Diese Übersicht bietet Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfängern des Bundes einen schnellen und transparenten Überblick über die aktuellen Beihilferegelungen, Bemessungssätze und Erstattungshöchstgrenzen. Stand der Informationen ist Januar 2026.
1. Personenbezogene Bemessungssätze
Die Beihilfe erstattet Kosten für medizinische Leistungen prozentual nach festen Bemessungssätzen. Eine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung erfolgt nicht.
Beihilfeberechtigte Personengruppe
Bemessungssatz
Besonderheiten & Einkommensgrenzen
Beihilfeberechtigte (aktiv)
50%
Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung.
Beihilfeberechtigte in Elternzeit mit einem Kind
70%
Gilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind
70%
Erhöhter Bemessungssatz ab dem zweiten Kind.
Versorgungsempfänger:in
70%
Gilt für Personen im Ruhestand.
Ehegatte:in / eingetragene:r Lebenspartner:in
70%
Einkommensgrenze von 22.648 EUR im Vorkalenderjahr (WKJ). Eine Übergangsregelung gibt es nicht (Nein).
Kinder
80%
Berücksichtigung bis maximal 25 Jahre + Wehr-/Zivil-/Freiwilligendienste.
2. Ambulante Behandlung
Leistungsbereich
Regelung & Höchstsätze
Ärztliche Behandlung
Bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Heilpraktiker
Bis zu den Höchstsätzen laut Vertrag mit den Heilpraktikerverbänden.
Medikamente
Verordnungsfähige Medikamente bis zu den GKV-Festbeträgen.
Kürzung Medikamente
10% Abzug (mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR).
Fahrtkosten
Ja, für die niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. Ohne ärztliche Verordnung beihilfefähig. Fahrtkosten sind auch dann beihilfefähig, wenn sie von einer Rehabilitationseinrichtung organisiert werden.
Kürzung Fahrtkosten
10% Abzug (mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR).
Belastungsgrenze (auf Antrag)
Jährliche Obergrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe liegt bei 2% der Dienstbezüge, Versorgungsbezüge oder des Rentenzahlbetrags, für chronisch Kranke reduziert auf 1%.
Hilfsmittel
Erstattung erfolgt gemäß Beihilfekatalog bzw. Beihilfehöchstsätzen.
Kürzung Hilfsmittel
10% Abzug (mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR).
Sehhilfen (Brillen & Kontaktlinsen)
Ja, bis zu 110 EUR für Einstärkengläser und bis zu 260 EUR für Mehrstärkengläser.
Rehabilitationsmaßnahmen
Ja, alle 4 Jahre für maximal 21 Tage (ohne An-/Abreise) beihilfefähig. Fahrtkosten werden bis zu 10 EUR übernommen. Die Erstellung eines Gutachtens ist vorab nicht notwendig.
Sanatoriumsbehandlungen
Maximal der niedrigste Satz der jeweiligen Einrichtung.
Kürzung Sanatorium
Abzug von 10 EUR pro Tag, für maximal 28 Tage je Kalenderjahr (KJ).
Heilkuren
Nur für Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst möglich. Unterkunftskosten werden bis zu 16 EUR anerkannt.
3. Zahnbehandlung
Leistungsbereich Zahn
Erstattungsregelung
Zahnärztliche Behandlung
Bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Kieferorthopädie (KfO)
Beihilfefähig bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien.
Zahnersatz
Keine Beihilfe für große Brücken und generell während der Anwärterzeit.
Material- und Laborkosten (M+L)
Zu 80% anerkannt.
Edelmetall, Keramik
Zu 80% anerkannt.
Implantate
Zu 50% anerkannt.
4. Krankenhausbehandlung
Leistung im Krankenhaus
Erstattung & Kürzungen
Regelleistungen
Ja, grundsätzlich beihilfefähig.
Wahlleistungen
Ja, grundsätzlich beihilfefähig.
Kürzung der stationären Beihilfe
Ja, stationäre Leistungen unterliegen Abzügen.
Kürzung Regelleistungen
10 EUR Abzug pro Tag, für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr (KJ).
Kürzung Zweibettzimmer
Individuelle und regionale Kürzungen finden Anwendung.
Kürzung privatärztliche Behandlung
Nein, keine Kürzung im privatärztlichen Bereich.
Krankenhaustagegeld (KHT)-Angebot
25 EUR vorgesehen.
5. Pflegeleistungen
Die in der Tabelle genannten Beträge stellen die maximalen Erstattungssätze in Euro dar. Zusätzlich werden 100% für verbleibende Kosten (inklusive Unterkunft und Verpflegung) anerkannt.
Pflegeart
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe)
—
347 EUR
599 EUR
800 EUR
990 EUR
Teilstationäre Pflege
—
721 EUR
1.357 EUR
1.685 EUR
2.085 EUR
Stationäre Pflege
131 EUR
805 EUR
1.319 EUR
1.855 EUR
2.096 EUR
6. Ärztliche Behandlungen auf Reisen
Aufenthaltsort
Beihilfefähigkeit & Kostenregelung
Innerhalb der EU
Ja, voll beihilfefähig. Es findet kein Kostenvergleich mit den Inlandskosten in Deutschland statt.
Außerhalb der EU in Europa
Ja, Erstattung erfolgt maximal bis zur Höhe der deutschen Vergleichskosten. Ambulante und zahnärztliche Kosten werden erst ab einem Rechnungsbetrag von mindestens 1.000 EUR berücksichtigt.
Außerhalb von Europa
Ja, Erstattung gedeckelt auf die maximalen Kosten in Deutschland. Ambulante und zahnärztliche Kosten sind ebenfalls erst ab einer Höhe von 1.000 EUR beihilfefähig.
7. Sonstiges & Besonderheiten
Kostendämpfungspauschale
Es gibt keine jährliche Selbstbeteiligung.
Besonderheiten
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind offiziell beihilfefähig.