Gymnasiallehramt in Bayern –  Voraussetzungen

Wenn Sie Gymnasiallehrerin oder Gymnasiallehrer in Bayern werden möchten, gibt es einige formale und persönliche Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen.
Diese betreffen sowohl Ihren Bildungsweg, bestimmte Prüfungen und auch persönliche Eignungskriterien wie etwa Ihr Gesundheitszustand und die deutsche Sprachkompetenz.

 Voraussetzungen für ein Gymnasiallehramt in Bayern

Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Um ein Lehramtsstudium aufnehmen zu können, brauchen Sie  in der Regel das Abitur. Dieses können Sie  entweder an einem Gymnasium, einer Fachoberschule (FOS 13 mit allgemeiner Hochschulreife) oder über den zweiten Bildungsweg (z. B. BOS, Abendgymnasium) erwerben.

 Wichtig: Mit der fachgebundenen Hochschulreife können Sie das Lehramtsstudium nur eingeschränkt beginnen – je nach Fächerkombination und Hochschule.

Altersgrenze

Für die Verbeamtung (die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) gilt in Bayern normalerweise eine Altersgrenze von 45 Jahren.

Wenn Sie älter sind, können Sie unter bestimmten Bedingungen (z. B. Berufserfahrung, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen) trotzdem verbeamtet werden.

Sollte keine Verbeamtung möglich sein, ist eine Anstellung im Tarifvertrag (TV-L) möglich.

Sprachliche Voraussetzungen

Sie müssen über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen.
Wenn Sie nicht Muttersprachler*in  sind  kann je nach Ihrer Herkunft und Ihrem Bildungsweg der Nachweis über ein entsprechendes Zertifikat erforderlich sein (z. B. DSH, TestDaF, C2 Goethe-Zertifikat).

Gesundheitliche Eignung

Um verbeamtet zu werden, müssen Sie gesundheitlich geeignet sein.
Das bedeutet, Sie dürfen keine schwerwiegenden chronischen Erkrankungen haben, die Ihre  Berufsausübung langfristig einschränken würden.
Deshalb gibt es vor  der Verbeamtung  eine amtsärztliche Untersuchung.

Persönliche Eignung

Sie müssen charakterlich geeignet sein, um zum Lehramtsstudium zugelassen zu werden.
Wer z. B. vorbestraft ist, besonders bei bestimmten Delikten wie z. B. Sexualdelikte, Gewalt, Korruption, kann vom Lehramt ausgeschlossen werden.

Studium des gymnasialen Lehramts

Das Lehramtsstudium in Bayern gliedert sich in:

a) Erster Abschnitt: Universitätsstudium

Sie studieren zwei Unterrichtsfächer (z. B. Deutsch und Geschichte, Mathematik und Physik).
Dazu kommt das Studium der Erziehungswissenschaften (Pädagogik, Psychologie, Schulpädagogik).
Zusätzlich müssen Sie ein Orientierungspraktikum, ein pädagogisch-didaktisches Praktikum und ein Betriebspraktikum absolvieren.

Das Studium schließt mit dem Ersten Staatsexamen ab.

b) Zweiter Abschnitt: Referendariat

Das Referendariat findet an einem Gymnasium statt und wird durch Seminarveranstaltungen begleitet und dauert 2 Jahre.

Der Vorbereitungsdienst endet  mit dem Zweiten Staatsexamen.

Fächerwahl

Nicht jedes Fächerpaar ist tatsächlich möglich oder sinnvoll.
In Bayern müssen die beiden Fächer für das Gymnasium zugelassen sein.
Es gibt Hauptfächer (z. B. Deutsch, Mathematik, Englisch) und Nebenfächer (z. B. Geographie, Musik, Sport). Bedenken Sie, dass Ihre Fächerwahl auch Ihre späteren Einstellungschancen beeinflusst.


Zusammenfassung:
Gymnasiallehramt in Bayern – Voraussetzungen

Kriterium Details
Allgemeine Hochschulreife Erforderlich für Studienaufnahme
Alter Keine feste Grenze; Verbeamtung in der Regel nur bis 45
Staatsangehörigkeit EU-Bürger oder mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis
Sprachkenntnisse Deutschkenntnisse auf C2-Niveau erforderlich
Gesundheitliche Eignung Nachweis durch amtsärztliche Untersuchung
Persönliche Eignung Keine gravierenden Vorstrafen; charakterliche Eignung erforderlich
Studium (1. Staatsexamen) Zwei Fächer + Erziehungswissenschaften, Praktika, Staatsexamen
Referendariat (2. Staatsexamen) 2 Jahre mit Lehrtätigkeit und Seminarveranstaltungen
Praktika im Studium Schul- und Betriebspraktika verpflichtend
Fächerkombination Nur zugelassene gymnasiale Fächerkombinationen möglich

 

Praktika während des Studiums

In Bayern sind folgende Praktika verpflichtend:

  • Orientierungspraktikum: mind. 3 Wochen
  • Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum: 1 Halbjahr (ein Schultag pro Woche)
  • Betriebspraktikum: mind. 8 Wochen (außerhalb des Schulbereichs)
  • Studienbegleitende fachdidaktische Praktika

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