Der Beihilfeantrag - Erstantrag

Was ist ein Beihilfeantrag überhaupt?

Beamte und Beamtenanwärter erhalten keine Zuschüsse zu Ihrer Krankenversicherung. Stattdessen beteiligt sich der Staat (der Dienstherr) mit der sogenannten Beihilfe anteilig an Ihren Gesundheitskosten. Das bedeutet, der Dienstherr trägt einen Teil der Kosten, die bei einer medizinischen Behandlung oder Vorsorge entstehen. Ein Beihilfeantrag ist demzufolge ein Antrag auf die Zahlung von Beihilfe.

Was ist der Erstantrag zur Beihilfe?

Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag auf Beihilfe stellen, sind Sie dazu verpflichtet, verschiedene Informationen mitzuteilen. Da bisher keine Daten von Ihnen existieren, ist bei der Beihilfestelle zunächst der Anspruch auf Beihilfe nachzuweisen. Der Erstantrag zur Beihilfe ist besonders wichtig, da er ausführliche Informationen über die Beihilfeempfänger enthält.

Was beinhaltet ein Erstantrag Beihilfeantrag?

Persönliche Angaben
Bei der erstmaligen Beantragung einer Beihilfe benötigen die Beihilfestellen etwas umfassendere Angaben von Ihnen, wie beispielsweise:
• Umfang der Beschäftigung
• Beurlaubungen in den letzten 12 Monaten
• Kontodaten

Auch zu eventuell berücksichtigungsfähigen Angehörigen wie Ehepartner/in und Kinder müssen genaue Angaben gemacht werden. Einige der Angaben sind durch Vorlage geeigneter Nachweise zu belegen.

Nachweise zu den Versicherungsverhältnissen
Der Krankenversicherungsstatus ist generell bei Erstantrag und jeder Änderung des Versicherungsumfangs nachzuweisen.

Außerdem müssen mögliche Zuschüsse zu den Beträgen eingereicht werden. Wenn also für versicherte Personen in der GKV Beihilfe beantragt wird, so müssen Sie diesem Antrag für jeden Beleg ein Erstattungsnachweis von der jeweils betroffenen gesetzlichen Kasse beifügen.

Welche weiteren Belege sind dem Erstantrag beizufügen?

Der Erstantrag zur Beihilfe besteht nicht nur aus einem Formular, das persönliche und versicherungsspezifische Daten abfragt. Zusätzlich müssen die Antragsteller Nachweise zu den beihilfefähigen Aufwendungen einreichen. Das bedeutet, dass Belege wie Rechnungen dem Formular beizulegen sind. In der Regel reichen hier Kopien der Arztrechnungen aus. Die Originalbelege sollten Sie jedoch immer aufbewahren, da die Beihilfestelle diese auch anfordern kann.

  • Hinweis: Wenn Sie Aufwendungen für Medikamente einreichen, genügt es nicht, die Rechnung der Apotheke hinzuzufügen. Zusätzlich muss eine Kopie des ärztlichen Rezepts dem Beihilfeantrag beiliegen,

Ergänzungsblätter und zusätzliche Angaben zum Erstantrag 

  • Beim Erstantrag auf Beihilfeerstattung muss das jeweils gültige Ergänzungsblatt vollständig ausgefüllt sein und dem Erstattungsantrag beigefügt werden. Sollten sich Änderungen in den persönlichen Verhältnissen im Laufe der Zeit ergeben haben, ist es ausreichend, auf dem Ergänzungsblatt zum Beihilfeantrag nur die Stellen auszufüllen, die sich geändert haben.
  • Handelt es sich bei den zu erstattenden Kosten im Sinne der Beihilfe um Kosten, die durch einen Unfall entstanden sind, so sind die jeweiligen Belege mit einem „U“ (Unfall) zu kennzeichnen und ein Unfallbericht ist dem Beihilfeantrag beizufügen.
  • Handelt es sich bei den zu erstattenden Kosten im Sinne der Beihilfe um Kosten, die sich aus einer dauerhaften Pflege ergeben, so sind die jeweiligen Belege mit einem „P“ (Pflege) zu kennzeichnen und die Anlage „P“ ist dem Erstattungsantrag beizulegen.

Wo finde ich den Erstantrag zur Beihilfe?

Der Erstantrag für Beihilfe sowie alle weiteren Anträge sind bei der zuständigen Beihilfestelle zu finden. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Dienstherrn ab. Die Beihilfeanträge werden online bei den jeweils zuständigen Stellen bereitgestellt. Abhängig von der Zuständigkeit können die Anträge elektronisch übermittelt oder müssen auf dem Postweg eingereicht werden. Sofern eine Onlineübermittlung möglich ist, sind die Belege als PDF beizufügen. Einige Beihilfestellen bieten zudem ein Kundenportal, über das Sie den Status Ihres Beihilfeantrags abrufen sowie Bescheinigungen etc. beantragen können.

Beihilfestelle – Online Anträge

Baden-Württemberg Link / Kundenportal
Bayern Link / Kundenportal
Berlin Link
Brandenburg Link
Bremen (Performa Nord) Link
Hamburg Link
Hessen (Regierungspräsidium Kassel) Link
Mecklenburg-Vorpommern Link
Nordrhein-Westfalen Link / Beihilfe App
Niedersachsen Link
Rheinland-Pfalz Link
Saarland Link
Sachsen Link
Sachsen-Anhalt Link
Schleswig-Holstein Link
Thüringen Link

Bundesbeamte und Beihilfeempfänger der Bundeswehr finden die Anträge beim Bundesverwaltungsamt.

Was ist beim Ausfüllen und Einreichen des Erstantrags zur Beihilfe zu beachten?

1. Alle Fragen sind vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.

2. Belege sind als Kopie einzureichen.

3. Auf jedem Blatt Papier darf nur eine Belegkopie gedruckt sein.

4. Jedes Blatt Papier ist nur einseitig bedruckt.

5. Belege und Anträge dürfen nicht zusammengeheftet / geklebt sein (Einzelblätter).

6. Auf jedem Schreiben ist die Beihilfenummer anzugeben.

7. Der Antrag ist vom Beihilfeberechtigten unterschrieben (gilt auch bei Anträgen für Angehörige), mit Ausnahme bei einer bestehenden Vollmacht.

Gibt es Fristen für die Beantragung von Beihilfe?

Beihilfeanträge müssen im Regelfall ein Jahr nach Rechnungsstellung eingereicht werden. Versäumen Sie diese Frist, kann Ihr Anspruch auf eine Leistung verloren gehen. In einigen Bundesländern gilt allerdings eine Frist von zwei Jahren.

Welche Regelungen gelten für nachfolgende Anträge?

Für nachfolgende Beihilfeanträge stellen die Beihilfestellen einen sogenannten Kurzantrag zur Verfügung. Dieser enthält nur einige wenige Informationen, um die Ansprüche entsprechend zuordnen zu können. Wie auch beim Erstantrag gelten dieselben Regelungen, dass Belege als Einzelblatt und nicht zusammengeheftet sein dürfen.

Sollten sich allerdings Änderungen ergeben haben, die sich auf die Ansprüche auswirken, müssen Sie vorsichtig sein. In diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet, die Änderungen entsprechend mitzuteilen, um eine korrekte Bearbeitung der Beihilfeansprüche zu gewährleisten. Tun Sie das nicht, kann die Beihilfestelle Ihre Leistung vorübergehend einstellen.

Genderhinweis

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Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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