Berlin Verbeamtung Lehrer

Verbeamtung von Lehrern in Berlin – die wichtigsten Informationen im Überblick

Eine Verbeamtung als Lehrer ist nicht nur aufgrund der Beihilfeberechtigung attraktiv. Um den Lehrberuf in der Bundeshauptstadt interessanter zu machen, ist ab dem Schuljahr 2022/23 wieder eine Verbeamtung von Lehrpersonal in Berlin vorgesehen. Unser Artikel zeigt die wichtigsten Voraussetzungen und den Ablauf einer Verbeamtung auf und beantwortet alle wichtigen Fragen zum Thema.

Weshalb überhaupt eine neue Regelung?

In den letzten Jahren war Berlin das einzige deutsche Bundesland, dass angehenden Lehrern grundsätzlich keine Verbeamtung mehr anbot. Dies hat sich gemäß dem Koalitionsvertrag 2021 geändert, mit Beschluss des Berliner Senats findet seit dem Sommer 2022 wieder eine Verbeamtung statt. Mit diesem Beschluss wird ein Standortnachteil für angehendes Lehrpersonal ausgeglichen.

Die Sicherheit des Arbeitsplatzes, das Anrecht auf Beihilfe und weitere Vorteile machen den Beamtenstatus unabhängig vom Bundesland reizvoll.
Für junge und motivierte Lehrkräfte wirkte die vorherige Regelung in Berlin abschreckend. Ab 2023 wird es sogar möglich sein, dass bereits angestellte Lehrer an Berliner Schulen verbeamtet werden.

Wer ist für die Verbeamtung geeignet?

Um als aktuelle oder zukünftige Lehrkraft einer Berliner Schule verbeamtet zu werden, sind einige Grundvoraussetzungen zu erfüllen. Zu diesem gehören:

1. Laufbahnrechtliche Zuordnung

Für den Interessenten muss eine eindeutige, laufbahnrechtliche Zuordnung möglich sein. Diese ist in vielen Beamtenberufen üblich und hängt beim Lehramt primär von der Schulform ab. Die Zuordnung gibt den Karriereweg als Beamten mit Aufstiegen, Gehaltserhöhungen und weiteren Fristen und Wartezeiten an. Für bereits angestellte Lehrer ergibt sich die laufbahnrechtliche Zuordnung im Regelfall durch das aktuelle Berufsbild.

Interessenten sollten die Staatsprüfung in einem Lehramt erfolgreich abgelegt haben bzw. einen Laufbahnzweig gemäß Bildungslaufbahnverordnung (BLVO) absolviert haben. Eine individuelle Prüfung findet für Abschlüsse und erfolgreiche Staatsprüfungen aus dem Ausland statt.

2. Altersgrenze

Eine Verbeamtung von Lehrkräften findet bis zu einer festgelegten Altersobergrenze statt. Diese ergibt sich aus der Zeitspanne bis zum Eintritt in den Ruhestand. Aktuell liegt die Grenze bei 20 Jahren vor Beendigung des Erwerbslebens, konkret also bis zu einer Vollendung des 45. Lebensjahres.

Ausnahmen in einem höheren Lebensjahr bedürfen einer expliziten Prüfung und Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Finanzen. Zudem ist eine temporäre Ausnahmeregelung geplant, so dass die Obergrenze bis 2026 bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres angehoben wird. Für Interessenten aus anderen Bundesländern gilt die erhöhte Obergrenze bis 2024.

3. Staatsangehörigkeit

Die Verbeamtung steht nicht alleine deutschen Staatsbürgern offen. Eine Beamtenlaufbahn für Lehrkräfte im Bundesland Berlin kann von allen Bürgern eines EU-Mitgliedsstaats sowie der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein angestrebt werden.

4. Persönliche und gesundheitliche Eignung

Neben den formalen Vorschriften ist die gesundheitliche und persönliche Eignung für den Beamtendienst entscheidend. Bewerber haben sich einer Gesundheitsprüfung bei einem Amtsarzt zu unterziehen und im Rahmen eines persönlichen Gesprächs Ihre Tauglichkeit für die Beamtenlaufbahn nachzuweisen.

So läuft die Verbeamtung konkret ab

Eine Verbeamtung als Lehrkraft im Bundesland Berlin kann von Neueinsteigern ins Berufsleben sowie Beamten auf Probezeit oder Lebenszeit in anderen Bundesländern angestrebt werden. Aktuell angestellte Lehrkräfte in Berlin müssen nicht selbst Initiative ergreifen, um den Beamtenstatus zu erhalten. Sie werden zu einem entsprechenden Zeitpunkt angeschrieben, hier ist Geduld wichtig.

In allen anderen Fällen sollte die Antragstellung auf Verbeamtung nach dieser Vorgehensweise erfolgen:

1. Sie leisten mit einem Besuch der Fortbildungen vor Antragstellung die wichtigste formale Grundvoraussetzung.

2. Als angestellte Lehrkraft lassen Sie sich von Ihrer Schulleitung Teilnahme und Bewährung an den Fortbildungen vor Antragstellung bestätigen.

3. Reichen Sie bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie den bestätigten Antrag ein.

4. Die Senatsverwaltung prüft Ihren gestellten Antrag, ergänzt um eine Gesundheitsprüfung und ein persönliches Gespräch.

5. Im positiven Fall erfolgt die Anerkennung Ihres gestellten Antrags.

6. Fortan dokumentieren Sie die Teilnahme an den besuchten Fortbildungen nach Anerkennung.

7. Die von der Schulleitung unterzeichnete Dokumentation über Ihre erfolgreiche Teilnahme reichen Sie abschließend beim zuständigen Ansprechpartner in der Personalsachbearbeitung der Senatsverwaltung ein.

Welches Gehalt dürfen Beamte erwarten?

Für den Berufseinstieg einer Lehrkraft in Berlin ist je nach Schulform und Qualifikation die Einstufung in die Besoldungsgruppe A13 vorgesehen. Das Gehalt lag im Jahr 2022 bei 4.193 Euro brutto. Zusammen mit allen weiteren Vorteilen des Beamtenstatus ist ein Antrag somit auch aus finanziellen Gründen attraktiv. Im Vergleich zur Beamtenbesoldung anderer Bundesländer in der Besoldungsgruppe A13 liegt Berlin bundesweit im Mittelfeld.

Weitere Hinweise zur Verbeamtung von Lehrkräften

– Grundsätzlich ist denkbar, dass Anwärter die Voraussetzung für eine Verbeamtung nicht erfüllen. Genauso ist denkbar, dass die Verbeamtung schlichtweg nicht gewünscht ist. Diese Entscheidung beendet die Lehrerlaufbahn an einer Berliner Schule natürlich nicht. Stattdessen werden Betroffene als Tarifbeschäftigte weiter angestellt, eine Entlohnung erfolgt nach der Entgeltgruppe E 13 TV-L.

– Im Falle der Berufung in den Beamtendienst endet die Sozialversicherungspflicht bislang angestellter Lehrkräfte. Hiermit steht Ihnen offen, bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben oder in den Volltarif einer privaten Krankenversicherung zu wechseln. Da Sie durch die Verbeamtung beihilfeberechtigt sind, ist letztere Entscheidung obligatorisch. Private Versicherer halten spezielle Beihilfetarife beriet, die in Leistungen und Kosten auf die Sondersituation von Beamten eingehen.

Fazit

Mit der erneuten Einführung der Verbeamtung von Lehrkräften hat der Berliner Senat einen wichtigen Standortnachteil ausgeglichen. Aktuell angestellte Lehrer müssen Geduld üben, bis sie für das weitere Vorgehen angeschrieben werden. Für Neuanwärter macht sich Eigeninitiative und die rechtzeitige Teilnahme an den geforderten Fortbildungen bezahlt, um schon bald die Privilegien des Beamtenstatus zu genießen.

FAQ – Die häufigsten Fragen

Erfülle ich die Voraussetzungen einer Verbeamtung als Lehrer in Berlin?

Sofern Sie die abschließende Staatsprüfung in einem Lehramt erfolgreich abgelegt haben oder Ihre Lehramtsausbildung mit einem Laufbahnzweig nach der Bildungslaufbahnverordnung (BLVO) gleichgesetzt werden kann, erfüllen Sie die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen um in Berlin als Lehrer verbeamtet zu werden.

Darüber hinaus gehören zu den persönlichen Voraussetzungen die gesundheitliche Eignung, das uneingeschränkte Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, aber auch die Erfüllung der gesetzlich festgelegten Altersgrenze. Weiterhin ist eine Voraussetzung der Verbeamtung, über die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates, Island, Lichtenstein, Norwegen oder der Schweiz zu verfügen.

Ich bin bereits als Lehrkraft tarifbeschäftigt in Berlin angestellt, was gilt für mich?

In diesem Fall erhalten Sie noch in diesem Frühjahr ein Schreiben, das ihnen konkret die Verbeamtung in Aussicht stellt (bei Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen). Die Entscheidung, in welcher Reihenfolge und in welchen Etappen die Bestandslehrkräfte verbeamtet werden können, erfolgt im Herbst.

Ich möchte nicht verbeamtet werden, wo muss ich mich melden?

Wenn Sie bereits ein Einstellungsangebot erhalten haben und nicht verbeamtet werden wollen, teilen Sie dies so bald wie möglich schriftlich der Zentralen Bewerbungsstelle und der Personalstelle mit.

Zentrale Bewerbungsstelle
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin

Vorab per Mail an personalmanagement(at)senbjf.berlin(dot)de

Serviceeinheit Personalstelle
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Flottenstraße 28-42
13407 Berlin

Und vorab per Mail an einstellungsstelle(at)senbjf.berlin(dot)de

Welche Altersgrenze gibt es bei der Verbeamtung in Berlin?

Nach der aktuellen Fassung des Landesbeamtengesetzes von Berlin aus dem Jahre 2009 beträgt die Altersgrenze 45 Jahre.

Bin ich weiter sozialversicherungspflichtig?

Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis endet die Sozialversicherungspflicht.

Muss ich mich privat krankenversichern, wenn ich verbeamtet werde?

Eine grundsätzliche Verpflichtung sich privat zu versichern, besteht nicht.

Muss ich im Berliner Stadtgebiet wohnen, um verbeamtet zu werden?

Nein, Sie müssen von Ihrem Wohnort Ihre Dienststelle regelmäßig erreichen können, so wie es bereits tarifbeschäftigte Lehrkräfte auch müssen, um Ihren Verpflichtungen nachkommen zu können.

Das Lehramtsreferendariat

Im Referendariat erwerben Sie didaktische und pädagogische Kompetenzen. Sie absolvieren verschiedene Seminarveranstaltungen und unterrichten selbstständig bis zum Umfang etwa eines halben Lehrauftrages. Die Einteilung des Lehramtsreferendariats ist grundsätzlich in Hospitation, Ausbildungsunterricht und eigenständigen Unterricht gegliedert.
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Ihr Dienstherr: Die Beihilfestelle Berlin

Beihilfeleistungen des Dienstherrn beantragen

Als Beamter haben Sie Anspruch auf Fürsorgeleistungen des Dienstherrn. Anders als ein angestellter Arbeitnehmer bekommen Sie keinen anteiligen Zuschuss zu den Kosten der monatlichen Krankenversicherung, sondern erhalten Beihilfeleistungen, mit denen der Dienstherr sich an den Gesundheitskosten beteiligt. Konkret erhalten Sie Zuschüsse zu Kosten für Krankheit, Pflege oder Geburt. [Text umschreiben]

Beihilfeantrag für Berlin zum Download

Damit Ihr Dienstherr die Leistungen auszahlt, ist ein Beihilfeantrag erforderlich. Jedes Bundesland verfügt über eigene Formulare für die Leistungsanforderung. Schauen Sie sich dazu in unserem Downloadbereich um. Nach einem Klick auf das entsprechende Bundesland stehen die Anträge zu Herunterladen bereit. Wer zum ersten Mal Leistungen bei seinem Dienstherrn beantragt, ist verpflichtet, verschiedene Informationen mitzuteilen. Sie finden daher diese ausführlichen Anträge unter der Bezeichnung „lang“ in unseren Dokumenten. Fordern Sie im Anschluss an den Erstantrag weitere Leistungen zur Zahlung an, ist ein verkürzter Antrag ausreichend, den Sie unter dem Bundesland und der Bezeichnung „kurz“ herunterladen.

Die Beantragung muss schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen. Genaues erfahren Sie in den Beihilfevorschriften des jeweiligen Bundeslandes oder des Bundes. Wichtig ist, dass Sie die Belege, die Sie abrechnen möchten, der Beihilfestelle zur Einsicht vorlegen. Übersenden Sie dazu keine Originale, sondern Zweitschriften oder Kopien der jeweiligen Rechnungen. Wenn Sie weitere Fragen zur Beihilfe haben, nutzen Sie unseren Downloadbereich, um die Beihilfeverordnungen der Länder und die Bundesbeihilfeverordnung herunterzuladen. [Text umschreiben]

Genderhinweis

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Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.