Adressen und Formulare der Beihilfestelle Thüringen
Wichtige Informationen zur Beihilfeergänzungsversicherung: Die Auswahl der richtigen Beihilfeergänzungsversicherung unter Berücksichtigung der im jeweiligen Tarif enthaltenen Leistungen ist für Beamtenanwärter oder Beamte sehr wichtig um spätere Leistungsdefizite und Zusatzkosten zu vermeiden. Eine umfassende Beratung welche Ihnen alle nötigen Informationen liefert ist deshalb sehr wichtig. Fordern Sie hier bei den Experten von Info-Beihilfe Ihren unabhängigen Vergleich an.
Thüringer Landesfinanzdirektion – Beihilfestelle Thüringen – Land in Stadtroda
Hausanschrift
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda
Postanschrift
Postfach 90 04 50
99107 Erfurt
Telefon: (036428) 51 11 44
Fax: (036428) 51 11 21
e-mail: poststelle@lfd-bhst.thueringen.de
Weitere Informationen zu den aktuellen Bearbeitungszeiten der Beihilfestelle Thüringen, aber auch Informationen zur Antragstellung, der Rückerstattung und andere wichtige Informationen für Beamtenanwärter, Lehrer und Referendare finden Sie auch auf der offiziellen Webpräsenz der Thüringer Landesfinanzdirektion.
Anfahrt zur Beihilfestelle Thüringen
Anfahrt zum Dienstgebäude Am Burgblick 23, Stadtroda
Anfahrt mit dem Auto:
von der Autobahn A 4
Abfahrt Stadtroda, rechts abbiegen in Richtung Stadtroda, in Stadtroda im Kreisverkehr an der 1. Möglichkeit ausfahren in die Gustav-Herrmann-Straße, der Ausschilderung „Behördenhaus“ auf der Hauptstraße folgen bis zur nächsten Ausschilderung, nach links abbiegen in Am Burgblick
Das Dienstgebäude Am Burgblick 23 erreichen Sie nach 150 m. Kostenfreie Parkplätze sind vorhanden.
Hier finden Sie den BeihilfeantragThueringen zum Download.
Wissenswertes zu BayBAS
Am 25. August 2011 wurde in der Thüringer Landesfinanzdirektion der Vertrag zur Übernahme, Anpassung und Pflege der Bayerischen Beihilfeabrechnungssoftware – kurz BayBAS – mit dem Bayerischen Landesamt für Finanzen unterzeichnet.
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Ihr fairer PKV-Vergleich
Die Auswahl der richtigen PKV unter Berücksichtigung der im jeweiligen Tarif enthaltenen Leistungen ist für Beamtenanwärter oder Beamte sehr wichtig um spätere Leistungsdefizite und Zusatzkosten zu vermeiden.
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Ich habe folgendes Problem
nach einer Hand-OP muss ich mehrmals zur Nachkontrolle zum Arzt. ein Fahrzeug kann ich im Moment nicht selbst bedienen und bin auf fremde Hilfe angewiesen. Werden mir diese Fahrtkosten erstattet?
Hallo Frau Schäller,
eine Fahrtkostenerstattung wird in aller Regel nur bei ärztlich bescheinigter Geh-Unfähigkeit gewährt. Dies kann aber, je nach für Sie gültiger Beihilfeverordnung in Erstattung, Umfang und Höhe abweichen. Da wir nicht beurteilen können was hier auf Sie zutrifft bitten wir Sie sich an die für Sie zuständige Beihilfestelle zu wenden.
Ich habe vor kurzem ein Arztrechnung für eine Leistung erhalten, die länger als 1 Jahr zurückliegt. Gibt es Probleme mit der Erstattung?
Hallo Frau König,
wenn Ihnen die Arztrechnung erst jetzt ausgestellt wurde gibt es bezüglich der Jahresfrist keine Probleme mit der Erstattung.
Siehe dazu § 17 BhV
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Beihilfevorschriften – BhV)
(9) …..Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung beantragt wird.
Sollte es doch zu Problemen kommen melden Sie sich bitte noch einmal.
Herzliche Grüße von der Nordsee
Lotti Hesse