Beihilfestelle Niedersachsen: Kontakt, Bemessungssätze und Leistungen (Stand 2026)
Stand der letzten Aktualisierung: Juni 2026 – Geprüft und aktualisiert.
Hier finden Sie die wichtigsten Fakten, Termine und Kontaktmöglichkeiten zur Beihilfestelle in Niedersachsen kompakt aufbereitet.
Inhaltsverzeichnis
Willkommen auf unserer umfassenden Informationsseite zur Beihilfestelle im Bundesland Niedersachsen. Ob Sie als Lehramtsanwärter frisch in den Vorbereitungsdienst starten, Beamtin auf Probe sind oder bereits als Beamter auf Lebenszeit arbeiten: Das Thema Beihilfe begleitet Sie in Ihrer gesamten Dienstzeit. Wir haben für Sie die aktuellen Gesetze, Kontaktmöglichkeiten und Regelungen des Jahres 2026 sachlich und leicht verständlich zusammengefasst.
1. Zuständigkeit und Standorte des NLBV
In Niedersachsen ist das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) die zentrale Behörde für Ihre Beihilfeangelegenheiten. Die Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach Ihrem Wohnort oder Ihrer Dienststelle. Das NLBV betreibt für die Beihilfebearbeitung insgesamt vier große Standorte. Diese befinden sich in den Städten Hannover, Braunschweig, Lüneburg und Aurich.
Welcher Standort exakt für Sie zuständig ist, entnehmen Sie am einfachsten Ihren bisherigen Bezügemitteilungen oder den offiziellen Schreiben des NLBV. Jeder Standort verfügt über eine sogenannte Zentrale Information und Beratung (ZIB), die Ihnen bei Fragen zur Verfügung steht.
2. Erreichbarkeit und Kontakt zur Beihilfestelle
Die telefonische Beratung erfolgt beim NLBV über die jeweiligen ZIB-Hotlines. Hier können Sie allgemeine Rückfragen zu Ihren Anträgen oder zu den aktuellen Regelungen der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO) stellen.
| Standort des NLBV | Telefon (ZIB Hotline) | Telefonische Sprechzeiten |
|---|---|---|
| NLBV Hannover | 0511 / 925-2887 | Mo-Do: 09:00-12:00,13:00-15:00 Uhr Fr: 09:00-12:00 Uhr |
| NLBV Braunschweig | 0531 / 8665-111 | Mo-Do: 09:00-12:00,13:00-15:00 Uhr Fr: 09:00-12:00 Uhr |
| NLBV Lüneburg | 04131 / 15-3100 | Mo-Do: 09:00-12:00,13:00-15:00 Uhr Fr: 09:00-12:00 Uhr |
| NLBV Aurich | 04941 / 13-2700 | Mo-Do: 09:00-12:00,13:00-15:00 Uhr Fr: 09:00-12:00 Uhr |
Tipp zur Erreichbarkeit
Aufgrund von saisonal hohem Antragsaufkommen (z. B. Jahresanfang oder nach den Schulferien) kann die telefonische Erreichbarkeit der Beihilfereferate eingeschränkt sein. Nutzen Sie in diesen Fällen bevorzugt das E-Mail-Kontaktformular über die offiziellen Webseiten des Landes Niedersachsen oder die Funktionen innerhalb der Beihilfe-App, um Ihr Anliegen sicher zu übermitteln.
3. Beihilfebemessungssätze in Niedersachsen
Die Höhe der Beihilfe, der sogenannte Bemessungssatz, richtet sich in Niedersachsen stets nach Ihrem familiären Status sowie Ihrer Stellung im öffentlichen Dienst. Die verbleibenden Restkosten müssen durch eine private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abgesichert werden.
| Beihilfeberechtigte Person / Status | Regulärer Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktive Beamtinnen und Beamte (ledig oder max. 1 Kind) | 50 % |
| Aktive Beamtinnen und Beamte (ab 2 berücksichtigungsfähigen Kindern) | 70 % |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70 % |
| Ehegatten (sofern Einkommensgrenze unterschritten) | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder (mit Kindergeldanspruch) | 80 % |
Detaillierte Informationen und abweichende Regelungen für andere Bundesländer finden Sie in unserer vollständigen Übersicht: Erfahren Sie mehr über die bundesweiten Beihilfebemessungssätze.
4. Leistungen bei Krankheit, Pflege und Geburt
Die Beihilfeverordnung Niedersachsens (NBhVO) regelt streng, welche Aufwendungen als beihilfefähig gelten. Dies schließt ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Medikamente sowie stationäre Aufenthalte ein. Wichtig ist dabei das Prinzip der Angemessenheit.
Eigenbehalte (Zuzahlungen): Niedersachsen wendet Zuzahlungsregelungen an.
Bei stationären Krankenhausbehandlungen verringert sich die Beihilfe beispielsweise um 10 Euro pro Kalendertag (maximal für 28 Tage im Kalenderjahr).
Auch bei Arznei- und Verbandmitteln werden Eigenbehalte fällig, bis die sogenannte Belastungsgrenze (generell 2 % der Dienstbezüge, bei chronisch Kranken 1 %) erreicht ist.
Besonderheiten bei Pflege und Familienplanung: Seit Mitte 2025 wurden in der Pflege die Beträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag gebündelt (2026: 3.539 Euro). Im Bereich der Familiengründung bietet die Beihilfe Niedersachsen ebenfalls Unterstützung, etwa durch Zuschüsse zur Säuglingsausstattung oder zu Geburtskosten. Lesen Sie hierzu alle Details in unserem separaten Ratgeber: Umfassende Informationen bei der Geburt eines Kindes.
5. Antragstellung und Beihilfe-App
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Beihilfeanträge ganz klassisch auf dem Postweg einzureichen. Die entsprechenden Formulare können direkt beim NLBV heruntergeladen werden. Der Mindestantragsbetrag für die Einreichung von Belegen liegt in der Regel bei 200 Euro (Ausnahmen bestehen zum Jahresende).
Deutlich zeitsparender ist jedoch die Nutzung der eBeihilfe-App des Landes Niedersachsen. Mit dieser Applikation können Sie Arztrechnungen, Rezepte und Bescheide einfach per Smartphone einscannen und verschlüsselt an die zuständige Beihilfestelle übermitteln. Dadurch entfallen Portokosten und die Bearbeitungszeit kann in der Regel merklich verkürzt werden.
Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Beihilfestelle Niedersachsen
