, Abklatschung, Abreibung, Abwaschung, Ansteigendes oder absteigendes Teilbad oder Vollbad, Wechsel-Teilbad oder Wechsel-Vollbad , Bürstenmassagebad, , Naturmoor-Halbbad oder Vollbad , Sandbäder – Teilbad oder Vollbad, Sole-Photo-Therapie, Medizinische Bäder mit Zusätzen (z.B. ätherische Öle, spezielle Emulsionen, vegetabilische Extrakte, mineralische huminsäurehaltige und salizylsäurehaltige Zusätze ), Gashaltiges Bad (z. B. Kohlensäurebad, Sauerstoffbad), Radon-Bad
Jede der Behandlungen immer einschließlich der erforderlichen Nachruhe
Podologische Therapie
Die Aufwendungen der medizinischen Fußpflege durch Podologen sind nur bei der Diagnose „Diabetisches Fußsyndrom“ beihilfefähig.
Nur mit dieser Diagnose sind Hornhautabtragung und /oder Nagelbearbeitung an einem Fuß oder beiden Füßen beihilfefähig.