Das Lehramtsreferendariat Brandenburg

Stand der letzten Aktualisierung: März 2026 – Redaktionell überarbeitet und auf die aktuellen Gesetze und Besoldungstabellen des Landes Brandenburg angepasst.

Quick-Check: Die wichtigsten Fakten zum Referendariat in Brandenburg

  • Dauer: Regulär 18 Monate.
  • Einstellungstermine: Zweimal jährlich (in der Regel Februar und August).
  • Altersgrenze Verbeamtung: Die Höchstaltersgrenze liegt in Brandenburg bei Vollendung des 47. Lebensjahres (Ausnahmen möglich).
  • Krankenversicherung: Als Beamter auf Widerruf (BaW) haben Sie Anspruch auf Beihilfe (50%, bzw. 70% ab 2 Kinder) und benötigen eine beihilfekonforme Restkostenversicherung.

Das Lehramtsreferendariat in Brandenburg (offiziell Vorbereitungsdienst genannt) ist eine intensive, spannende und oft auch fordernde Zeit. Der Wechsel aus dem Hörsaal in das reale Schulleben bringt nicht nur pädagogische Herausforderungen mit sich, sondern auch viele bürokratische Fragen. Damit Sie sich voll auf Ihre Schülerinnen und Schüler konzentrieren können, haben wir auf dieser Seite alle wichtigen Informationen rund um Gehalt, Amtsarzt und Krankenversicherung für das Jahr 2026 für Sie zusammengefasst.

1. Ablauf und Dauer des Referendariats in Brandenburg

Der Vorbereitungsdienst im Land Brandenburg dauert regulär 18 Monate. In dieser Zeit sind Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf (BaW) tätig. Die Ausbildung setzt sich aus schulpraktischen Studien an Ihrer Ausbildungsschule und theoretischen Seminaren am Studienseminar zusammen.

Ausbildungsphase Fokus und Aufgaben
Erste Phase (Hospitation) Begleiteter Unterricht (Hospitation), Übernahme erster eigener Unterrichtssequenzen unter Anleitung.
Zweite Phase (BedARF) Bedürfnisorientierter eigenverantwortlicher Unterricht. Sie unterrichten Klassen selbstständig, betreut durch Ihre Mentoren.
Dritte Phase (Prüfung) Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen, Lehrproben und abschließende mündliche Prüfungen.

2. Einstellungstermine & Altersgrenze

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst in Brandenburg erfolgt in der Regel zweimal jährlich, passend zu den Schulhalbjahren. Die genauen Daten können sich leicht verschieben, liegen aber erfahrungsgemäß im Februar und im August eines Jahres. Achten Sie auf die strikten Bewerbungsfristen, die das Bildungsministerium vorgibt.

Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung

In Brandenburg liegt die Altersgrenze für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis bei Vollendung des 47. Lebensjahres. Wenn Sie das 47. Lebensjahr am Tag der Berufung in das Beamtenverhältnis bereits vollendet haben, werden Sie in der Regel in einem Angestelltenverhältnis (TV-L) beschäftigt. Ausnahmen bestehen beispielsweise für anerkannte Schwerbehinderte (hier oft bis zum 52. Lebensjahr) oder Kindererziehungszeiten.

3. Besoldung & Gehalt 2026: Was verdienen Sie im Referendariat?

Als Beamter auf Widerruf erhalten Sie keinen klassischen Lohn, sondern Anwärterbezüge. Das Land Brandenburg hat die Besoldung in den letzten Jahren schrittweise angepasst. Die Anwärtergrundbeträge richten sich nach Ihrer Laufbahngruppe.

Laufbahn / Lehramt Besoldungsgruppe Anwärtergrundbetrag (brutto)*
Grundschule / Sekundarstufe I AW A 12 ca. 1.580,00 €
Sekundarstufe II / Sonderpädagogik AW A 13 ca. 1.630,00 €

*Werte sind prognostiziert für das Jahr 2026 nach den letzten Tarifeinigungen des TV-L / Anpassung Landesbesoldungsgesetz Brandenburg.

Familienzuschlag in Brandenburg

Zu Ihrem Grundbetrag kommt, sofern Sie verheiratet sind oder Kinder haben, der Familienzuschlag hinzu. Dieser macht oft einen deutlichen Unterschied im Nettoverdienst aus.

  • Stufe 1 (Verheiratet/Verpartnert): ca. 165,00 € brutto monatlich.
  • Stufe 2 (Ein Kind): ca. 310,00 € brutto monatlich (Zuschlag variiert ab dem 3. Kind deutlich nach oben).

Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld)

Brandenburg gewährt eine jährliche Sonderzahlung (oft als Weihnachtsgeld bezeichnet), die meist im Dezember ausgezahlt wird. Diese liegt für Anwärter in den Besoldungsgruppen A 12 / A 13 jedoch oft nur bei einem festgelegten Festbetrag oder einem reduzierten Prozentsatz der Bezüge, in der Regel jedoch nicht bei einem vollen 13. Monatsgehalt.

4. Die Amtsarzt-Pflicht in Brandenburg

Bevor Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen werden, müssen Sie Ihre gesundheitliche Eignung nachweisen. Der Gang zum Gesundheitsamt ist daher obligatorisch. Der Amtsarzt prüft, ob gesundheitliche Bedenken gegen eine Verbeamtung sprechen. Dies ist ein Punkt, der vielen Anwärtern Sorgen bereitet, ist in der Realität jedoch ein routinierter Prozess. Wir raten Ihnen, sich frühzeitig auf diesen Termin vorzubereiten. Ausführliche Tipps zum Ablauf und zu den Untersuchungen finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber zum Besuch beim Amtsarzt.

5. Beihilfe, PKV & Beihilfesätze

Mit der Verbeamtung auf Widerruf erwerben Sie in Brandenburg Anspruch auf Beihilfe. Das Land Brandenburg übernimmt somit als Ihr Dienstherr einen Teil Ihrer Krankheitskosten (in der Regel 50%). Den restlichen Teil müssen Sie über eine Private Krankenversicherung (PKV) für Referendare abdecken. Diese sogenannten Anwärtertarife sind stark vergünstigt.

Unser Expertentipp

Viele angehende Lehrkräfte übersehen, wie essenziell auch die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist. Tritt während des Referendariats der Ernstfall ein, stehen Sie ohne Schutz da. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit spezieller Anwärterklausel gehört daher zwingend ins Portfolio eines jeden angehenden Lehrers.

Unterschied Beihilfe und Freie Heilfürsorge

Oft kommt es hier zu Verwirrungen: Als Lehrkraft in Brandenburg erhalten Sie Beihilfe. Sie bekommen Rechnungen von Ärzten nach Hause geschickt, reichen diese bei der Beihilfestelle und Ihrer PKV ein und bekommen das Geld erstattet. Die Freie Heilfürsorge (bei der Behandlungen über eine Karte abgerechnet werden und der Staat 100% übernimmt) ist in Brandenburg Berufsgruppen mit besonders hohem Risiko vorbehalten, wie z.B. Polizisten oder Feuerwehrleuten im Einsatzdienst.

Übersicht: Die Beihilfesätze im Land Brandenburg 2026

Damit Sie auf einen Blick sehen, wie hoch Ihr Anspruch ist und welche Lücken Ihre private Krankenversicherung (PKV) schließen muss, haben wir die aktuellen Beihilfesätze für Sie übersichtlich zusammengefasst.

Personengruppe Beihilfesatz Wichtige Ergänzungen & PKV-Bedarf
Referendare / Beamte (grundsätzlich) 50 % Sie benötigen einen PKV-Anwärtertarif, der die restlichen 50 % exakt abdeckt.
Referendare mit 2 oder mehr Kindern 70 % Der Beihilfesatz erhöht sich. Ihre PKV muss nur noch 30 % abdecken, was den Monatsbeitrag spürbar senkt.
Berücksichtigungsfähige Ehepartner 70 % Voraussetzung: Das eigene Einkommen des Ehepartners liegt unter der gesetzlichen Grenze. Die PKV deckt die verbleibenden 30 %.
Berücksichtigungsfähige Kinder 80 % Dank des sehr hohen Beihilfesatzes ist die Restkostenversicherung (20 %) für Kinder in der Regel extrem günstig abzuschließen.
Achtung: Wichtige Besonderheit in Brandenburg!
Wahlleistungen im Krankenhaus (wie die Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Zweibettzimmer) sind im Land Brandenburg grundsätzlich nicht beihilfefähig. Wenn Ihnen diese Leistungen für Ihre Gesundheit wichtig sind, müssen Sie dafür zwingend einen speziellen 100%-Ergänzungstarif (Beihilfeergänzungstarif) in Ihrer Privaten Krankenversicherung abschließen.Ein kleiner Lichtblick: Eine sogenannte Kostendämpfungspauschale (eine jährliche Selbstbeteiligung bei der Beihilfe) gibt es in Brandenburg dafür nicht.

6. Familie, Schwangerschaft & Elternzeit im Vorbereitungsdienst

Das Referendariat fällt oft in eine Lebensphase, in der auch die Familienplanung ein wichtiges Thema ist. Das Land Brandenburg bietet hier klare Regelungen, um Beruf und Familie zu vereinbaren.

Beihilfe für Ehepartner und Kinder

Ihre Familienangehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls von der Beihilfe in Brandenburg profitieren. Ehepartner sind beihilfeberechtigt (Bemessungssatz 70%), wenn ihr eigenes Einkommen im Vorjahr eine bestimmte Grenze (in Brandenburg meist analog zur gesetzlichen Einkommensgrenze) nicht überschritten hat. Für Ihre Kinder beträgt der Beihilfebemessungssatz sogar 80%. Das macht die Mitversicherung von Kindern in der privaten Restkostenversicherung extrem günstig.

Schwangerschaft und Elternzeit

Werden Sie im Referendariat schwanger, gelten die Mutterschutzgesetze vollumfänglich. Sie dürfen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht unterrichten. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich automatisch um diese Zeit. Auch Elternzeit kann beantragt werden. Während dieser Zeit ruhen Ihr Status als Beamtin auf Widerruf und Ihre Bezüge, der Beihilfeanspruch kann jedoch unter bestimmten Bedingungen aufrechterhalten werden.

7. Quereinstieg ins Lehramt Brandenburg

Brandenburg kämpft wie viele andere Bundesländer gegen den Lehrermangel und bietet attraktive Möglichkeiten für Seiteneinsteiger und Quereinsteiger. Wer einen qualifizierenden universitären Masterabschluss vorweist, der sich einem Schulfach zuordnen lässt, kann eine berufsbegleitende Ausbildung absolvieren.

Der Quereinstieg erfolgt oft über eine befristete oder unbefristete Einstellung im Angestelltenverhältnis, wobei eine pädagogische Grundqualifizierung durchlaufen wird. Unter bestimmten Voraussetzungen (und wenn das Höchstalter von 47 Jahren nicht überschritten ist), kann später eine Verbeamtung angestrebt werden.

Wichtiger Beihilfe-Hinweis: Viele Quereinsteiger wissen nicht, dass sie ab dem ersten Tag der Sondermaßnahme (sofern eine Verbeamtung auf Widerruf erfolgt) beihilfeberechtigt sind. Daher ist ein rechtzeitiger Blick auf die Gesundheitsprüfung der PKV entscheidend. Nutzen Sie hierfür unsere Checkliste für den Vergleich.

8. Möglichkeiten für Lehramtsreferendare mit Behinderung

Das Land Brandenburg fördert die Einstellung von schwerbehinderten Menschen ausdrücklich. Wenn Sie einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder eine Gleichstellung haben, profitieren Sie von mehreren Erleichterungen:

  • Altersgrenze: Die Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung wird meist deutlich angehoben (häufig bis zum 52. Lebensjahr).
  • Amtsarzt: An die gesundheitliche Eignung werden geringere Maßstäbe angelegt. Es muss lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Rüstigkeit vorhanden sein, eine vorzeitige Dienstunfähigkeit muss nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.
  • Unterrichtsverpflichtung: Nach der Einstellung kann ein Nachteilsausgleich, beispielsweise durch eine Reduzierung der Unterrichtsstunden, gewährt werden.

Auch bei der Suche nach einer privaten Krankenversicherung gibt es im Rahmen der Öffnungsaktion der PKV gesetzliche Garantien, dass Sie trotz Vorerkrankungen zu fairen Konditionen (maximal 30% Risikozuschlag) aufgenommen werden.

9. FAQ – Häufige Fragen zum Referendariat in Brandenburg

Wie hoch ist der Beihilfesatz im Land Brandenburg?

Für Sie als Beamter auf Widerruf beträgt der Beihilfesatz grundsätzlich 50%. Haben Sie zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder, steigt Ihr Satz auf 70%. Für Kinder selbst liegt der Beihilfesatz bei 80%.

Kann ich mich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen?

Ja. Mit Beginn Ihres Referendariats (Verbeamtung auf Widerruf) scheiden Sie aus der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Sie können wählen, ob Sie als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben (meist sehr teuer, da Sie den vollen Beitrag zahlen) oder in die private Restkostenversicherung (PKV) wechseln.

Was passiert nach dem 18-monatigen Referendariat?

Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Zweiten Staatsexamens endet Ihr Status als Beamter auf Widerruf automatisch. Werden Sie an einer Schule in Brandenburg übernommen, erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Probe (BaP).


Sie haben noch Fragen zur Wahl der richtigen Krankenversicherung oder möchten wissen, welcher Anwärtertarif für Ihre persönliche Situation in Brandenburg am besten geeignet ist? Wir helfen Ihnen gerne weiter – kostenlos, seriös und ohne aufdringliche Verkaufsgespräche.

↑ Nach oben

Genderhinweis

Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.

Rechtlicher Hinweis

Alle Inhalte auf info-beihilfe.de wurden nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit größter Sorgfalt recherchiert. Trotzdem können wir für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen keine Haftung übernehmen. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.