Quick-Check: Referendariat Niedersachsen 2026
- Einstellungstermine: Jeweils zum 22. Januar und 17. August
- Dauer: 18 Monate (Vorbereitungsdienst)
- Besoldung (A13): ca. 1.745,20 € Grundbetrag zzgl. Zulagen
- Altersgrenze: Verbeamtung bis zum vollendeten 45. Lebensjahr möglich
- Amtsarzt: Untersuchung vor Beginn des Referendariats verpflichtend
Ablauf des Referendariats in Niedersachsen
Das Lehramtsreferendariat (Vorbereitungsdienst) in Niedersachsen dauert aktuell 18 Monate. In dieser Zeit werden Sie als Beamter auf Widerruf beschäftigt. Der Fokus liegt auf der schrittweisen Übernahme von eigenverantwortlichem Unterricht sowie der pädagogischen Ausbildung in den Studienseminaren.
| Phase | Zeitraum | Inhalt / Fokus |
|---|---|---|
| Einführungsphase | Monat 1 – 3 | Hospitationen, erste eigene Unterrichtsversuche unter Anleitung. |
| Hauptphase | Monat 4 – 15 | Eigenverantwortlicher Unterricht (ca. 10-12 Stunden), begleitende Fachseminare. |
| Prüfungsphase | Monat 16 – 18 | Hausarbeit, Staatsprüfung und Lehrproben. |
Besoldung & Gehalt: Was Sie 2026 verdienen
Als Lehramtsanwärter in Niedersachsen erhalten Sie Anwärterbezüge nach der Niedersächsischen Besoldungsordnung (NBesO). Die Werte wurden für 2026 angepasst.
| Bezeichnung | Betrag (ca. 2026) |
|---|---|
| Grundbetrag (A12/A13) | 1.745,20 € |
| Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet) | ca. 165,00 € |
| Familienzuschlag Stufe 2 (1 Kind) | ca. 310,00 € (Gesamt) |
| Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) | Anteilig gemäß NBesG |
Beihilfe & Private Krankenversicherung (PKV)
In Niedersachsen übernimmt das Land im Rahmen der Beihilfe einen Teil Ihrer Krankheitskosten. Da Sie als Beamter auf Widerruf nicht sozialversicherungspflichtig sind, können Sie die verbleibenden Restkosten (meist 50 %) über eine private Krankenversicherung für Anwärter absichern.
Beihilfe-Sätze Niedersachsen
Ihr Beihilfesatz bestimmt sich nach Ihrem Familienstand:
- Ledig / Ohne Kinder: 50 % Beihilfe
- Verheiratet (Ehepartner < 20k Einkommen): 70 % Beihilfe
- Berücksichtigungsfähige Kinder: 80 % Beihilfe
- Pensionäre: 70 % Beihilfe
Hinweis: In Niedersachsen gibt es zudem die Option der pauschalen Beihilfe (GKV-Z
Familie, Schwangerschaft & Elternzeit
Niedersachsen ist ein familienfreundlicher Dienstherr. Während der Schwangerschaft und der anschließenden Elternzeit bleibt Ihr Beihilfeanspruch bestehen. Wichtig zu wissen: Während der Elternzeit entfallen die Bezüge, die Beihilfe deckt jedoch weiterhin die tariflichen Sätze ab, sofern Sie nicht über den Partner familienversichert sind.
Quereinstieg & Sondermaßnahmen
Aufgrund des Lehrermangels bietet Niedersachsen verstärkt Programme für den Quereinstieg an. Auch hier erfolgt oft eine Verbeamtung auf Widerruf (Sondermaßnahme).
Amtsärztliche Untersuchung
Bevor Sie zum Referendariat zugelassen werden, müssen Sie Ihre gesundheitliche Eignung bei einem Amtsarzt in Niedersachsen nachweisen. Hierbei geht es primär darum, ob eine vorzeitige Dienstunfähigkeit innerhalb der nächsten Jahre unwahrscheinlich ist.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Altersgrenze für die Verbeamtung in Niedersachsen?
Die Höchstaltersgrenze für die Berufung in das Beamtenverhältnis liegt in Niedersachsen beim vollendeten 45. Lebensjahr. Ausnahmen gibt es für Kindererziehungszeiten oder bei Schwerbehinderung.
Gibt es in Niedersachsen Heilfürsorge für Lehrer?
Nein. Heilfürsorge erhalten in Niedersachsen primär Polizeivollzugsbeamte und Justizvollzugsbeamte. Lehrer fallen unter das Beihilfesystem.
Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung im Referendariat sinnvoll?
Absolut. Da Sie in den ersten 5 Dienstjahren bei Dienstunfähigkeit meist ohne Ansprüche aus dem Dienst entlassen werden, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) essenziell.
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