Adressen und Formulare der Beihilfestelle Schleswig-Holstein
Wichtige Informationen zur Beihilfeergänzungsversicherung: Die Auswahl der richtigen Beihilfeergänzungsversicherung unter Berücksichtigung der im jeweiligen Tarif enthaltenen Leistungen ist für Beamtenanwärter oder Beamte sehr wichtig um spätere Leistungsdefizite und Zusatzkosten zu vermeiden. Eine umfassende Beratung welche Ihnen alle nötigen Informationen liefert ist deshalb sehr wichtig. Fordern Sie hier bei den Experten von Info-Beihilfe Ihren unabhängigen Vergleich an.
Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein
Speckenbeker Weg 133
24113 Kiel
Telefon: 0431 6487-0
poststelle@fva.landsh.de
Neues zur Beihilfeberechtigung
Beihilfeberechtigt ist künftig auch, wer ohne Dienstbezüge beurlaubt ist, um eine pflegebedürftige sonstige Angehörige oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen zu pflegen oder zu betreuen (max. 15 Jahre).
Beihilfeberechtigung besteht künftig für eine unbezahlte Altersbeurlaubung (ab 60 Jahre), wenn der Dienstherr den Verwaltungsbereich, in dem der Beihilfeberechtigte beschäftigt ist, als Personalüberhangbereich ausweist und die Planstelle oder ein Äquivalent wegfällt.
Bei Beihilfeberechtigten, die sich in einer nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eingetragenen Partnerschaft befinden, sind auch die Partnerinnen und Partner berücksichtigungsfähig.
Stand 12/2013
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