Geprüft und aktualisiert: März 2026 |

Der Amtsarzt-Check in Bayern
10 Fakten für Ihr Referendariat

Liebe angehende Lehrkräfte,

die Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung sorgt oft für schlaflose Nächte. „Was ist, wenn mein BMI zu hoch ist?“ oder „Darf ich dem Amtsarzt von meiner Therapie erzählen?“ sind Fragen, die wir in unseren Beratungen täglich hören. Entspannen Sie sich! Mit der richtigen Vorbereitung ist die amtsärztliche Untersuchung halb so wild. Hier sind die 10 wichtigsten Fakten für Sie übersichtlich und verständlich aufbereitet.

 Quick-Check: Die wichtigsten Fakten in Kürze

  • Pflicht: Einmal vor dem Referendariat und bei Anlass/Zweifel  bei Verbeamtung auf Lebenszeit.
  • Ablauf: Basis-Check (Sehen, Hören, Blutdruck, Urin) und ärztliches Gespräch.
  • Entscheidend: Ein BMI über 30 wird geprüft, ist aber dank neuem Prognosemaßstab oft kein K.O.-Kriterium mehr.
  • Wichtig: PKV-Anwärtertarife und Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) zwingend vor dem Amtsarzt-Besuch klären!

Die 10 wichtigsten Fakten zur amtsärztlichen Untersuchung in Bayern (Stand 2026)

1

Wann muss ich zum Amtsarzt?

In Bayern ist der Termin generell nur noch vor dem Antritt des Referendariats (zur Prüfung der gesundheitlichen Eignung für den Vorbereitungsdienst) Pflicht.
Eine zweite Untersuchung vor der Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt nur dann, wenn beim ersten Termin Zweifel bestanden, eine Nachuntersuchung explizit angeordnet wurde oder während der Probezeit längere krankheitsbedingte Fehlzeiten auftraten. 

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Was wird genau untersucht?

  1. Das Anamnesegespräch

In einem detaillierten Gespräch erfasst der Arzt Ihre medizinische Vorgeschichte. Rechnen Sie mit Fragen zu:

  • Bestehenden oder vergangenen Erkrankungen und Operationen.
  • Stationären Aufenthalten in Krankenhäusern oder Reha-Kliniken.
  • Ihrem aktuellen Impfschutz und der regelmäßigen Einnahme von Medikamenten.
  • Genetischen Vorbelastungen innerhalb der Familie.
  • Lebensgewohnheiten, insbesondere dem Konsum von Nikotin oder Alkohol.
  1. Physische Untersuchung

Hierbei erfolgt ein allgemeiner Check-up des Körpers:

  • Biometrische Daten: Erhebung von Körpergröße und Gewicht zur Bestimmung des BMI.
  • Herz-Kreislauf: Kontrolle von Blutdruck und Ruhepuls sowie Abhören von Herz und Lunge.
  • Bewegungsapparat: Überprüfung der Reflexe, der Beweglichkeit (z. B. Dehnübungen) und des Zustands der Wirbelsäule.
  1. Diagnostische Tests & Labor

Zur objektiven Beurteilung werden verschiedene Standardtests durchgeführt:

  • Laborwerte: Analyse einer Urinprobe (Fokus auf Glukose- und Eiweißwerte) sowie ggf. eine Blutentnahme.
  • Sinnesorgane: Durchführung von standardisierten Hör- und Sehtests.
3

Ist ein hoher BMI ein K.O.-Kriterium?

Nein, nicht pauschal! In Bayern wird bei einem Body-Mass-Index (BMI) über 30 genauer hingeschaut. Ist der Blutdruck jedoch normal und liegen keine Gelenkprobleme oder Stoffwechselerkrankungen vor, steht der Verbeamtung nach aktueller Rechtsprechung meist nichts im Weg.

4

Was passiert bei Psychotherapie?

Wenn Sie sich in Bayern verbeamten lassen möchte, müssen Sie trotz einer aktuellen oder früheren Psychotherapie keine automatische Ablehnung befürchten. Maßgeblich ist heutzutage die individuelle Prognose: Es wird geprüft, ob es medizinisch überwiegend wahrscheinlich ist, dass Sie bis zum Eintritt in den Ruhestand ihren Dienst leisten können.

Empfehlungen für den Termin

  • Berichte mitbringen: Falls die Therapie abgeschlossen ist, hilft ein kurzer Bericht Ihres Therapeuten, der die Heilung oder stabile Prognose bestätigt.
  • Offenheit: Erklären Sie sachlich, warum die Therapie nötig war und was Sie daraus für den stressigen Lehreralltag gelernt haben (Resilienz). Falls ein Amtsarzt eine negative Prognose abgibt, die Sie für unbegründet halten, steht Ihnen der Rechtsweg offen.

 In der modernen Rechtsprechung sind die Hürden für eine Ablehnung aufgrund psychischer Vorerkrankungen deutlich höher als früher.

Wie der Amtsarzt entscheidet

Die medizinische Einschätzung der Dienstfähigkeit erfolgt stets im Einzelfall und orientiert sich an verschiedenen Faktoren:

  • Diagnose und Intensität: Chronische oder wiederkehrende Krankheitsbilder (wie schwere Depressionen) unterliegen einer strengeren Prüfung als einmalige Behandlungen, die durch bestimmte Lebensereignisse (z. B. Prüfungsstress oder private Krisen) ausgelöst wurden.
  • Dauer der Beschwerdefreiheit: Ein großer zeitlicher Abstand zum Therapieende wirkt sich positiv aus. Je länger die psychische Stabilität bereits anhält, desto weniger fällt die frühere Behandlung ins Gewicht.
  • Therapeutisches Resultat: Ein positiver Abschluss der Therapie kann vorteilhaft sein, da er die Fähigkeit zur Bewältigung von Belastungen belegt.
  • Gegenwärtige Belastbarkeit: Der Fokus liegt auf der aktuellen Leistungsfähigkeit im Alltag und der bisherigen Kontinuität im Dienst (wenig krankheitsbedingte Fehlzeiten).
5

Kann ich chronische Krankheiten verschweigen?

Auf keinen Fall! Falschangaben können zur sofortigen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis führen. Durch den gesetzlichen „Prognosemaßstab“ ist eine Verbeamtung auch mit chronischen Krankheiten (z. B. Asthma, Diabetes) möglich, solange nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der Altersgrenze mit einer Dienstunfähigkeit zu rechnen ist.

6

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Bringen Sie Ihren Personalausweis, den ausgefüllten Gesundheitsfragebogen, Ihren Impfpass, gegebenenfalls Ihre Sehhilfe (Brille/Kontaktlinsen) sowie aussagekräftige Facharztatteste bei bestehenden Vorerkrankungen mit.

7

Wer trägt die Kosten der Untersuchung?

Die Kosten für das amtsärztliche Gutachten (meist zwischen 70 und 150 Euro) müssen in Bayern bei der Einstellung in das Referendariat in der Regel zunächst von Ihnen selbst verauslagt werden.

8

Wann erhalte ich das Ergebnis?

Oft teilt der Amtsarzt Ihnen seine Einschätzung oder Tendenz bereits direkt im Gespräch mit. Das offizielle, schriftliche Gesundheitszeugnis wird meist innerhalb von ein bis drei Wochen direkt an die zuständige Einstellungsbehörde geschickt.

9

Was, wenn ich als „nicht geeignet“ eingestuft werde?

Eine Ablehnung ist nicht das Ende Ihrer Karriere! Sie können in Bayern das Referendariat trotzdem absolvieren – dann jedoch im Angestelltenverhältnis. Wenn sich Ihre gesundheitliche Situation später stabilisiert, ist eine nachträgliche Verbeamtung durchaus möglich.

10

Achtung Gesundheitsfragen: Amtsarzt vs. Versicherungen

Viele Referendare machen hier einen Fehler, der sie später viel Geld oder wichtigen Versicherungsschutz kosten kann: Die Kriterien des Amtsarztes sind nicht identisch mit den Gesundheitsprüfungen der privaten Versicherungen!

  • Gefahr 1: Sie warten mit der Wahl Ihrer Privaten Krankenversicherung bis nach dem Amtsarzt-Besuch. Fällt dort etwas auf, lehnen private Versicherer Sie möglicherweise ab oder verlangen Risikozuschläge.
  • Gefahr 2: Sie haben noch keine Dienstunfähigkeitsversicherung. Wenn der Amtsarzt beim Start ins Referendariat Vorerkrankungen in Ihrer Akte dokumentiert, wird es später extrem schwer, eine solche Absicherung ohne Leistungsausschlüsse zu erhalten.

Unsere Experten-Strategie für Sie:

Stellen Sie rechtzeitig (unbedingt vor dem Amtsarzttermin) anonyme Risikovoranfragen bei den Versicherungsgesellschaften. So bleibt Ihre Akte auch bei möglichen Ablehnungen sauber. Nutzen Sie dafür gerne unsere Anonyme Risikovoranfrage.

Häufige Fragen (FAQ) zur amtsärztlichen Untersuchung

Was ziehe ich zum Amtsarzt-Termin an?

Kleiden Sie sich ganz normal und bequem. Da Sie sich für die Untersuchung des Bewegungsapparates (oder ein EKG) in der Regel bis auf die Unterwäsche entkleiden müssen, ist bequeme Alltagskleidung am besten. Ein Anzug oder klassisches Business-Outfit ist nicht erforderlich.

Darf der Amtsarzt meine behandelnden Ärzte kontaktieren?

Nein, nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung. Der Amtsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Um Rückfragen bei Ihren Haus- oder Fachärzten stellen zu dürfen, müssen Sie ihn vorab schriftlich von der Schweigepflicht entbinden.

Gibt es bei der amtsärztlichen Untersuchung in Bayern einen Drogentest?

Ein routinemäßiger Drogentest ist bei angehenden Lehrkräften und Beamten auf Probe in der Regel nicht vorgesehen. Die Urinprobe wird standardmäßig „nur“ auf Blut, Eiweiß und Glukose getestet, um Nieren- oder Stoffwechselerkrankungen frühzeitig zu erkennen.

Gut zu wissen:

Wir möchten Ihnen auf dieser Seite den bestmöglichen Überblick geben. Da der Gesetzgeber und die Versicherungen ihre Richtlinien jedoch regelmäßig anpassen und jeder Beamtenstatus individuell ist, können wir leider keine Haftung für eventuelle redaktionelle Fehler oder kurzfristige Änderungen (Stand 2026) übernehmen.

Verlassen Sie sich bei existenziellen Entscheidungen – wie der Wahl Ihrer PKV oder dem Vorab-Check für den Amtsarzt – am besten nicht nur auf Texte, sondern auf einen individuellen Experten-Check. Nutzen Sie für Ihre Sicherheit gerne unseren kostenfreien und unverbindlichen Vergleichsservice, um Ihre persönliche Situation gemeinsam mit uns zu prüfen!

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Nutzen Sie unsere kostenfreie Expertise für anonyme Risikovoranfragen, bevor Sie zum Amtsarzt gehen.

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