Sie haben Ihr Lehramtsstudium erfolgreich gemeistert und stehen nun vor dem nächsten großen Schritt: dem Vorbereitungsdienst? Das Referendariat in Sachsen ist eine spannende, aber oft auch herausfordernde Zeit. Neben dem Schulalltag und den Seminaren kommen nun auch einige bürokratische Themen auf Sie zu – vom Beamtenstatus über die Besoldung bis hin zur richtigen Krankenversicherung. Deshalb finden Sie hier die notwendigen Informationen.
Quick-Check: Fakten zum Referendariat in Sachsen
- Dauer: In der Regel 18 Monate.
- Einstellungstermine: Zweimal jährlich (meist Februar/März und August/September).
- Status: Sie werden für die Dauer des Referendariats in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (BaW) berufen.
- Besoldung: Seit der Anpassung für alle Schularten werden Sie nach A13 (Anwärtergrundbetrag) besoldet.
- Krankenversicherung: Sie haben Anspruch auf 50 % -70% Beihilfe und benötigen eine beihilfekonforme Restkostenversicherung. Alternativ steht Ihnen die pauschale Beihilfe offen.
Inhaltsverzeichnis
1. Ablauf und Struktur des Vorbereitungsdienstes
Das Referendariat in Sachsen dauert 18 Monate und gliedert sich in eine schulpraktische Ausbildung und begleitende Ausbildungsveranstaltungen. Sie sind einer bestimmten Ausbildungsschule zugewiesen und besuchen parallel das Lehrerausbildungsseminar (LAS). Im Verlauf des Referendariats übernehmen Sie schrittweise mehr Verantwortung – von der Hospitation über den begleiteten Ausbildungsunterricht bis hin zum eigenverantwortlichen Unterricht (bedarfsdeckender Unterricht). Abgeschlossen wird der Vorbereitungsdienst mit der Zweiten Staatsprüfung.
2. Gehalt: Was verdienen Referendare in Sachsen im Jahr 2026?
Ein großer Pluspunkt im sächsischen Schuldienst ist, dass Lehrkräfte aller Schularten (Grundschule, Oberschule, Förderschule und Gymnasium) in die Besoldungsgruppe A13 eingestuft werden. Dies wirkt sich auch auf Ihre sogenannten Anwärterbezüge aus.
Neben dem Grundbetrag erhalten Sie unter Umständen Familienzuschläge, wenn Sie verheiratet sind oder Kinder haben. Auch eine jährliche Sonderzahlung (das sogenannte „Weihnachtsgeld“) wird im Dezember anteilig gezahlt.
| Besoldungsbestandteil (Stand 2026) | Bruttobetrag (ca.) |
|---|---|
| Anwärtergrundbetrag (A13) | 1.745,00 € |
| Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet) | + 168,00 € |
| Familienzuschlag Stufe 2 (verheiratet, 1 Kind)* | + 310,00 € |
| Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) | anteilig im Dezember |
*Hinweis: Der Familienzuschlag für Kinder erhöht sich mit jedem weiteren Kind deutlich. Ab dem 3. Kind gibt es in Sachsen besonders hohe Aufschläge. Die Beträge sind gerundet und dienen der Orientierung.
3. Der Besuch beim Amtsarzt
Bevor Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen werden, steht der Besuch beim Amtsarzt an. Die Gesundheitsprüfung dient dazu, festzustellen, ob Sie gesundheitlich für die Laufbahn als Lehrkraft geeignet sind. Geprüft werden unter anderem Ihr allgemeiner Gesundheitszustand, Ihr BMI (Body-Mass-Index), Vorerkrankungen sowie Ihre physische und psychische Belastbarkeit. Bitte machen Sie sich hier nicht zu viele Sorgen – kleinere Beschwerden führen selten zur Ablehnung. Bringen Sie einfach, falls vorhanden, entsprechende Facharztbefunde mit.
4. Beihilfe und Krankenversicherung in Sachsen
Als Beamter auf Widerruf haben Sie in Sachsen Anspruch auf Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt für Sie 50 % Ihrer beihilfefähigen Krankheitskosten. Für die restlichen 50 % müssen Sie selbst aufkommen. Hierfür schließen Lehramtsanwärter in der Regel eine private Krankenversicherung ab (Restkostenversicherung). Speziell für Ihre Situation gibt es extrem günstige Anwärtertarife, da hierbei keine Altersrückstellungen gebildet werden.
Sachsen hat zudem am 1. Januar 2024 die sogenannte pauschale Beihilfe (Hamburger Modell) eingeführt. Das bedeutet, Sie können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern, und der Dienstherr zahlt die Hälfte Ihres GKV-Beitrags.
Info-Box: PKV oder GKV im Referendariat?
Trotz der Einführung der pauschalen Beihilfe ist die private Krankenversicherung (PKV) für Referendare in den meisten Fällen deutlich attraktiver. Die speziellen Anwärtertarife kosten je nach Eintrittsalter zwischen 60 und 140 Euro im Monat. In der GKV zahlen Sie oft deutlich mehr (selbst mit pauschaler Beihilfe) und haben keine Privatpatienten-Vorteile.
Aber es gibt auch Situationen wo die pauschale Beihilfe die richtige Wahl ist.
Damit Sie die richtige Entscheidung treffen, empfehle ich Ihnen unsere Checkliste GKV oder PKV.
5. Absicherung der Arbeitskraft: Die Dienstunfähigkeit
Ein Thema, das oft übersehen wird, aber für Beamtenanwärter extrem wichtig ist: Was passiert, wenn Sie durch Krankheit oder einen Unfall (auch z. B. Stimmverlust oder psychische Überlastung) Ihren Beruf nicht mehr ausüben können?
Als Beamter auf Widerruf haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf ein staatliches Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit (außer bei Dienstunfällen). Sie würden aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert – ohne nennenswerte Ansprüche. Eine spezialisierte Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) mit echter Beamtenklausel ist daher bereits ab dem ersten Tag im Referendariat unerlässlich.
6. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Referendariat in Sachsen
Kann ich mir meine Einsatzschule im Referendariat in Sachsen selbst aussuchen?
Sie können bei Ihrer Bewerbung über das Online-Portal des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) regionale Wünsche angeben. Diese werden nach Möglichkeit berücksichtigt, besonders wenn wichtige soziale Kriterien vorliegen (z. B. minderjährige Kinder, Pflege von Angehörigen oder eine Schwerbehinderung). Eine feste Garantie für die Zuteilung an Ihre absolute Wunschschule gibt es jedoch leider nicht, da die Verteilung primär nach dem aktuellen Bedarf der jeweiligen Schulen erfolgt.
Wie viele Stunden muss ich im Referendariat eigenverantwortlich unterrichten?
Das Referendariat ist so aufgebaut, dass Sie behutsam an die volle Verantwortung herangeführt werden. Nach einer anfänglichen Phase der reinen Hospitation und des angeleiteten Unterrichts übernehmen Sie im weiteren Verlauf den sogenannten bedarfsdeckenden (eigenverantwortlichen) Unterricht. In Sachsen umfasst dieser Teil in der Regel etwa 10 bis 12 Wochenstunden. Denken Sie daran, dass neben dem eigentlichen Unterrichten auch die Vor- und Nachbereitung sowie die verpflichtenden Seminarsitzungen (LAS) einen großen Teil Ihrer Arbeitszeit in Anspruch nehmen werden.
Wann muss ich mich um meine Krankenversicherung kümmern?
Am besten beginnen Sie mit der Suche nach einer passenden privaten Krankenversicherung, sobald Sie die Zusage für Ihren Referendariatsplatz haben, idealerweise 2-3 Monate vor Dienstantritt. So bleibt genügend Zeit für eventuelle Gesundheitsfragen.
Was passiert nach dem Referendariat mit der Versicherung?
Mit dem erfolgreichen Abschluss und der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe (BaP) entfällt der günstige Anwärtertarif. Ihre Versicherung wird dann in einen normalen Volltarif umgestellt. Gute Versicherungen garantieren Ihnen diese Umstellung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Wie erhalte ich die Beihilfezahlungen?
Sie strecken die Rechnungen von Ärzten oder Apotheken zunächst vor. Anschließend reichen Sie diese bei Ihrer Beihilfestelle (Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen) sowie bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Beide Stellen erstatten Ihnen dann ihren jeweiligen Anteil (in der Regel je 50 %).
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