Diese Heilbehandlungen für Beamte sind in der Beihilfe beihilfefähig

Ärztlich verordnete, wissenschaftlich anerkannte Heilbehandlungen (wie z.B. Krankengymnastik, Massagen oder Fangopackungen) sind im notwendigen und angemessenen Umfang, bis zu den vom Finanzministerium vorgegebenen Höchstbeträgen beihilfefähig.
Voraussetzung hierfür ist aber, dass sie von Angehörigen der Heilberufe und Hilfsberufe durchgeführt werden, zum Beispiel von Krankengymnasten oder Masseuren, nicht etwa von Gymnastiklehrern oder Kosmetikern.

Elektrotherapie

Ultraschallbehandlung – auch Phonophorese, Behandlung eines oder mehrerer Körperabschnitte mit hochfrequenten Strömen (Kurz-, Dezimeter- oder Mikrowellen) , Behandlung eines oder mehrerer Körperabschnitte mit niederfrequenten Strömen (z. B. Reizstrom, diadynamischer Strom, Interferenzstrom, Galvanisation) , Gezielte Niederfrequenzbehandlung, Elektrogymnastik; bei spastischen oder schlaffen Lähmungen , Iontophorese , Zwei- oder Vierzellenbad , Hydroelektrisches Vollbad (z. B. Stangerbad), auch mit Zusatz – einschließlich der erforderlichen Nachruhe

Ergotherapie/Beschäftigungstherapie

Ziel der Ergotherapie ist das Fähigkeiten, die dem Patienten fehlen neu erworben oder wiederhergestellt werden. Abhängig vom  Krankheitsbild gibt es verschiedene Therapieansätze, die alle das Ziel haben, die kognitiven und sensorischen Fähigkeiten wiederherzustellen. Auch die Förderung von handwerkliche Fähigkeiten oder das Training  sozialer Kompetenzen und Alltagsfertigkeiten gehören dazu.
Erstattet werden im Bereich der Ergotherapie durch die Beihilfe:
Einzelbehandlungen  bei motorischen Störungen,  bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen und bei psychischen Störungen

Inhalationen

Inhalationen werden vom Arzt bei Erkrankungen der Atemwegsorgane verordnet.
Erstattet werden im Bereich der Inhalationen durch die Beihilfe:
Inhalationstherapie – auch mittels Ultraschallvernebelung, Radon-Inhalation im Stollen oder Radon-Inhalation mittels Hauben

Kältebehandlungen und Wärmebehandlungen

Erstattet werden im Bereich der Kältebehandlungen und Warmbehandlungen durch die Beihilfe:
Eisanwendung, Kältebehandlung  wie z. B. Kompresse, Eisbeutel, direkte Abreibung, Eisanwendung, Kältebehandlung (z. B. Kaltgas, Kaltluft) großer Gelenke , Eisteilbad , Heißluftbehandlung  oder Wärmebehandlung (Glühlicht, Strahler – auch Infrarot -) eines oder mehrerer Körperteile.

Krankengymnastik, Bewegungsübungen

Erstattet werden im Bereich der Krankengymnastik durch die Beihilfe:
Krankengymnastische Behandlung auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie, Bewegungsübungen, orthopädisches Turnen, Gerätegestützte Krankengymnastik , Extensionsbehandlung (z.B. Extensionstisch, Glissonschlinge, Perl’sches Gerät, Schrägbrett, Schlingentisch)

Lichttherapie

Erstattet werden im Bereich der Lichttherapie durch die Beihilfe:
Behandlung mit Ultraviolettlicht als Einzelbehandlung oder  in einer Gruppe, Reizbehandlung eines oder mehrerer umschriebenen Hautbezirkes mit Ultraviolettlicht Quarzlampendruckbestrahlung eines oder mehrerer Felder

Logopädie

Erstattet werden im Bereich der Logopädie durch die Beihilfe:
Erstgespräch mit Behandlungsplanung und -besprechungen wird einmal je Behandlungsfall erstattet, Einzelbehandlung oder Gruppenbehandlungen bei Sprechstörungen, Sprachstörungen und Stimmstörungen.

Massagen

Erstattet werden im Bereich der Massagen durch die Beihilfe:
Massagen und Spezialmassagen einzelner oder mehrerer Körperteile (Bindegewebsmassage, Reflexzonenmassage, Segmentmassage, Periostmassage, Bürstenmassage und Colonmassage

Manuelle Lymphdrainage nach Dr. Vodde
Unterwasserdruckstrahlmassage – einschließlich der erforderlichen Nachruhe

Packungen, Hydrotherapie und Bäder

Erstattet werden im Bereich Bäder und Hydrotherapie durch die Beihilfe:
Heiße Rolle , Warmpackung eines oder mehrerer Körperteile  (bei Verwendung von z. B. Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick, Paraffin, Fango-Paraffin, Moor-Paraffin, Pelose, Turbatherm ), Teilguss, Teilblitzguss, Wechselteilguss,  Vollguss, Vollblitzguss, Wechselvollguss, Abklatschung, Abreibung, Abwaschung, Ansteigendes oder absteigendes Teilbad  oder  Vollbad, Wechsel-Teilbad  oder Wechsel-Vollbad , Bürstenmassagebad, , Naturmoor-Halbbad oder Vollbad , Sandbäder – Teilbad oder Vollbad, Sole-Photo-Therapie, Medizinische Bäder mit Zusätzen (z.B. ätherische Öle, spezielle Emulsionen, vegetabilische Extrakte, mineralische huminsäurehaltige und salizylsäurehaltige Zusätze ), Gashaltiges Bad (z. B. Kohlensäurebad, Sauerstoffbad), Radon-Bad
Jede der Behandlungen immer  einschließlich der erforderlichen Nachruhe

Podologische Therapie

Die Aufwendungen der medizinischen Fußpflege durch Podologen sind nur bei der Diagnose „Diabetisches Fußsyndrom“ beihilfefähig.  
Nur mit dieser Diagnose sind Hornhautabtragung und /oder Nagelbearbeitung  an einem Fuß oder beiden Füßen beihilfefähig.

Beihilfefähige Leistungen

Genderhinweis

Genderhinweis

Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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