Das Lehramtsreferendariat Brandenburg

Dauer des Referendariats

Die Dauer des Referendariats in Brandenburg beträgt 12 Monate.

Praxisphasen und Praxissemester

Praxisphasen inclusive Praxissemester

Rechtliche Grundlage

Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz.
Das Brandenburgische Lehrerbildungsgesetz finden Sie hier

Lehramtsreferendariat Brandenburg – Schulformen

Lehramt an Primarstufe der allgemein bildenden Schulen, Lehramt für Sekundarschule I, Lehramt an Gymnasien, Lehramt an beruflichen Schulen, Sonderpädagogik

Einstellungstermine und Bewerbungsfrist

Bewerbungstermine für den Vorbereitungsdienst in Brandenburg:

05. Oktober für eine Einstellung zum 01. Februar des Folgejahres,

02. April für eine Einstellung zum 01. August des Jahres.

Es handelt sich hierbei nicht um Ausschlussfristen.
Das heißt, Bewerbungen oder Studienabschlüsse können auch zu einem späteren Zeitpunkt noch eingereicht werden.
Diese werden in einem Nachrückverfahren berücksichtigt, soweit Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.

Altershöchstgrenze für die Verbeamtung

Die Altershöchstgrenze für die Verbeamtung in Brandenburg liegt aktuell bei 47 Jahren.

Beihilfebemessungssatz/Krankenversorgung

Beihilfeberechtigte 50%,
Beihilfeberechtigte mit zwei Kindern oder mehr 70%
Kind 80%.
Pensionär 70%

Lehramtsreferendariat Brandenburg – Anwärterbezüge:

A12  1558,84 Euro
A13  1.590,10 Euro

Bezüge nach dem Referendariat – A13 in Brandenburg

Monatliche Grundgehaltssätze ohne Familienzuschlag oder andere Zuschläge.

A13   4 587,62 Euro – 5 647,98 Euro

Abschlüsse: Staatsprüfung –  Bachelor – Master

Die 1. Phase der Lehrerausbildung im Land Brandenburg besteht aus einem Bachelorstudium und einem Masterstudium. Die erforderliche Gleichstellung mit einer Ersten Staatsprüfung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfolgt auf Antrag durch das Landesinstitut für Lehrerbildung. Der Vorbereitungsdienst endet mit der 2.Staatsprüfung.

 

Referendariat nach Bundesländern – Lehramt 

Ratgeber Referendariat

Das Teilzeitreferendariat in den einzelnen Bundesländern

Genderhinweis

Genderhinweis

Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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