Jeder Versicherte hat einen individuellen Bedarf, weshalb sich die optimale Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung nicht pauschalisieren lässt. Um den eigenen Bedarf zu ermitteln, müssen Beamte wissen, wie hoch ihr voraussichtliches Ruhegehalt sein wird. Im Idealfall sollte mit der Dienstunfähigkeitsversicherung die Versorgungslücke zwischen Ruhegehalt und bisherigem Einkommen geschlossen werden:

  • Vorhandenes Einkommen – Ruhegehalt = Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Höhe des Ruhegehalts wird anhand des Ruhegehaltsatzes und der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge ermittelt. Für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr beträgt der Satz 1,875 Prozent bis maximal 71,75 Prozent. Das volle Ruhegehalt erhalten Beamte nach 40 Dienstjahren.

Für Beamte auf Lebenszeit besteht erst nach fünf Dienstjahren im Falle einer Dienstunfähigkeit ein Anspruch auf Ruhegehalt.

Eine entsprechend hohe Dienstunfähigkeitsrente sollten Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf absichern. Für sie besteht bei Dienstunfähigkeit noch kein Anspruch auf Ruhegehalt, weshalb sie im Krankheitsfall kein Einkommen haben. Die Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung sollte sich in voller Höhe an dem bisherigen Einkommen orientieren. Idealerweise mit der Option, die Leistung nach der Verbeamtung herabzusetzen. Viele Gesellschaften bieten diese Klausel in ihren Verträgen an.

Die individuelle Versorgungslücke eines Beamten bei Dienstunfähigkeit

Die individuelle Versorgungslücke bezeichnet die notwendige Höhe der Dienstunfähigkeitsrente, um im Leistungsfall den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Bei der Bestimmung der Versorgungslücke spielen zwei Faktoren eine wesentliche Rolle:

  • Die Höhe des persönlichen finanziellen Bedarfs
  • Die finanziellen Ansprüche bei Dienstunfähigkeit

Die finanziellen Ansprüche im Falle einer Dienstunfähigkeit sind mitunter abhängig vom Beamtenstatus. So werden Beamte ohne Ansprüche an ihren Dienstherrn bei Dienstunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Somit erhalten sie lediglich eine volle oder halbe Erwerbsminderungsrente, sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Außerdem bietet die Erwerbsminderungsrente keine ausreichende finanzielle Sicherheit. Nur Beamte auf Lebenszeit erhalten bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt von ihrem Dienstherrn.
Doch erst dann, wenn sie mindestens fünf Jahre Dienstzeit vorweisen können.

Beamte auf Widerruf

Beamte auf Widerruf befinden sich in ihrer Ausbildung. Im Falle einer Dienstunfähigkeit werden sie aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Sie haben keinen Anspruch auf eine Leistung von ihrem Dienstherrn.
Keine Versorgung bei DU

Beamte auf Probe

Beamte auf Probe haben ihre Ausbildung beendet, befinden sich jedoch noch in der Probezeit. Daher werden sie im Falle der Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Es besteht kein Leistungsanspruch an ihren Dienstherrn, außer bei einem Dienstunfall.
Keine Versorgung bei DU – Ausnahme bei Dienstunfall

Beamte auf Lebenszeit

Weniger als 5 Jahre Dienstzeit:
Beamte auf Lebenszeit erhalten kein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit, da sie die fünfjährige Wartezeit noch nicht erfüllt haben.

Mehr als 5 Jahre Dienstzeit:
Bei Dienstunfähigkeit werden Beamte auf Lebenszeit mit mehr als fünf Jahren Dienstzeit in den Ruhestand versetzt und erhalten eine Versorgung von ihrem Dienstherrn. Anfänglich entspricht diese etwa 1.400 Euro und steigt mit der Dauer der Dienstzeit.
(Bei der fünfjährigen Wartezeit wird die Zeit als Beamter auf Probe angerechnet.)

Erst nach 5 Jahren Dienstzeit Versorgung bei DU

Hinweis: Auch Beamte auf Lebenszeit mit mehr als fünf Jahren Dienstzeit sollten eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Denn die Ansprüche im Leistungsfall sind vor allem in den ersten Jahren meist nicht ausreichend, um den Lebensstandard zu halten. Daher empfiehlt sich die DU-Versicherung grundsätzlich für alle Beamten, unabhängig von ihrem Beamtenstatus.

Ein Beispiel: Beamter auf Lebenszeit mit mehr als fünf Jahren Dienstzeit bei Dienstunfähigkeit
Im Falle einer Dienstunfähigkeit erhält der Beamte auf Lebenszeit nach 20 Jahren Dienstzeit z.B. ein Ruhegehalt von 3.014,00 Euro (35,875%).
Sein bisheriges Einkommen lag allerdings bei ca. 4.700,00 Euro. Somit entsteht trotz Leistungsanspruch an den Dienstherrn eine Versorgungslücke von 1.686,00 Euro monatlich.
Um diese zu schließen und sich selbst sowie die eigene Familie optimal abzusichern, benötigt der Beamte auf Lebenszeit eine Dienstunfähigkeitsversicherung.

Den eigenen Bedarf ermitteln:

Wie hoch eine Dienstunfähigkeitsversicherung sein sollte, ist wesentlich von dem eigenen Bedarf abhängig. Für die Festsetzung der Rente müssen Beamte also wissen, welche finanziellen Mittel sie benötigen. Dazu gehören Fixkosten wie Miete und Versicherungen als auch Lebenshaltungskosten. Immobilienbesitzer ohne Darlehensschuld benötigen in der Regel keine so hohe Rentenleistung wie Mieter oder Kreditnehmer. Unter Umständen verringert sich der finanzielle Bedarf bei einer Dienstunfähigkeit. Zum Beispiel dann, wenn der Betroffene eine Zweitwohnung in der Nähe seiner Arbeitsstelle angemietet hat. Um den eigenen Bedarf zu ermitteln, ist es ratsam, alle vorhandenen Ausgaben zu aufzulisten. Das Führen eines Haushaltsbuches oder das Durchsehen von Kontoauszügen kann außerdem dabei helfen, die Lebenshaltungskosten zu eruieren. Dazu zählen Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung wie auch Unternehmungen. Die Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung sollte nicht nur dem vorhandenen Einkommen, sondern auch dem finanziellen Bedarf angepasst sein.

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