Quick-Check: Termine & Dokumente für 2026
- Dauer: 18 Monate (Zweigleisige Ausbildung an Ausbildungsschule und Studienseminar).
- Einstellungstermine: Je nach Lehramt unterschiedlich. Für Grund- und Förderschulen meist 1. Februar und 1. August. Für Gymnasien und Realschulen plus oft 1. Mai und 1. November.
- Bewerbung: Online über das Portal der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier.
- Beamtenstatus: Ernennung zur Beamtin / zum Beamten auf Widerruf (BaW).
- Krankenversicherung: 50 % Beihilfe durch das Land – die restlichen 50 % sichern Sie über eine günstige PKV ab.
Herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen Studienabschluss! Der nächste große Schritt auf Ihrem Weg zur voll ausgebildeten Lehrkraft steht an: das Lehramtsreferendariat (Vorbereitungsdienst) in Rheinland-Pfalz. In dieser intensiven und oft fordernden Zeit prasseln unzählige neue Eindrücke und organisatorische Aufgaben auf Sie ein.
Als angehende Lehrkraft im Beamtenverhältnis auf Widerruf genießen Sie besondere Privilegien, tragen aber auch neue Verantwortung, besonders wenn es um Ihre eigene Absicherung geht. Wir begleiten Sie durch den Dschungel der Anträge und zeigen Ihnen detailliert, was Sie 2026 für Ihr Referendariat in Rheinland-Pfalz wissen müssen – vom genauen Ablauf über die Bezüge der ADD bis hin zur richtigen Krankenversicherung.
- 1. Ausführlicher Ablauf des Referendariats in RLP
- 2. Gehalt, Besoldung und Zuschläge 2026
- 3. Beihilfe und Krankenversicherung (PKV vs. GKV)
- 4. Der Weg zum Amtsarzt
- 5. Möglichkeiten für Referendare mit Behinderung
- 6. Quereinstieg 2026 in Rheinland-Pfalz
- 7. Absicherung bei Dienstunfähigkeit
- 8. Rechtliche Grundlagen der Lehrerausbildung
- 9. Häufige Fragen (FAQ)
1. Ausführlicher Ablauf des Referendariats in RLP
Der Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz dauert regulär 18 Monate. Die Ausbildung findet zweigleisig statt: Sie unterrichten an Ihrer zugewiesenen Ausbildungsschule und vertiefen die Theorie an einem der staatlichen Studienseminare (z. B. in Mainz, Trier, Koblenz, Speyer oder Kaiserslautern).
- Einführungsphase: In den ersten Wochen hospitieren Sie im Unterricht der Kolleginnen und Kollegen und übernehmen nach und nach angeleitete Unterrichtssequenzen.
- Hauptphase (Eigenverantwortlicher Unterricht): Relativ schnell übernehmen Sie eigene Klassen und unterrichten eigenverantwortlich (in der Regel ca. 7 bis 9 Wochenstunden, je nach Lehramt). Begleitet wird diese Phase durch regelmäßige Unterrichtsbesuche der Fachleiter.
- Prüfungsphase: Das Referendariat endet mit der Zweiten Staatsprüfung. Diese besteht aus der schulischen Vornote, unterrichtspraktischen Prüfungen (Lehrproben) in Ihren Fächern sowie einer mündlichen Prüfung.
2. Gehalt, Besoldung und Zuschläge 2026
Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf erhalten Sie Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz Rheinland-Pfalz (LBesG RP). Das Landesamt für Finanzen (LfF) überweist Ihnen monatlich den Anwärtergrundbetrag sowie eventuelle Familienzuschläge.
Besoldungstabelle für Lehramtsanwärter RLP (Stand 2026)
| Besoldungsgruppe / Lehramt | Grundbetrag (brutto)* | Zuschlag Stufe 1 (Verheiratet)** | Zuschlag Stufe 2 (1 Kind)*** |
|---|---|---|---|
| AW A 12 (Grundschule) | ca. 1.625,00 € | + ca. 165,00 € | + ca. 310,00 € |
| AW A 13 / A 13Z (Realschule plus, Gymnasium, Förderschule) | ca. 1.660,00 € | + ca. 165,00 € | + ca. 310,00 € |
*Hinweis: Beträge gerundet, Basis Jahreswechsel 2025/2026 inkl. geplanter Tarifanpassungen im Frühjahr. Rheinland-Pfalz zahlt zudem i.d.R. eine jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld).
**Stufe 1 gilt für Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Anwärter.
***Stufe 2 umfasst den Betrag der Stufe 1 plus den Kinderzuschlag für das erste Kind. Für weitere Kinder steigen die Zuschläge spürbar an.
3. Beihilfe und Krankenversicherung (PKV vs. GKV)
Mit der Ernennung auf Widerruf werden Sie versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Dienstherr (das Land Rheinland-Pfalz) übernimmt fortan über die Beihilfe 50 % Ihrer beihilfefähigen Krankheitskosten. Haben Sie zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder, steigt dieser Satz auf 70 %.
Wichtig: Die Beihilfe optimal ergänzen
Da die Beihilfe nur einen Teil der Kosten abdeckt, müssen Sie die verbleibenden 50 % (bzw. 30 %) absichern. Der wirtschaftlichste Weg ist für fast alle Referendare der Wechsel in die private Krankenversicherung. Lesen Sie hierzu alle wichtigen Details in unserem Artikel PKV oder GKV im Referendariat.
Wichtiger Hinweis für Rheinland-Pfalz: Das Land RLP bietet keine pauschale Beihilfe (Hamburger Modell) an! Bleiben Sie freiwillig in der GKV, müssen Sie den vollen Beitragssatz komplett aus eigener Tasche zahlen. Dies macht die GKV extrem teuer. PKV-Anwärtertarife (meist nur 70-100 Euro monatlich) sind daher in RLP die weitaus sinnvollere und leistungsstärkere Wahl.
4. Der Weg zum Amtsarzt
Vor der Übergabe der Ernennungsurkunde durch die ADD steht ein Besuch beim zuständigen Gesundheitsamt an. Der Amtsarzt prüft Ihre gesundheitliche Eignung für das Beamtenverhältnis. Es wird begutachtet, ob bei Ihnen Erkrankungen vorliegen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit führen könnten.
Keine Sorge: Ein leicht erhöhter BMI oder Heuschnupfen sind heute meist keine pauschalen Ablehnungsgründe mehr. Bringen Sie ggf. aktuelle Facharztbefunde mit. Lesen Sie hier unsere detaillierten Tipps rund um die amtsärztliche Untersuchung von Beamten.
5. Möglichkeiten für Lehramtsreferendare mit Behinderung
Rheinland-Pfalz fördert die Einstellung von schwerbehinderten Menschen. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 (oder Gleichstellung) profitieren Sie von wichtigen Schutzmaßnahmen:
- Gesundheitliche Eignung: Beim Amtsarzt wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung gefordert.
- Nachteilsausgleich: In den Studienseminaren und bei den Lehrproben können auf Antrag Nachteilsausgleiche (z.B. Zeitverlängerungen) gewährt werden.
- Einsatzort: Bei der Zuweisung zu einem Studienseminar und einer Schule durch die ADD werden Ihre individuellen Mobilitätseinschränkungen und Härtefälle prioritär berücksichtigt. Kontaktieren Sie hierzu frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung der ADD.
6. Quereinstieg 2026 in Rheinland-Pfalz
Um dem punktuellen Lehrkräftemangel (insbesondere in den MINT-Fächern sowie an berufsbildenden Schulen und Förderschulen) zu begegnen, bietet Rheinland-Pfalz den Quer- und Seiteneinstieg an:
- Quereinstieg ins Referendariat: Mit einem fachlich passenden universitären Master- oder Diplomabschluss können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen direkt für den Vorbereitungsdienst bewerben und diesen regulär (inklusive späterer Verbeamtung) abschließen.
- Seiteneinstieg (Pädagogische Zusatzausbildung): Hierbei werden Sie berufsbegleitend in einem Angestelltenverhältnis nachqualifiziert.
Achtung: Quereinsteiger, die zunächst im Angestelltenverhältnis (TV-L) starten, erhalten keine Beihilfe, sondern sind sozialversicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV).
7. Absicherung bei Dienstunfähigkeit
Ein extrem wichtiges Thema: Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf haben Sie in den ersten Jahren keinen Anspruch auf staatliches Ruhegehalt. Im Falle einer Dienstunfähigkeit werden Sie aus dem Landesdienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (mit minimalen Ansprüchen auf Erwerbsminderungsrente).
Eine private Absicherung ist daher ab dem ersten Tag im Referendariat existenziell. Achten Sie auf eine echte, allgemeine Beamtenklausel. Erfahren Sie hier alles Wichtige zur Dienstunfähigkeitsversicherung.
8. Rechtliche Grundlagen der Lehrerausbildung in RLP
Die wesentlichen juristischen Rahmenbedingungen für Ihr Referendariat in Rheinland-Pfalz finden Sie in diesen Verordnungen:
- Landesgesetz über die Ausbildung an staatlichen Studienseminaren für Lehrämter (Ausbildungsgesetz): Regelt die grundsätzliche Struktur der Ausbildung.
- Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für Lehrämter (APO): Hier sind die konkreten Prüfungsordnungen, die Verteilung der Unterrichtsstunden und die Benotung der Lehrproben detailliert festgehalten.
9. Häufige Fragen (FAQ) zum Referendariat in RLP
Gibt es eine Altersgrenze für die Verbeamtung in Rheinland-Pfalz?
Ja, die Regelaltersgrenze für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe liegt in Rheinland-Pfalz bei der Vollendung des 45. Lebensjahres. Ausnahmen (z.B. für Kindererziehungs- oder Pflegezeiten) sind möglich.
Muss ich mich für das Referendariat zwingend privat versichern?
Nein, es besteht Wahlfreiheit. Sie können auch freiwillig in der GKV bleiben. Da Rheinland-Pfalz jedoch keinen Arbeitgeberzuschuss zur GKV zahlt (keine pauschale Beihilfe), tragen Sie den gesamten Beitrag selbst. Ein PKV-Anwärtertarif ist daher fast immer die bessere und deutlich günstigere Wahl.
Wie vergleiche ich die Tarife am besten?
Nutzen Sie hierfür gerne unsere kompakte Checkliste GKV oder PKV für Referendare, um alle Vor- und Nachteile übersichtlich abzuwägen.
Sie haben Fragen zu Ihrer Beihilfe oder der passenden Absicherung?
Jede gesundheitliche und persönliche Lebenssituation ist absolut individuell. Damit Sie sich voll auf Ihre ersten Unterrichtsstunden in Rheinland-Pfalz konzentrieren können, helfen wir Ihnen gerne, nicht nur Licht ins Dunkel rund um das Thema Beihilfe zu bringen.
Zusätzlich prüfen die Experten der Maklerabteilung wenn Sie es wünschen, gerne unverbindlich und diskret mit Ihnen, welche Anwärtertarife für 2026 am besten zu Ihren Bedürfnissen passen.
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