Dauer des Referendariats
Die Dauer des Referendariats in Brandenburg beträgt 12 Monate.
Praxisphasen und Praxissemester
Praxisphasen inclusive Praxissemester
Rechtliche Grundlage
Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz.
Das Brandenburgische Lehrerbildungsgesetz finden Sie hier
Lehramtsreferendariat Brandenburg – Schulformen
Lehramt an Primarstufe der allgemein bildenden Schulen, Lehramt für Sekundarschule I, Lehramt an Gymnasien, Lehramt an beruflichen Schulen, Sonderpädagogik
Einstellungstermine und Bewerbungsfrist
Bewerbungstermine für den Vorbereitungsdienst in Brandenburg:
05. Oktober für eine Einstellung zum 01. Februar des Folgejahres,
02. April für eine Einstellung zum 01. August des Jahres.
Es handelt sich hierbei nicht um Ausschlussfristen.
Das heißt, Bewerbungen oder Studienabschlüsse können auch zu einem späteren Zeitpunkt noch eingereicht werden.
Diese werden in einem Nachrückverfahren berücksichtigt, soweit Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.
Altershöchstgrenze für die Verbeamtung
Die Altershöchstgrenze für die Verbeamtung in Brandenburg liegt aktuell bei 47 Jahren.
Beihilfebemessungssatz/Krankenversorgung
Beihilfeberechtigte 50%,
Beihilfeberechtigte mit zwei Kindern oder mehr 70%
Kind 80%.
Pensionär 70%
Lehramtsreferendariat Brandenburg – Anwärterbezüge:
A12 1558,84 Euro
A13 1.590,10 Euro
Bezüge nach dem Referendariat – A13 in Brandenburg
Monatliche Grundgehaltssätze ohne Familienzuschlag oder andere Zuschläge.
A13 4 587,62 Euro – 5 647,98 Euro
Abschlüsse: Staatsprüfung – Bachelor – Master
Die 1. Phase der Lehrerausbildung im Land Brandenburg besteht aus einem Bachelorstudium und einem Masterstudium. Die erforderliche Gleichstellung mit einer Ersten Staatsprüfung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfolgt auf Antrag durch das Landesinstitut für Lehrerbildung. Der Vorbereitungsdienst endet mit der 2.Staatsprüfung.