Da auch Beamte und Beamtenanwärter vermögenswirksame Leistungen (VWL) erhalten lohnt sich ein Bausparvertrag in den meisten Fällen.
Bewährte Sparform
Seit Jahrzehnten ist Bausparen eine Sparform die sich bewährt hat.
Der Staat belohnt Bausparer.
Bausparer erhalten besondere Vergünstigungen (Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie)
Zwanglos
Bausparen heißt Sparen ohne Sparzwang.
Zinsgünstig
Bausparer sichern sich ein zinsgünstiges und zinsfestes Bauspardarlehen.
Risikolos
Risikolos Sparen ohne Kursschwankungen.
Guthaben auszahlbar
Der Bausparer kann sich auch lediglich das Guthaben auszahlen lassen – ohne ein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen.
Prämie beliebig einsetzbar für junge Leute bis 24 Jahre
Ist der Bausparer bei Abschluss des Vertrages max. 24 Jahre alt, kann die gewährte Prämie für beliebige Zwecke verwendet werden.
Übertragbar
Innerhalb der Verwandtschaft kann ein Bausparvertrag ohne Verlust der staatlichen Vergünstigungen übertragen werden wenn der Vertrag vom „Übernehmer“ wohnwirtschaftlich verwendet werden (Bau, Kauf, Modernisierung).
Flexibel
Ein Bausparvertrag lässt sich immer wieder den veränderten Umständen anpassen.
Die Bausparsumme kann erhöht, ermäßigt oder geteilt werden. Verträge können auch zusammen gelegt werden.
Vermögenswirksame Leistungen, Beamte, Öffentlicher Dienst
Gesetz über Vermögenswirksame Leistungen für Beamte, öffentlicher Dienst
Verwendungsmöglichkeiten Bauspardarlehen Beamte, öffentlicher Dienst