Wenn Sie Gymnasiallehrerin oder Gymnasiallehrer in Bayern werden möchten, gibt es einige formale und persönliche Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen.
Diese betreffen sowohl Ihren Bildungsweg, bestimmte Prüfungen und auch persönliche Eignungskriterien wie etwa Ihr Gesundheitszustand und die deutsche Sprachkompetenz.
Voraussetzungen für ein Gymnasiallehramt in Bayern
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Um ein Lehramtsstudium aufnehmen zu können, brauchen Sie in der Regel das Abitur. Dieses können Sie entweder an einem Gymnasium, einer Fachoberschule (FOS 13 mit allgemeiner Hochschulreife) oder über den zweiten Bildungsweg (z. B. BOS, Abendgymnasium) erwerben.
Wichtig: Mit der fachgebundenen Hochschulreife können Sie das Lehramtsstudium nur eingeschränkt beginnen – je nach Fächerkombination und Hochschule.
Altersgrenze
Für die Verbeamtung (die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) gilt in Bayern normalerweise eine Altersgrenze von 45 Jahren.
Wenn Sie älter sind, können Sie unter bestimmten Bedingungen (z. B. Berufserfahrung, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen) trotzdem verbeamtet werden.
Sollte keine Verbeamtung möglich sein, ist eine Anstellung im Tarifvertrag (TV-L) möglich.
Sprachliche Voraussetzungen
Sie müssen über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen.
Wenn Sie nicht Muttersprachler*in sind kann je nach Ihrer Herkunft und Ihrem Bildungsweg der Nachweis über ein entsprechendes Zertifikat erforderlich sein (z. B. DSH, TestDaF, C2 Goethe-Zertifikat).
Gesundheitliche Eignung
Um verbeamtet zu werden, müssen Sie gesundheitlich geeignet sein.
Das bedeutet, Sie dürfen keine schwerwiegenden chronischen Erkrankungen haben, die Ihre Berufsausübung langfristig einschränken würden.
Deshalb gibt es vor der Verbeamtung eine amtsärztliche Untersuchung.
Persönliche Eignung
Sie müssen charakterlich geeignet sein, um zum Lehramtsstudium zugelassen zu werden.
Wer z. B. vorbestraft ist, besonders bei bestimmten Delikten wie z. B. Sexualdelikte, Gewalt, Korruption, kann vom Lehramt ausgeschlossen werden.
Studium des gymnasialen Lehramts
Das Lehramtsstudium in Bayern gliedert sich in:
a) Erster Abschnitt: Universitätsstudium
Sie studieren zwei Unterrichtsfächer (z. B. Deutsch und Geschichte, Mathematik und Physik).
Dazu kommt das Studium der Erziehungswissenschaften (Pädagogik, Psychologie, Schulpädagogik).
Zusätzlich müssen Sie ein Orientierungspraktikum, ein pädagogisch-didaktisches Praktikum und ein Betriebspraktikum absolvieren.
Das Studium schließt mit dem Ersten Staatsexamen ab.
b) Zweiter Abschnitt: Referendariat
Das Referendariat findet an einem Gymnasium statt und wird durch Seminarveranstaltungen begleitet und dauert 2 Jahre.
Der Vorbereitungsdienst endet mit dem Zweiten Staatsexamen.
Fächerwahl
Nicht jedes Fächerpaar ist tatsächlich möglich oder sinnvoll.
In Bayern müssen die beiden Fächer für das Gymnasium zugelassen sein.
Es gibt Hauptfächer (z. B. Deutsch, Mathematik, Englisch) und Nebenfächer (z. B. Geographie, Musik, Sport). Bedenken Sie, dass Ihre Fächerwahl auch Ihre späteren Einstellungschancen beeinflusst.
Zusammenfassung:
Gymnasiallehramt in Bayern – Voraussetzungen
| Kriterium | Details |
| Allgemeine Hochschulreife | Erforderlich für Studienaufnahme |
| Alter | Keine feste Grenze; Verbeamtung in der Regel nur bis 45 |
| Staatsangehörigkeit | EU-Bürger oder mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis |
| Sprachkenntnisse | Deutschkenntnisse auf C2-Niveau erforderlich |
| Gesundheitliche Eignung | Nachweis durch amtsärztliche Untersuchung |
| Persönliche Eignung | Keine gravierenden Vorstrafen; charakterliche Eignung erforderlich |
| Studium (1. Staatsexamen) | Zwei Fächer + Erziehungswissenschaften, Praktika, Staatsexamen |
| Referendariat (2. Staatsexamen) | 2 Jahre mit Lehrtätigkeit und Seminarveranstaltungen |
| Praktika im Studium | Schul- und Betriebspraktika verpflichtend |
| Fächerkombination | Nur zugelassene gymnasiale Fächerkombinationen möglich |
Praktika während des Studiums
In Bayern sind folgende Praktika verpflichtend:
- Orientierungspraktikum: mind. 3 Wochen
- Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum: 1 Halbjahr (ein Schultag pro Woche)
- Betriebspraktikum: mind. 8 Wochen (außerhalb des Schulbereichs)
- Studienbegleitende fachdidaktische Praktika

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