Heilpraktiker-Behandlungen werden in einigen Bundesländern übernommen

Die Kostenerstattung setzt voraus, dass es sich um einen ausgebildeten Heilpraktiker handeln muss. Der alternativen Medizin unterliegen verschiedene Therapiemöglichkeiten und nicht jeder, der zum Beispiel seine Dienstleistungen in der Homöopathie anbietet, absolvierte eine offizielle Ausbildung. Um jedoch den Titel „Heilpraktiker“ führen zu dürfen, ist eine Fachausbildung sowie ein Nachweis der erlangten Fähigkeiten in Form einer Prüfung Voraussetzung. Aus diesem Grund leistet die Beihilfe nur dann, wenn der Heilpraktiker die gesetzliche Ausbildung abgeschlossen hat.

Weitere Voraussetzungen für beihilfefähige Heilpraktiker-Behandlungen

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung des Heilpraktikers gibt es weitere Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Beihilfe:

  • Die Behandlungen müssen von dem Heilpraktiker selbst durchgeführt werden und nicht beispielsweise von einer Mitarbeiterin. Dies bezieht sich jedoch nur auf Therapiemaßnahmen und nicht auf Untersuchungen wie eine Blutzuckerbestimmung.
  • Beihilfefähig sind nur wissenschaftlich anerkannte Heilmethoden.

Im Grunde genommen wird damit eine Vielzahl der Heilpraktiker-Behandlungen von der Beihilfe übernommen. Auch das von der Praxis verwendete Material wie Pflaster und Verbände für die Wundversorgung ist nach den Vorgaben für eine ärztliche Behandlung beihilfefähig.

Die Höhe der Kostenübernahme bei Heilpraktiker-Behandlungen

Der Gesetzgeber hält zwar fest, dass die Beihilfe Heilpraktiker-Behandlungen bezahlt, allerdings ist die Höhe der Kostenübernahme in den Ländern teilweise verschieden.
2013 wurde vom Bundesinnenministerium eine Vereinbarung mit dem Verband der Heilpraktiker geschlossen, in dem die Höchstgrenzen für Beamte des Bundes festgehalten wurden. Kosten, die über diese Höchstsätze hinausgehen, sind von dem Beamten selbst zu bezahlen.

      • Ein Beispiel: Laut Erstattungsliste kann der Heilpraktiker eine Lymphdrainage mit 6,- Euro abrechnen. Verlangt er dafür jedoch 10,- Euro pro Sitzung, muss der Beamte für die 4,- Euro Differenz selbst aufkommen.
        Bei manchen Therapiemaßnahmen wie einer osteopathischen Behandlung ist die Höhe der Kostenübernahme durch die Beihilfe abhängig von dem zu behandelnden Körperteil. So beträgt der Höchstbetrag für die Wirbelsäule 21,- Euro, während die Kniegelenke mit 12,- Euro festgehalten sind.

Hier finden Sie die Höchstbeträge für beihilfefähige Heilpraktiker-Behandlungen bei Beamten des Bundes

  • Hinweis: Einige der Heilpraktikerverbände haben sich dazu verpflichtet, Beamten die Behandlung zu den genannten Höchstbeträgen zu ermöglichen. Beihilfeberechtigte Personen erhalten auf Nachfrage von dem Verband mindestens einen Heilpraktiker in ihrem Umkreis genannt, der seine Therapie nach den aufgeführten Honoraren durchführt.

Einschränkungen bei der Kostenübernahme von Heilpraktiker-Behandlungen

Die Beihilfe unterscheidet maßgeblich die Behandlungen eines Heilpraktikers von denen eines anerkannten Arztes. So sind zum Beispiel Dienstunfähigkeitsbescheinigungen nicht beihilfefähig, wenn sie nicht von einem Arzt verordnet wurden. Selbiges gilt für Hilfsmittel wie Gehhilfen.
Nicht beihilfefähig sind zudem Massagen, Bäder und Packungen, die von einem Heilpraktiker verordnet wurden. Sowie Teststreifen, Medizinprodukte und Aufwendungen für Verbands- und Arzneimittel, wenn diese nicht aus einer ärztlichen Behandlung heraus resultieren.

Sinnvolle Ergänzung zur Beihilfe: Die Restkostenversicherung

Abhängig vom jeweiligen Beamtenstatus übernimmt die Beihilfe nur einen Teil der anfallenden Kosten für medizinische Behandlungen. Die Restkostenversicherung ist daher eine sinnvolle Ergänzung, um die Krankheitskosten bis zu 100 Prozent abzudecken. Die meisten Anbieter für eine Restkostenversicherung übernehmen einen Großteil der Heilpraktiker-Behandlungen, die von der Beihilfe anerkannt sind.

In folgenden Bundeländern sind Heilpraktikerleistungen nicht beihilfefähig

Hamburg, Bremen und das Saarland haben die Beihilfeerstattung von Heilpraktiker-Leistungen ganz gestrichen.

Unsere zertifizierten Berater von Info-Beihilfe.de sind Ihnen gerne dabei behilflich, den richtigen Anbieter für Ihre Restkostenversicherung zu finden, damit Sie auch bei einer Heilpraktiker-Behandlung von einer zufriedenstellenden Kostenübernahme profitieren können. Treten Sie gerne hierzu gerne mit uns in Kontakt.

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